Flughafengesellschaft FMG:50-Euro-Gutschein nach Flugchaos

Chaos am Münchner Flughafen, 2018

Der ersehnte Ferienstart in Bayern begann für viele Urlauber mit dem großen Chaos am Flughafen.

(Foto: Marco Einfeldt)
  • Passagiere, die Ende Juli vom Terminal 2 am Flughafen München fliegen wollten und von der Räumung betroffen waren, sollen eine "kleine Aufmerksamkeit" bekommen.
  • Sie müssen sich online registrieren, den Gutschein können sie dann in diversen Läden und Restaurants am Airport einlösen.
  • Von der Lufthansa gibt es trotzdem keine Entschädigung.

Von Andreas Schubert

Wer am 28. und 29. Juli im Terminal 2 des Münchner Flughafens gestrandet ist, bekommt von der Flughafengesellschaft FMG zwar keine Entschädigung - aber immerhin eine "kleine Aufmerksamkeit", wie es die FMG nennt. Passagiere können sich online auf munich-airport.de/gutscheinaktion mit ihrer Buchungsnummer und der Flugnummer registrieren und bekommen dann einen Barcode zugeschickt. Den können sie in den Service-Centern des Flughafens gegen einen Gutschein im Wert von 50 Euro einlösen.

Flughafenchef Michael Kerkloh löst somit ein Versprechen ein, das er am Montag nach dem großen Chaos, bei dem 330 Flüge annulliert wurden und rund 30 000 Passagiere nicht in ihre gebuchten Maschinen kamen, gegeben hatte. Nachdem eine Frau ohne ausreichende Kontrolle in den Sicherheitsbereich gelangt war, hatte die Bundespolizei für sieben Stunden jegliche Abfertigung gestoppt. Man werde sich etwas überlegen, um den Fluggästen etwas Gutes zu tun, so Kerkloh.

Jetzt haben betroffene Passagiere bis zum 31. Dezember dieses Jahres Zeit, sich auf der Homepage zu registrieren. Teilnehmen kann jeder, dessen Flug am besagten Wochenende mindestens eine Stunde Verspätung hatte oder annulliert wurde. Wer einen Gutschein bekommt, hat drei Jahre Zeit, diesen in diversen Läden und Restaurants am Airport einzulösen.

Man wolle dazu beitragen, dass betroffene Fluggäste ihren nächsten Aufenthalt am Airport wieder mit etwas Angenehmem verbinden, so die FMG. Rechtlich wird beim Flughafen nichts zu holen sein: Weil kein direkter Vertrag zwischen Reisenden und Flughafen besteht, sondern nur zwischen Passagier und Airline oder Reiseveranstalter, ist der Flughafen nicht haftbar. Möglichen Klagen, so ist bei der FMG zu hören, sehe man deshalb gelassen entgegen. Die FMG zählt sich selbst wegen Verlusten in Millionenhöhe zu den Geschädigten.

Auf mögliche Entschädigung klagen, etwa gegen die Regierung von Oberbayern oder die staatliche Kontrollfirma SGM, wird die FMG aber nicht. Der Freistaat, mit 51 Prozent Haupteigner des Airports, müsste quasi gegen sich selbst klagen.

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