Süddeutsche Zeitung

Flughafen München:Gefahr Hobby-Drohne

Nur mit Glück entgeht ein vollbesetzter Airbus über München dem Zusammenstoß mit einer Drohne. Es ist an der Zeit, endlich internationale Regelungen zu schaffen.

Von Martin Zips

Man wird noch viel hören von Drohnen. Mit Kameras bestückt können sie tolle Bilder liefern, zu sehen beispielsweise während der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Rios Maracanã-Stadion. Auf der anderen Seite kann aus Drohnen ein lebensgefährlicher Freizeitspaß werden. Beim Landeanflug eines Lufthansa-Airbus auf den Münchner Flughafen war es am Donnerstagabend zu einer gefährlichen Situation gekommen. In 1700 Metern Höhe hatte sich eine Drohne der mit mehr als Hundert Menschen besetzten Maschine bis auf zehn Meter genähert.

Zwischenfälle mit Drohnen oder Laserpointern, mit denen Piloten vom Boden aus geblendet werden können, gibt es immer wieder. Und auch diesmal warnte die Pilotengewerkschaft Cockpit: "Man stelle sich vor, die Drohne wäre ins Triebwerk geraten oder ins Cockpit eingeschlagen - da wären im schlimmsten Fall Menschenleben in Gefahr gewesen", sagte ein Sprecher. Auch bei der Deutschen Flugsicherung wurde daran erinnert: "Drohnen sind gefährlicher als Vögel".

Drohnen können helfen. Sie können aber auch töten

Eigentlich dürfen Drohnen in Deutschland nicht höher als 100 Meter fliegen. Und wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, der braucht eine Erlaubnis der Luftaufsicht. Doch hält sich jeder dran? Der jüngste Zwischenfall etwa ereignete sich über der Gemeinde Schwabhausen bei Dachau.

Der Drohnenlenker ist noch nicht gefasst. Auf ihn warten Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Der Airbus A 321, dem sich sein Gerät genähert hatte, kam aus Frankfurt. An Bord waren 108 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Laut Polizei hatte sein Fluggerät mit vier Rotoren einen Durchmesser von etwa 50 Zentimetern. Das hätte eine Katastrophe werden können. Erst vor wenigen Wochen war der Flughafen von Dubai für mehr als eine Stunde geschlossen worden. Der Grund: eine "unberechtigte Drohnen-Aktivität."

Regeln für Drohnenlenker klingen harmlos

Es ist eben wie mit allem, was der Mensch bisher erfunden hat: Es kann Freude machen - oder gefährlich sein. Je nachdem, wer es wie verwendet. Mit Drohnen lässt sich dringend benötigte Medizin in die entlegensten Regionen der Welt transportieren. Aber Drohnen werden auch dazu eingesetzt, Bomben auf vermeintliche Terroristen in fernen Ländern zu schmeißen. Zwischen 2009 und 2015 starben laut US-Regierung bei 473 Drohnenangriffen der USA etwa 2600 Menschen - darunter Dutzende Zivilisten.

Für viele, die es sich leisten können, sind mit Kameras ausgestattete Drohnen freilich nur ein Zeitvertreib. Die Regeln, an die sich deutsche Lenker zu halten haben, klingen harmlos: Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist ihr Betrieb ohne Erlaubnis möglich. Nur nicht in der Nähe von Flughäfen, Menschenansammlungen, Atomkraftwerken, Krankenhäusern und Gefängnissen. Der Steuernde sollte sein Fluggerät gut sehen können und nicht unter dem Einfluss von Drogen stehen. Schwere Drohnen darf er nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen.

Reicht das alles wirklich? Gerade erst wieder hat die Deutsche Flugsicherung eine Registrierung von Drohnen angemahnt. Eine Art Sim-Karte, die der Pilot vor dem Start zu aktivieren habe, sei sinnvoll. Dadurch lasse sich nachvollziehen, wer die Drohne gesteuert habe. Doch letztlich muss wohl bald auf internationaler Ebene entschieden werden, wie es weitergeht.

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SZ vom 08.08.2016/bica
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