Ferrero klagt gegen Bordell-Werbung:Süße Versuchung

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Puff statt Praline: Der Süßwarenhersteller Ferrero klagt gegen einen Bordellbetreiber. (Foto: Marco Einfeldt)

Mon Chéri ist die Praline mit der Kirsche. Und in abgewandelter Schreibweise ein Bordell in München. Das warb in ähnlicher Aufmachung wie das hochprozentige Naschwerk für die Dienste seiner Damen - sehr zum Ärger von Ferrero.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Mon Chéri, die mit Branntwein gefüllte Praline des italienischen Herstellers Ferrero, hat gerade Sommerpause - doch nicht vor dem Landgericht München I. Hier stritt am Dienstagnachmittag der Süßwarenfabrikant mit dem Chef eines Münchner Bordells. Dessen Haus im Euro-Industriepark heißt ebenfalls "Mon Cherie", allerdings mit "e" hinten.

Und dieser Puff hatte Anfang des Jahres allgemein Aufsehen mit Dauerplakatwerbung in der U-Bahnstation Marienplatz und der S-Bahnstation Flughafen erregt: Die pinkfarbenen Poster zeigten eine leicht bekleidete Dame und dazu den Slogan: "Mon Cherie - Exzellenter Spitzenservice - Sie lieben Obst? Hier findet Man(n) die heißesten Früchtchen der Stadt!"

Die auf dem Plakat angegebene Internetseite zeigt Fotos von jungen Frauen vor allem aus Osteuropa, die in dem Bordell ihre Dienste anbieten. Eine süße Versuchung mögen Diana, "mit den Hammerbrüsten aus Prag" oder Claire, die "devote Lehrerin aus Bratislava", ja durchaus für den einen oder anderen Geschmack sein.

Doch die italienischen Pralinenfabrikanten finden es nicht witzig, auf diese Weise in die Nähe des Rotlichtmilieus gerückt zu werden. Denn zweifellos haben der Pinkton und die Aufmachung der betörenden Früchtchen-Reklame des Freudenhauses sehr viel Ähnlichkeit mit der Werbung für das hochprozentige Kirschen-Naschwerk.

Übrigens hatte es weder bei der Münchner Ordnungsbehörde noch beim Werberat Beschwerden gegen das Bordell-Plakat gegeben. Man sah auch keinen Grund, amtlich gegen das Poster vorzugehen: Werbung für Prostitution und Bordelle ist nämlich nicht verboten, so lange bestimmte Grenzen nicht überschreiten werden. Entscheidend sei, ob diese Werbung Kinder und Jugendliche gefährde. Die Frau in rosa könnte so auch für Dessous werben, meinte man beim Ordnungsamt. Und "käuflicher Sex" als eigentliche Werbebotschaft sei lediglich verschlüsselt dargestellt.

Doch von dieser moralischen Seite sieht Ferrero das Problem nicht - den Italienern geht es um den guten Ruf ihres Produkts und damit ums Geld. Mit ihrer Klage machen sie eine Verletzung ihrer Marke "Mon Chéri" geltend. Sinngemäß heißt es, die Bordellwerbung stelle eine Rufschädigung dar und nutze auf unlautere Weise die Wertschätzung des Publikums für die bekannte Naschwerkmarke aus. Zunächst beantragte die Firma eine einstweilige Verfügung gegen den Bordellbetreiber. Daraufhin hatte die auf Markenrecht spezialisierte 33. Zivilkammer schon im Februar die umstrittene Werbung untersagt.

Gegen diese Eilentscheidung richtete sich nun der Widerspruch des beklagten Bordellwirts. Außerdem wurde am Dienstag auch über einen Unterlassungsantrag von Ferrero in der Hauptsache verhandelt. Der Münchner wehrte sich unter anderem mit dem Argument, dass die Bezeichnung "Mon Cherie" in seiner Branche ebenso gängig sei, wie Rot und Rosa als Farbe oder die Bezeichnung "Früchtchen". Dass es bei dem Streit nicht um geschmäcklerische Rechthaberei geht, zeigt schon der vom Gericht festgelegte Streitwert: 250.000 Euro.

Als das Gericht aber deutlich machte, dass es den Streit nicht anders als bisher entscheiden würde, erkannte der Anwalt des Bordells - nach ausgiebigen Telefonaten mit einem Geschäftsführer des Puffs - die Verfügung als endgültig an: Diese Werbekampagne sei beendet und werde auch künftig nicht mehr betrieben. Allerdings den Wunsch von Ferrero, dass man sich künftig "im Verkehr nicht mehr begegnen" wolle, konnte er nicht erfüllen: "Auf den Namen 'Mon Cherie' werden meine Mandanten nicht verzichten."

© SZ vom 07.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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