Klub gewinnt Prozess gegen Grafiker:FC-Bayern-Stars dürfen Superhelden sein

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Die Karikatur von Ribéry und Robben als „The Real Badman & Robben“ erlangte bundesweite Berühmtheit, als Bayern-Fans sie im Stadion aufgriffen. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Grafiker und Bayern-Fan Sikander Goldau hat Arjen Robben und Franck Ribéry als dynamisches Duo entworfen, später verkauft der Klub Merchandise-Artikel mit eigenen, aber ähnlichen Motiven. Das Oberlandesgericht sieht darin keine Urheberrechtsverletzung. Nun steht der 56-Jährige vor dem Ruin.

Von Patrik Stäbler

Sikander Goldau ist seit Kindesbeinen glühender Fan des FC Bayern, doch aktuell macht ihm sein Herzensclub schwer zu schaffen. Zwar hat auch der 56-Jährige die jüngsten Erfolge des Vereins in der Champions League gegen Leverkusen bejubelt. Doch abseits des Rasens, wo sich der Grafiker ausgerechnet mit seinem Lieblingsverein seit Jahren einen Rechtsstreit liefert, hat Sikander Goldau nun eine Niederlage kassiert: Am Donnerstag wies das Oberlandesgericht München (OLG) seine Klage gegen die FC Bayern München AG ab. Demnach verletzen Fanartikel des Clubs mit der Karikatur „The Real Badman & Robben“ nicht die Urheberrechte Goldaus.

Das Urteil habe ihn nach der mündlichen Verhandlung im Februar nicht überrascht, sagt der Grafiker aus München unmittelbar nach der Verkündung. Schließlich hatte der Vorsitzende Richter Andreas Müller schon damals klargemacht, dass die Klage nach vorläufiger Einschätzung des Senats keine Erfolgsaussichten habe. Die Entscheidung, wonach er die Kosten des Verfahrens tragen muss, stelle ihn finanziell vor eine „enorme Belastung“, sagt Goldau. Seine Anwältinnen hatten schon in der Verhandlung betont, dass ihrem Mandanten bei einer Niederlage die Privatinsolvenz drohe, da er sich die Mittel zur Finanzierung der Klage geliehen habe. Nun wolle er über eine Crowdfunding-Kampagne Spendengelder einsammeln, kündigt Goldau an.

Er hatte vor knapp zehn Jahren – inspiriert durch den Torjubel zweier Dortmund-Profis mit einer Batman- und einer Robin-Maske – eine Karikatur mit den Bayern-Stars Franck Ribéry und Arjen Robben geschaffen. Die Zeichnung zeigte die beiden als Superhelden verkleidet. Darunter prangte in Anspielung auf das Dortmunder Duo der Slogan: „The Real Badman & Robben“.

Goldaus Karikatur erlangte bundesweite Berühmtheit, als FCB-Fans sie 2015 im Halbfinale des DFB-Pokals zwischen Bayern und Dortmund in der Münchner Arena im Rahmen einer Fan-Choreographie aufgriffen. In der Folge schlug der Grafiker dem Club vor, die Zeichnung gemeinsam zu vermarkten – jedoch erfolglos. „Mir wurde damals gesagt, das passt nicht zu uns“, erzählt Goldau. Umso überraschter war er einige Jahre später, als der FC Bayern plötzlich Merchandise-Produkte mit dem Slogan „The Real Badman & Robben“ in seinem Fanshop anbot. Zwar prangten auf den T-Shirts, Tassen und Co. neu gezeichnete Karikaturen, jedoch hatten diese große Ähnlichkeit mit Goldaus Motiven.

Daraufhin verklagte der Grafiker den FC Bayern, da er seine Urheberrechte verletzt sah – und bekam 2020 vor dem Landgericht München I recht. Wäre dessen Urteil rechtskräftig geworden, hätte der Verein die Einnahmen durch den Verkauf der Fanprodukte preisgeben und Goldau daran beteiligen müssen. Doch der Club ging in Berufung und obsiegte 2021 vor dem OLG, worauf wiederum der Grafiker Beschwerde einlegte. Und tatsächlich hob der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2022 das Urteil auf. Als Begründung führte er an, dass das OLG die Karikatur und den Slogan nur separat auf ihre Schutzwürdigkeit geprüft habe – nicht aber das „Gesamtwerk“ dieser zwei Dinge, wie es die Klage gefordert hatte.

Aufgrund dieses Mankos ordnete der BGH eine neue Verhandlung an, in der sich im Februar eine erneute Niederlage für Goldau abzeichnete. So sei der Slogan aus Sicht des Senats „nur eine sprachliche Erläuterung“ und füge der Karikatur „keinen zusätzlichen sprachlichen Gehalt zu“, sagte damals der Vorsitzende Richter. Zudem wies er darauf hin, dass sich die Zeichnungen auf den Fanprodukten des Clubs deutlich von den Goldauschen Motiven unterscheiden. Abschließend regte der Richter einen Vergleich an, wonach der FC Bayern in einer Erklärung die Leistung des Grafikers würdige und diesem einen Geldbetrag zahle.

Bei dessen Anwältinnen stieß der Vorschlag auf offene Ohren – anders als beim Vertreter des Vereins. Er erinnerte daran, dass Goldau dem Club nur einen Tag vor dem Pokalfinale 2019 eine 24-Stunden-Frist zur Zahlung von Schadenersatz gestellt habe. Zudem habe er mit der Presse gedroht, „und dann ist die Sache auch schön in der Bild-Zeitung gelandet“, sagte der Bayern-Anwalt, der einen Vergleich aber auch nicht gänzlich ausschließen wollte. Tatsächlich habe es vor der Urteilsverkündung Gespräche gegeben, sagt Goldau. Jedoch habe man sich nicht einigen können.

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