Flüchtlingsheim Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Bub schwer missbraucht

Im Asylbewerberheim zeigt ein Mann einem Zwölfjährigen erst einen Pornofilm - dann missbraucht er ihn. Damit der Junge nichts verrät, wird er beschenkt. Vor Gericht hat der 25-Jährige die Taten nun gestanden.

Andreas Salch

Fragen beantwortet Adeola P. keine. Das überlässt er seinem Verteidiger. Adeola P. ist 25 Jahre alt. Er kommt aus der westafrikanischen Republik Sierra Leone und lebte bis zu seiner Verhaftung im August vergangenen Jahres in einer Unterkunft für Asylbewerber in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Dort hat Adeola P. einen erst zwölf Jahre alten Buben sexuell schwer missbraucht. Es tue ihm leid, ließ er seinen Verteidiger am Freitag vor der 11. Strafkammer am Landgericht München I erklären.

Ende 2010 hatte P. sein späteres Opfer kennengelernt. Er habe sich "auf Anhieb" mit dem Kind, dessen Eltern ebenfalls in der Unterkunft lebten, verstanden. Schon bald hätten diese es ihrem Sohn und dessen beiden jüngeren Brüdern erlaubt, an Wochenenden bei P. im Zimmer zu schlafen, hieß es in der Erklärung. Bei zwei dieser Gelegenheiten verging sich Adeola P. an dem Kind. Zuvor hatte er ihm Pornofilme auf seinem Laptop gezeigt und anschließend gefragt, ob es das, was darin gezeigt werde, "auch mal bei ihm machen kann"? Während der Übergriffe sollen die beiden jüngeren Brüder bereits geschlafen haben.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von fünf Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs aus. Außerdem warf sie P. vor, dass er dem Zwölfjährigen versprochen habe, ihm alles zu kaufen was er wolle, wenn er nur niemanden etwas erzählt. Adeola P. kaufte dem Jungen Fußballschuhe zu dessen zwölften Geburtstag. Bis zu diesem Zeitpunkt habe er den Buben für älter gehalten. Aber in Wirklichkeit sei es ihm "egal" gewesen, räumte der 25-Jährige ein, der sich immer wieder Tränen aus den Augen wischte, während sein Verteidiger die Erklärung verlas.

Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich zuvor darauf verständigt, dass der Angeklagte im Falles eines Geständnisses zu nicht mehr als drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt wird.

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