Finanzbeamter prellt Fiskus:"Einfach nur falsch verstanden"

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Ein Finanzbeamter prellt den Fiskus um 20.000 Euro. Er kenne sich in dem Bereich eben nicht so gut aus, erklärt er vor Gericht. Der versuchte Betrug kostet ihn nun den Job.

Ekkehard Müller-Jentsch

Ebenso dumm wie dreist hat ein 56-jähriger Mann versucht, die Steuer um knapp 20.000 Euro zu betrügen. Das brachte ihm nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung ein. Er soll jetzt auch noch seinen Job verlieren, der Mann ist nämlich - Finanzbeamter.

Von seiner Erbtante hatte der Staatsdiener Mitte der neunziger Jahre als Vorauszahlung auf sein Erbe eine großzügige Schenkung erhalten: umgerechnet rund 460.000 Euro. Dafür kaufte er sich ein Haus am Walchensee.

Als die alte Dame dann einige Jahre später starb, verschwieg der Neffe in seiner nun fälligen Erbschaftssteuererklärung diese noble Zuwendung: Es ging um annähernd 20.000 Euro Schenkungssteuer. Da die Behörden Kontrollvermerke untereinander austauschen, flog der Schwindel eines Tages auf. Ein Strafgericht verurteilte den Mann wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45 Euro.

Ein äußerst korrekter Kollege des Steuersünders bemerkte dann allerdings, dass zwar an der Tatsache der Steuerhinterziehung keinerlei Zweifel bestehen, jedoch an gewissen Berechnungsfristen. Deshalb wurde dem Beamten zwar nicht die fällige Nachzahlung, jedoch der ursprünglich damit verbundene "Hinterziehungszins" erlassen.

Statt dass der Beamte sich über diese "Ersparnis" von immerhin 2.300 Euro gefreut hätte, schrieb er sofort an die Staatsanwaltschaft und versuchte der Sachbearbeiterin den Bären aufzubinden, dass die Finanzbehörde seinen Fall nicht länger als Steuerhinterziehung betrachte.

"Ich bin nicht so bewandert in diesem Bereich"

All diese Tricksereien kamen am Mittwoch vor einer Disziplinarkammer des Münchner Verwaltungsgerichts gar nicht gut an. Zumal der Beamte seine Verfehlung zwar einräumte, aber dabei dem Gericht zeitweilig den Eindruck vermittelte, als wolle er gar der Finanzbehörde die Schuld zuschieben.

Er habe "unter Zeitdruck den Steuerbescheid heruntergerattert", sagte er, und dabei versehentlich an der falschen Stelle ein Kreuzchen gemacht. Außerdem habe er einen Brief an das Finanzamt geschrieben und dort alles Wesentliche erklärt - es sei ja nicht seine Schuld, dass dieser Brief dort niemals ankam.

"Sie haben sich für die Steuererklärung zwei Jahre Zeit genommen und mussten sogar einmal gemahnt werden", meinte die Vorsitzende Richterin. Da könne man doch nicht von Zeitdruck reden.

Außerdem habe er selbst nach seiner rechtskräftigen Verurteilung nicht zu der Tat gestanden und Reue gezeigt, sondern versucht, die Staatsanwaltschaft zu täuschen. Er habe das mit den erlassenen Hinterziehungszinsen eben einfach nur falsch verstanden, meinte der Beamte: "Ich bin nicht so bewandert in diesem Bereich."

Obwohl der Mann in seinem Schlusswort von Reue und Scham sprach - "das alles ist für mich wie eine Kreuzigung" - verfügte die Kammer seine Entfernung aus dem Dienst. Denn es wäre der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln, dass ein Beamter, der Steuerzahlern auf die Finger schauen soll, selbst seine Schäfchen in Trockene bringt (Az.:M13D07.2632).

Obwohl der 56-Jährige über monatliche Miet- und Zinseinnahmen von rund 2.800 Euro und ein Immobilienvermögen in Höhe von etwa 1,5 Millionen verfügt, will er in der nächsten Instanz weiter um seinen Job kämpfen - weil er doch so gerne Finanzbeamter sei, wie er versicherte.

© SZ vom 27.09.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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