Wer den geschmeidig-tänzelnden Jamal Musiala beim Ausspielen der Gegner beobachten will oder Stürmer Harry Kane, wie er einen Freistoß unter die Latte nagelt, der muss im Besitz eines Tickets für ein Spiel des FC Bayern sein – und zwar eines gültigen. Dass mit dem Weiterverkauf von Eintrittskarten Schindluder betrieben wird, das hat jetzt die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I unterbunden. Sie verbot der Verkaufsplattform Viagogo, sogenannte Leertickets anzubieten: Also Tickets, die noch nicht einmal auf dem Markt sind, und die darüberhinaus mit dem Zusatz „nur noch wenige Karten verfügbar“ beworben wurden.
Die Meisterschale konnten die Münchner in diesem Jahr am Rathausplatz zwar nicht in die Luft stemmen – trotzdem kann man getrost davon ausgehen, dass die Fans die Roten in der neuen Saison wieder zahlreich anfeuern werden. Die Tickets verkauft der FC Bayern über seine Webseite, teils an Vereinsmitglieder, teils über einen Zweitmarkt. Diese Stadionkarten sind personalisiert, denn der Verein will verhindern, dass Händler sie zum Normalpreis erstehen und dann zu Horrorpreisen wieder feilbieten. In den Geschäftsbedingungen verweist der Verein darauf, dass ein gewerblicher Weiterverkauf oder auch ein Weiterverkauf über andere Internetplattformen vertragswidrig sei.
Nun klagte die FC Bayern München AG gegen den Ticketzweitmarkthändler Viagogo. Denn auf der Plattform boten Händler Fußball-Tickets für FC-Bayern-Spiele an, die vonseiten des Vereins noch gar nicht herausgegeben worden waren. Noch dazu bewarb Viagogo das Angebot mit einer beschränkten Stückzahl der Karten.
Solche Spekulationsgeschäfte, führte Viagogo vor Gericht an, seien im Geschäftsverkehr doch üblich. Und außerdem halte man die Geschäftsbedingungen des FC Bayern für unwirksam, zumal sie einen Ticketinhaber beim Weiterverkauf der Karte „unangemessen beeinträchtigen“ würden.
Der Konter der Zivilkammer fiel für Viagogo vernichtend aus: Die Plattform müsse künftig Leerverkäufe sowie Hinweise wie „nur noch wenige Karten“ unterbinden, wie Pressesprecher Jens Kröger erklärt. Diese Geschäftspraxis führe Verbraucher in die Irre, „weil diese sonst meinten, sicher ein Ticket zu erwerben, obwohl der Verkauf letztlich auf Spekulation beruht“, so das Urteil.
Nach Meinung des Gerichts hatte der FC Bayern schlüssig vorgetragen, dass es nicht nur um gewinnorientierte Überlegungen bei den Ticketpreisen gehe, sondern auch darum, dass aus sozialen Gesichtspunkten die Preise gedeckelt werden. Der Fußballverein sei sogar berechtigt, Fans am Einlass abzuweisen, die ihr Ticket über Viagogo erworben haben.
Die Bayern hatten zudem in der Klage moniert, dass die Viagogo GmbH über von ihr eingesetzte Strohleute Tickets ankaufen und anschließend über die eigene Plattform überteuert weiterverkaufen würde. Mitarbeiter von Viagogo sollen die Namen auf den Tickets geändert haben, um den Inhabern Zutritt zum Stadion zu verschaffen. Von diesem Vorwurf allerdings war das Gericht nach Vorlage von Indizien der Klägerin nicht zu überzeugen. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass Viagogo an den Fälschungen beteiligt war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.