Süddeutsche Zeitung

Urteil:Leiche am Feringasee: Angeklagter muss lebenslang in Haft

  • Konstantin V. hatte gestanden, seine Freundin getötet und ihre Leiche am Feringasee verbrannt zu haben, die Tat aber als "tragischen Unfall" dargestellt.
  • Das Gericht glaubte ihm nicht, sondern stellte sogar eine besondere Schwere der Schuld fest.
  • Nach Überzeugung der Kammer wollte er ein neues Leben mit seiner Geliebten anfangen.

Von Susi Wimmer

33 Jahre ist Konstantin V. jetzt alt, ein durchtrainierter, gutaussehender junger Mann. Wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird, hat er einen großen Teil seines Lebens hinter sich gebracht, dann wird er weit über 50 sein: Am Montag verurteilte die erste große Schwurgerichtskammer am Landgericht München I den Jung-Manager zu einer lebenslangen Haftstrafe. Sie sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige seine Lebensgefährtin Beatrice F. heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet und ihre Leiche am Feringasee verbrannt hatte, um sich mit einer anderen Frau ein neues Leben aufzubauen. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das heißt, Konstantin V. kann auch nach 15 Jahren im Gefängnis nicht mit vorzeitiger Entlassung rechnen.

"Ich halte dieses Urteil für falsch", erklärte Alexander Schmidtgall, Anwalt von Konstantin V., nach der Urteilsverkündung vor dem Gerichtssaal B 175. Er kündigte an, in Revision zu gehen. Der Angeklagte hatte vor Gericht das Geschehen als tragischen Unfall dargestellt. Die Kammer hingegen kam zu einer anderen, "eindeutigen" Einschätzung. Sie attestierte dem Jung-Manager den Hang, sein Umfeld durch Inszenierungen zu manipulieren.

Die Geliebte sollte "die Einzige" sein, mit der Lebensgefährtin wollte er Kinder zeugen. Polizei und Freunden gaukelte er nach der Tat Sorge um die Lebensgefährtin vor, und am Ende wollte er auch der Öffentlichkeit weis machen, dass alles nur ein Unfall gewesen sei, so die Kammer. Konstantin V. und Beatrice F. lernten sich 2010 kennen und lieben und zogen 2015 in ein Reihenhaus in Bogenhausen. Doch das Liebesleben flachte bald ab, es gab Affären auf beiden Seiten, ein "Nebeneinanderherleben" nannte es der Angeklagte. "Schwer vorstellbar", sagte Richter Michael Höhne, "dass da noch Liebe möglich ist". Konstantin V. verliebte sich im Juni 2017 in die Estin Margareta R. Sie verkörpere alles, was er suche, schrieb er ihr in einem Liebesbrief, unterzeichnet mit "Dein und nur Dein Konstantin". Er traf sich mit Margareta R. in Nürnberg, nahezu zeitgleich suchte er im Internet nach "Tod durch Schlafmittel" oder "nicht nachweisbare Gifte". Das Gericht glaubte, dass er seine Freundin Beatrice F. loswerden wollte.

Konstantin V. hatte ein Doppelleben mit zwei Frauen inszeniert, das er am 8. September 2017 bewusst eskalieren ließ, so das Gericht. Während die ahnungslose Geliebte vor der Türe seines Reihenhauses stand, kam es zum Streit zwischen Konstantin V. und seiner Lebensgefährtin. Die Geliebte drückte die Türklingel, und in diesem Augenblick, so das Gericht, entschied sich Konstantin V., seine Freundin zu töten, damit die Geliebte nichts von seinem Doppelleben erfuhr. Der 33-Jährige würgte Beatrice F. mehrere Sekunden bis zur Bewusstlosigkeit, "und noch minutenlang weiter". Anschließend packte er die Leiche in den Keller und verbrachte die Nacht mit der Geliebten im Haus.

Wie schon an den zwölf Verhandlungstage blieb Konstantin V. auch bei der Urteilsverkündung reglos. Richter Michael Höhne sagte am Ende, V. habe drei Opfer hinterlassen. Neben Beatrice F. noch deren Mutter, die traumatisiert und arbeitsunfähig sei, ebenso die Geliebte Margareta F., die mit einer Leiche im Keller und einem Mörder neben sich im Bett die Nacht in München verbrachte und bis heute kein Vertrauen in andere Menschen aufbauen könne. Konstantin V. solle irgendwann den Mut finden und den Angehörigen fernab der Öffentlichkeit die volle Wahrheit sagen, meinte Höhne zu ihm. "Aber die Kammer hegt auch daran ihre Zweifel."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4237263
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
sz.de/cck
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.