Süddeutsche Zeitung

Feldmoching:Auch am Stadtrand knallt es häufig

Private Feuerwerke stoßen auf den Widerstand der Stadtteilvertreter

Erst vor Kurzem war es wieder so weit: Der Bezirksausschuss Feldmoching-Hasenbergl sollte zum Antrag auf ein privates Feuerwerk anlässlich einer Hochzeitsgesellschaft Stellung nehmen. Lokalpolitiker Martin Obersojer (CSU) reagierte darauf sehr verärgert, auch wenn das Kreisverwaltungsreferat (KVR) als zuständige Behörde den Fall noch nicht abschließend beurteilt hat. Denn die Lokalpolitiker hatten schon im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Fall die Böllerei vor allem in ihrer Häufigkeit deutlich abgelehnt. "Wir wollen niemanden bevormunden oder in Schienen drücken. Uns geht es um die Gemeinschaft, dass man aufeinander Acht nimmt", sagte Obersojer. Der Bezirksausschuss hat auch den aktuellen Fall abgelehnt. Dabei ging es keineswegs um Feuerwerk im Zentrum der Stadt: Das Feuerwerk solle auf einem Acker nahe der Feldmochinger Straße stattfinden, sagte Obersojer. Genau das kritisiert der Landwirt.

"Die Tiere sind nachts in Ruhestellung", sagte Obersojer. Sie würden durch die Knallerei aufgeschreckt und gestört. Womöglich könnten sie auf die Straße laufen und einen Unfall hervorrufen. "Wenn etwas geschieht, wer hat dann die Verantwortung?", fragte er. Es gebe auch eine Brandgefahr, wenn die Raketen zum Beispiel auf Grünflächen und Felder fielen. Genauso störe die Knallerei ältere Bewohner. Obersojer hat beobachtet, dass sich die Fälle von genehmigten Feuerwerken im Stadtbezirk ebenso häuften wie illegale Knallerei.

Eigentlich ist privates Feuerwerk ohnehin nur an Silvester und am 1. Januar zulässig. Das Kreisverwaltungsreferat hat im Jahr 2015 aber immerhin 13 private Feuerwerke genehmigt. 2016 hat die Behörde 20 Ausnahme-Genehmigungen erteilt, und in diesem Jahr hat die Verwaltung bisher sieben private Böller-Anträge erlaubt. Das Referat verweist im Hinblick auf die Kritik aus dem Münchner Norden auf seine Kriterien. Die Behörde erlaube etwa zunächst einmal kein Abbrennen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern, erklärt ein Sprecher des KVR. Auch werde jeder Fall einzeln untersucht. So werde etwa der Brandschutz geprüft und die Untere Naturschutzbehörde einbezogen, falls das Abbrennen in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet geplant sei.

Die Behörde berücksichtige bei der Entscheidung außerdem die Uhr- und Jahreszeit, die Größe, Länge und Art des Feuerwerks.

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Quelle:
SZ vom 26.05.2017 / ssr
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