Süddeutsche Zeitung

Prozess in München:FC Bayern verliert im Urheberrechtsstreit gegen Karikaturisten

Der Fußballverein druckte Zeichnungen von Franck Ribéry und Arjen Robben auf Merchandising-Artikel, die den Karikaturen eines Künstlers sehr ähnlich sehen. Der Mann klagte - mit Erfolg.

Von Andreas Salch

Eins zu null für Sikander Goldau. Der Mann ist Grafiker, lebt in München und hat gegen den FC Bayern in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München I obsiegt. Goldau, selbst Mitglied beim FCB, hatte Klage wegen Verletzung des Urheberrechts erhoben, weil es ihn wurmte, dass die Bayern seine Karikatur "The Real Badman & Robben", die Frank Ribéry mit einer Batman-Maske und Arjen Robben mit einer Augenmaske zeigt, als Vorlage für Fanartikel verwendeten. Ferner wollte Goldau mit seiner Klage erreichen, dass er Auskunft über die Höhe der Umsätze erhält, die die Merchandising-Abteilung des FC Bayern mit den Fanartikeln erzielt habe, auf denen eine Nachzeichnung seines Werks zu sehen war. An diesem Mittwoch hat die auf Urheberrecht spezialisierte 21. Zivilkammer am Landgericht München I Goldaus Klage stattgegeben und stellt zudem fest, dass der Künstler einen Anspruch auf Schadenersatz habe.

Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei Goldaus Karikatur mit dem verwendeten Slogan "The Real Badman & Robben" um ein schutzfähiges Gesamtwerk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Der FC Bayern hatte damit argumentiert, dass die Figuren "Batman & Robin" und deren Gestaltung mit Maske "vorbekannt waren" und Goldau allenfalls eine "nicht schutzfähige Idee" gehabt habe. Nach Überzeugung des Gerichts aber hat der Kläger die Eigenschaften bekannter Figuren mit den ebenfalls bekannten Spielern des FC Bayern "neu verwoben" und "durch einen schöpferischen Akt neue Figuren geschaffen, denen ein eigenständiger Schutz" zukomme.

Der Anwalt der Bayern hatte in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli dieses Jahres indes erklärt, Goldaus Bild zeuge von "Kreativität am unteren Level". Die Figuren, die der FC Bayern habe nachzeichnen lassen, strahlten hingegen "etwas Mystisches, eine besonder Dynamik" aus. In seinem Urteil stellt das Landgericht jedoch klar, die von den Bayern verwendete Zeichnung für Tassen und T-Shirts "übernehme die wesentlichen, den Gesamteindruck prägenden Merkmale" von Goldaus Karikatur samt dem wortgleichen Slogan. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits in der Verhandlung im Juli hatte der Bayern-Anwalt durchblicken lassen, dass man im Falle einer Niederlage in Berufung gehe.

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