Süddeutsche Zeitung

Flughafen:13 Monate, vier Pannen

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Schon wieder müssen Teile des Flughafens nach einem Zwischenfall gesperrt werden, was mehrere Verspätungen nach sich zieht

Von Kassian Stroh

Wegen eines Sicherheitsproblems sind erneut Teile des Münchner Flughafens gesperrt worden. Die Bundespolizei sperrte am Morgen den Abflugbereich der Module B und C des Terminals 1 und stoppte dort die Abfertigung. Die Sperrung dauerte etwa eineinhalb Stunden und wurde um kurz nach halb neun Uhr wieder aufgehoben. Ein Reisender war "unberechtigt durch eine alarmgesicherte Tür in den Sicherheitsbereich" gelangt, also ohne dass er kontrolliert worden war, wie ein Sprecher der Bundespolizei sagte.

Es ist bereits der vierte ähnliche Vorfall binnen 13 Monaten. Pannen, an einem Ort, der auf maximale Sicherheit ausgelegt ist. An dem Kontrollen routinierter ablaufen, als irgendwo sonst. 46 253 623 Passagiere sind im vergangenen Jahr am Münchner Flughafen abgefertigt worden. Wie kann es passieren, dass da eben mal jemand irgendwo durchspaziert und ganze Teile einer riesigen Maschinerie lahmlegt?

Am Freitagmorgen ist - wie in solchen Fällen üblich - im betroffenen Bereich die Abfertigung gestoppt worden. Das war gegen sieben Uhr. Die Polizei suchte ihn nach verdächtigen Gegenständen und Personen ab. Nachdem sie nichts gefunden hatte, gab sie ihn wieder frei. Laut Bundespolizei wurde auch ein Mann aufgegriffen; diese Person habe mit dem Vorfall aber offenbar nichts zu tun gehabt. Was genau passiert ist, ist nur teilweise klar: Nach Angaben der Bundespolizei öffnete ein Mann, der sich im Transitbereich befand, eine alarmgesicherte Tür, offenbar einen Notausgang. Er ging durch diese Tür in den öffentlichen Bereich des Terminals und verschwand zumindest zeitweilig aus dem Blickwinkel der Überwachungskameras. Nach kurzer Zeit ging wiederum ein Mann durch diese Tür vom öffentlichen in den Transitbereich. "Wir gehen davon aus, dass es dieselbe Person war", sagte der Polizeisprecher, das sei aber nicht sicher. Der Mann sei nicht gefunden worden. Man gehe davon aus, dass er nicht in "böser Absicht" gehandelt habe.

Für die Aktionen der Polizei sei das auch nachrangig, sagte der Sprecher. Wenn Personen unkontrolliert in den Sicherheitsbereich des Flughafens gelangen, müsse man diesen sperren und durchsuchen. "Sobald eine Gefahr für die Luftsicherheit besteht, haben wir keine andere Wahl." Das sei gesetzlich vorgeschrieben. Der immer wieder geäußerte Vorwurf, die Bundespolizei habe überreagiert, sei falsch. Die Auswirkungen waren diesmal offenbar gering: Infolge des Zwischenfalls seien keine Flüge gestrichen worden, sagte ein Flughafen-Sprecher. Neun Maschinen hätten sich verspätet.

Erst vor gut zwei Wochen gab es einen ähnlichen Fall im Terminal 2. Dort hatte ein Passagier eine Notausgangstür geöffnet und war unkontrolliert in den Sicherheitsbereich gegangen. Daraufhin wurden Teile beider Terminals für mehrere Stunden gesperrt. In den Modulen B und C des Terminal 1 gibt es etwa ein halbes Dutzend Gates, wo Flüge in Länder abgewickelt werden, die nicht dem Schengenraum angehören. Zwar sind diese beiden Module durch einen Shuttle-Bus mit einem Teil des Terminals 2 verbunden, so dass Passagiere ohne Kontrolle vom einen in den anderen gelangen können. Den Betrieb des Busses hatte man aber rechtzeitig gestoppt, Terminal 2 musste nicht gesperrt werden.

Der folgenreichste Vorfall ereignete sich Ende Juli 2018: Eine Frau war unkontrolliert durch die Sicherheitskontrolle gegangen, woraufhin über Stunden das Terminal 2 gesperrt wurde - mehr als 300 Flüge wurden gestrichen, Tausende Passagiere strandeten. Nur wenige Wochen später kehrten gelandete Passagiere auf dem Weg zum Kofferband wieder um und liefen zurück zum Gate - was nicht erlaubt ist. Auch da sperrte die Polizei das Terminal 2, allerdings nur für kurze Zeit.

Da sich die Fälle wiederholen, drängt sich die Frage auf, ob sich Fluchttüren nicht deutlicher kennzeichnen ließen. Die Türen entsprächen den gesetzlichen Anforderungen, teilt ein Flughafensprecher mit. Notausgänge und alarmgesicherte Türen werde man auch künftig brauchen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Wären solche Türen nicht passierbar, könnten Sie ihren Zweck nicht erfüllen. Man sei mit den relevanten Stellen im Austausch, um eine missbräuchliche oder irrtümliche Nutzung dieser Zugänge zu erschweren.

Mitarbeit: Andreas Schubert

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Quelle:
SZ vom 14.09.2019
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