Flughafen-Ausbau:Der Streit um die dritte Startbahn lebt neu auf

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Der Flughafen Franz-Josef-Strauß im Erdinger Moos soll erweitert werden. Die Pläne zur dritten Startbahn liegen jedoch weiterhin auf Eis. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Münchner Flughafen darf unbefristet erweitert werden. Das stellt die Regierung von Oberbayern fest. Ein besonders umstrittenes Großprojekt soll dennoch nicht weiterverfolgt werden – zumindest vorerst. Mögliche Klagen und Proteste sind bereits angekündigt.

Der Münchner Flughafen darf seine geplante Erweiterung fortsetzen – ohne dass der entsprechende Planfeststellungsbeschluss nach zehn Jahren abläuft. Das hat die Regierung von Oberbayern auf eine entsprechende Anfrage der Flughafen München GmbH (FMG) nun festgestellt. Die Regierung begründet das damit, dass die FMG mit den geplanten Erweiterungen des Airports Franz-Josef-Strauß bereits begonnen habe.

Dies betrifft unter anderem den S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss, den Ausbau des Straßennetzes östlich des Flughafens sowie weitere Projekte. Die Planungen zum Bau einer dritten Startbahn weiterzuverfolgen, sei mit dieser Feststellung nicht vorgesehen. Mit dieser juristischen Klärung wird der 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss nicht mehr mit Ablauf von zehn Jahren automatisch außer Kraft treten. Und auch wenn die FMG mitteilt, dass die Startbahn aktuell kein Thema sei, bedeutet die Entscheidung, dass für die Piste quasi ewiges Baurecht herrscht.

Dabei schienen die Pläne dafür schon vom Tisch zu sein. Ein Blick zurück: Den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer dritten Startbahn hat die Regierung von Oberbayern im Juli 2011 erlassen. Seit einer Gerichtsentscheidung im Jahr 2015 ist das Baurecht rechtskräftig und gültig. Seit 4. März 2016 galt für die Baugenehmigung eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Das ließ die Gegner auf ein automatisches Aus für die Startbahn hoffen – nicht zuletzt, weil die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern 2023 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hat, die weiteren Planungen bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode zu verschieben. Das wäre dann 2028, zwei Jahre nach Ablauf der Frist.

Was nun danach passiert, ist nach derzeitigem Stand offen. Wird das Moratorium der aktuellen Regierung nicht verlängert, etwa weil sich im Landtag Mehrheiten ändern, könnte die Startbahn trotzdem gebaut werden. Denn aus dem Landesentwicklungsplan ist sie nicht gestrichen, wie es etwa die Grünen schon lange fordern. Das „Damoklesschwert“ Startbahn, von dem die Gegner seit Jahren sprechen, hängt also weiter über der Region – und zwar auf unbestimmte Zeit.

Die Initiative Aufgemuckt hat bereits neue Proteste angekündigt. Und auch über eine Klage hat Helmut Petz, Landrat des Landkreises Freising, bereits nachgedacht.

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