Flughafen München:Steuertricksereien unter den Augen der Behörden

Eine Flughafen-Tochterfirma soll mit einem mutmaßlich illegalen Jobmodell Steuern und Sozialabgaben in Millionenhöhe gespart haben. Vor Gericht zeigt sich: Flughafen und Finanzamt segneten die Praxis jahrelang ab.

Von Bernd Kastner, Landshut/München

Es ist eng im Saal 10 des Landgerichts Landshut. Sieben Angeklagte und zwölf Verteidiger sitzen dicht gedrängt nebeneinander. Die Hauptperson aber ist eine "juristische Person": Die CAP GmbH, eine Tochterfirma der Flughafengesellschaft FMG, zuständig für die Sicherheit am Airport. Diese CAP soll über viele Jahre auf sehr kreative Weise Steuern und Sozialabgaben "gespart" haben, in Zusammenarbeit mit mehreren Subunternehmern.

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat Manager der beteiligten Firmen angeklagt, unterm Strich sollen sie einen Schaden von 2,4 Millionen Euro verursacht haben, allein zwischen 2004 und 2009. Alles davor ist verjährt. Das mutmaßlich illegale Steuersparmodell soll bereits seit Anfang der Neunzigerjahre praktiziert worden sein - und viele wussten Bescheid: Die FMG, das Finanzamt, selbst das bayerische Finanzministerium.

So funktionierte das Lohnsplitting, bis Zollfahnder 2009 mit einem Durchsuchungsbeschluss anrückten: Viele der 500 hauptamtlichen CAP-Beschäftigten hatten zugleich einen Minijob bei anderen Firmen. Von diesen lieh sich die CAP ihre eigenen Leute als 400-Euro-Kräfte aus, wenn es übermäßig viel zu tun gab. Die Mitarbeiter verrichteten auch in ihren Überstunden immer denselben Job, trugen dieselbe Kleidung.

Subunternehmer fungierten als "Zahlstellen"

Die Subunternehmer der CAP dienten laut Anklage als reine "Zahlstellen", um Steuern und Abgaben zu sparen, die bei Minijobs geringer sind. Die Minijobber kannten laut Staatsanwaltschaft ihre Chefs gar nicht, und die Chefs der Subunternehmen kannten ihre geringfügig Beschäftigten nicht. Als ein Mitarbeiter der FMG-Personalabrechnung das Modell 2004 als illegal bezeichnete, nahmen ihn seine Chefs nicht sonderlich ernst. Man bat einen Rechtsanwalt um ein Gutachten - und machte weiter.

Heimlich ist das alles nicht passiert, viele waren eingeweiht, unter anderem die FMG als Muttergesellschaft. Das Thema soll immer wieder im Aufsichtsrat der CAP diskutiert worden sein, und dort saß unter anderem einer der Airport-Geschäftsführer. Zudem war der jetzt angeklagte ehemalige CAP-Geschäftsführer Gerhard W. zugleich Mitarbeiter der FMG, als Sicherheitschef sah er sich selbst als "Scharnier" zwischen Mutter und Tochter.

Die Flughafenbosse wussten also Bescheid, wie ihre Tochter CAP agierte. Deshalb sollten FMG-Verantwortliche, wenn es nach den Anklägern gegangen wäre, auch mit im Gerichtssaal sitzen, als sogenannte Nebenbeteiligte. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen ursprünglich eine Ordnungswidrigkeit vor, weil sie das Modell tolerierten. Das Landgericht ließ diesen Teil der Anklage aber nicht zu.

Das Finanzamt Erding segnete das Modell ab

Formal ist die FMG also außen vor. Faktisch aber könnte der Prozess peinlich für den oft gerühmten bayerischen Jobmotor aus dem Erdinger Moos werden, der in Besitz von Freistaat, Bund und Stadt München ist. Bescheid wussten auch andere Behörden: Das Finanzamt Erding segnete das Modell bereits 1993 ab, ebenso, Jahre später, das bayerische Finanzministerium.

Welches Wissen aber hatten jene Juristen, die das Modell durchgehen ließen? Diese Frage stellt der Vorsitzende Richter Alfons Gmelch immer wieder, bekommt aber keine Antwort. So steht die Vermutung im Raum, dass die angeblichen Experten nicht so recht wussten, worüber sie befinden sollten. "Die Qualität dieses Gutachtens ist sehr dünn", sagt Gmelch über das Papier eines Arbeitsrechtlers, auf das sich die ehemalige CAP-Führung vor allem stützt.

Dreieinhalb Jahre haben Zoll und Staatsanwaltschaft ermittelt

Ob es für die Angeklagten strafrechtlich so eng wird, wie es im Saal ist, soll sich in 15 weiteren Verhandlungstagen zeigen. Das Verfahren ist so umfangreich wie das Steuersparmodell kreativ war: Dreieinhalb Jahre lang haben Zoll und Staatsanwaltschaft ermittelt, eineinhalb Jahre lag die Anklage beim Landgericht. Das Verlesen des Anklagesatzes mit endlosen Zahlenkolonnen dauerte fast zwei Stunden, zwei Staatsanwälte mussten sich abwechseln.

Diese sehen als Vater des Modells Erich S., 71 Jahre alt, ehemaliger Bundeswehroffizier, von 1994 bis 2006 Prokurist der CAP, später ihr externer Berater. S. aber bestreitet, der Initiator gewesen zu sein. Er beteuert, immer korrekt gehandelt zu haben und beruft sich auf die Auskünfte diverser Behörden und vor allem auf das Anwaltsgutachten: "Ich habe dem Mann blind vertraut."

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