Süddeutsche Zeitung

Feinstaub-Klage:Dicke Luft in der Allee

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Weil er die Feinstaubbelastung zu hoch findet, hat ein Anwohner der Landshuter Allee vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Er fordert eine Ausdehnung der Umweltzone.

Dominik Hutter

Unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), hat am Mittwoch erneut ein Anwohner der Landshuter Allee Klage gegen die hohe Feinstaubbelastung beim Verwaltungsgericht eingereicht. "München muss offenbar erst durch Gerichte zum Schutz seiner Bürger gezwungen werden", erklärte DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger, der auch schon den Grünen-Politiker Dieter Janecek bei seinem Feinstaub-Prozess unterstützt hatte.

Ziel der Klage, die sich gegen den für Luftreinhaltepläne zuständigen Freistaat Bayern richtet, ist eine deutliche Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzone, die derzeit am Mittleren Ring endet. Zwar planen auch die Behörden strengere Zufahrtsbeschränkungen für die Münchner Umweltzone - dies geht den Umweltschützern aber nicht weit genug. Vorgesehen ist, im Oktober 2010 die rote und im Herbst 2012 auch die gelbe Plakette auszusperren. Die räumliche Ausdehnung der Zone soll unverändert bleiben.

Zusätzlich überprüft das Münchner Umweltreferat die Einführung kurzfristig wirksamer Anti-Feinstaub-Maßnahmen - eine Bedingung der Europäischen Union, die München eine Gnadenfrist bis Juni 2011 eingeräumt hat. Dann allerdings müssen die Feinstaub-Grenzwerte verbindlich eingehalten werden. Dieses Ziel, davon ist die Umwelthilfe überzeugt, wird so nicht zu halten sein - zumal zum 1.Januar 2010 neue EU-Limits für Stickstoffdioxid in Kraft treten, die in München bereits um das Doppelte überschritten wurden.

Offenbar habe man in der Verwaltung "noch nicht verstanden, dass die Gesundheit der Menschen wichtiger ist, als das Fahren mit veralteten Autos", kritisiert Klinger. Umweltzonen haben bereits mehrfach die Gerichte beschäftigt. Bundesweit bekannt wurde der Vorstoß des Münchners Janecek, der vor dem Europäischen Gerichtshof das Recht auf saubere Luft und damit auf behördliche Maßnahmen gegen die hohe Feinstaubbelastung erstritt.

Gescheitert ist dagegen die Klage eines Mühldorfers, der sich durch das Zufahrtsverbot nach München diskriminiert fühlte. Die Richter wiesen ihn aus formalen Gründen ab, da er kein Auto besaß. Auch die Klage mehrerer vom ADAC unterstützte Autofahrer in Berlin blieb in erster Instanz erfolglos.

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Quelle:
SZ vom 31.12.2009
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