Prozess:Leiche am Feringasee: Eskalierter Streit oder geplanter Mord?

Prozess um verbrannte Leiche am Feringasee - Geliebte hörte das Opfer schreien

Der 33-jährige Angeklagte im Verhandlungssaal

(Foto: dpa)
  • Konstantin V. soll seine Freundin im September 2017 getötet und am Feringasee verbrannt haben.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert für den 33-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.
  • Die Verteidigung plädiert für eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Aus dem Gericht von Susi Wimmer

Eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge - oder wegen Mordes lebenslang hinter Gittern, mit der Aussicht, auch nach 15 Jahren noch lange nicht in die Freiheit entlassen zu werden: Zwischen diesen beiden Extremen schwankt das Leben von Konstantin V., dem Mann, der seine Freundin Beatrice F. im September 2017 getötet und am Feringasee verbrannt hat. Die Tat an sich hat Konstantin V. eingeräumt.

Staatsanwalt Laurent Lafleur war sich in seinem Plädoyer am Mittwoch sicher, dass der Jung-Manager die junge Frau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet hat, weil V. mit einer anderen Frau ein neues Leben beginnen wollte. Verteidiger Alexander Schmidtgall hingegen pochte darauf, dass Konstantin V. das unangenehme Trennungsgespräch mit seiner Freundin satt hatte, ihre Beleidigungen nicht mehr hören wollte und sie deshalb in den Schwitzkasten nahm. Dabei habe er Beatrice F. nicht töten wollen.

Elf Verhandlungstage sind vergangen vor der ersten großen Schwurgerichtskammer am Landgericht München I. Das Gericht rollte minutiös das Leben zweier Menschen auf, die sich in München in einem Reihenhaus niedergelassen hatten: Beatrice F. und Konstantin V., schon seit mehreren Jahren ein Paar, beide beruflich erfolgreich, finanziell unabhängig, sportlich, sozial gut eingebettet. Sie hatten auch den Wunsch, Kinder zu bekommen, doch biologisch schien das von Seiten Konstantin V.s nicht so einfach zu sein.

Beiderseitige Affären gehörten ebenfalls in das Bild der Beziehung. Und hier kommt Margareta R. ins Spiel, eine Estin, die Konstantin V. während einer Dienstreise in einem Club in Prag kennengelernt hatte. In den Augen von Verteidiger Schmidtgall war sie für den Angeklagten nur eine von vielen Affäre. Staatsanwalt Lafleur glaubt, dass Konstantin V. sich mit ihr ein neues Leben aufbauen und deshalb Beatrice F. eiskalt loswerden wollte.

Tatsächlich agierte V. an jenem September-Wochenende mit zwei Frauen zur selben Zeit in derselben Stadt entweder total berechnend, oder aber sein bizarres Spiel wuchs ihm völlig über den Kopf. Beatrice F. sollte am Freitagabend, 8. September, von einer Dienstreise ins gemeinsame Reihenhaus in Bogenhausen zurückkehren. Gleichzeitig hatte Konstantin V. seine Geliebte aus Prag für die Zeit bei sich einquartiert. Während er mit der Geliebten durch die Stadt zog, kehrte seine Freundin, wie er wusste, heim und entdeckte in ihrem Haus die Sachen der Geliebten. Sie bestellte Konstantin V. zum Gespräch ein. Er fuhr nach Bogenhausen, die Geliebte im Schlepptau, die er anwies, in der Nähe zu warten.

Konstantin V., so sagte ein Zellengenosse vor Gericht aus, sei ein organisierter Mensch, "bei ihm passiert nichts durch Zufall". Staatsanwalt Lafleur glaubt deshalb an eine geplante Tat. V. habe zig Möglichkeiten gehabt, eine Eskalation zu vermeiden. Verteidiger Schmidtgall hingegen sagte in seinem Plädoyer, dass, hätte V. seine Lebensgefährtin töten wollen, er das vorab "sicher besser" organisiert hätte. Laut V. kam es in der Wohnung zum Streit, er habe seine Freundin in den Schwitzkasten genommen, dann sei sie leblos zu Boden gesackt.

Lafleur wirft dem Angeklagten vor, dass er seine Freundin mit bloßen Händen minutenlang zu Tode gewürgt habe, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Aufgrund dieser beiden Mordmerkmale forderte Lafleur auch, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen solle. Das hieße, dass V. auch nach 15 Jahren nicht mit einer vorzeitigen Haftentlassung rechnen könnte.

Schmidtgall sieht kein Mordmerkmal als erfüllt an. Und er erklärt auch, dass V.s Verhalten danach bei der Beurteilung seiner Tat keine Rolle spielen dürfe. V. hatte seine tote Freundin im Keller gelagert, während er die Nacht mit der Geliebten in dem Reihenhaus verbrachte. Später brachte er die Leiche an den Feringasee, übergoss sie mit Benzin, und zündete sie an. Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet.

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Mordprozess Konstantin V. Leiche Feringasee

Leiche im Feringasee
:"Er hat gesagt, dass er sie mit beiden Händen erwürgt hat"

Konstantin V. soll seine Freundin umgebracht und am Feringasee verbrannt haben. Ein ehemaliger Zellengenosse schildert vor Gericht, was V. in der Haft erzählt haben soll.

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