Fasangarten:Leben hinter der Lärmschutzwand

Am östlichen Rand des Stadtteils Fasangarten soll auf vier Hektar an der Autobahn A 8 ein neues Wohnquartier entstehen

Von Hubert Grundner, Fasangarten

Ein Viertel geht an seine Grenzen: Im äußersten Osten des Stadtbezirks Obergiesing-Fasangarten, der hier bis an die Autobahn A 8 heranreicht, soll in den kommenden Jahren eine Siedlung mit 140 bis 180 Wohnungen entstehen. Genauer gesagt, handelt es sich dabei um die Fläche östlich der Münchberger Straße, südlich der Kronacher Straße, westlich der A 8 und nördlich der Fasangartenstraße. Für dieses Gebiet bereiten die Mitarbeiter des Planungsreferates gerade den Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss vor. Über dessen Details, soweit schon ausgearbeitet, informierte jetzt Bauoberrätin Anina Bühler die Mitglieder des Bezirksausschusses bei der jüngster Sitzung.

Den Anlass zur Erschließung liefert, wie unschwer zu erraten, der akute Wohnungsmangel in München. Das jetzt ins Auge gefasste Planungsgebiet umfasst laut Bühler circa vier Hektar. Davon sind etwa zwei Drittel in privatem und ein Drittel in städtischem Eigentum. Zurzeit werden diese Flächen überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die bebaute Umgebung ist geprägt durch zweigeschossige Doppel- und Reihenhäuser, die überwiegend dem Wohnen dienen. Nördlich davon führt an der Kronacher Straße die Bahntrasse der S 7 München-Kreuzhof in Hochlage auf einem Damm vorbei.

Die östlich an das Planungsgebiet angrenzende Trasse der Autobahn liegt hingegen etwas tiefer und entfaltet naturgemäß eine starke strukturelle Trennwirkung. Hier verläuft auch die Grenze zum Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach. Östlich der A 8 an der Fasangartenstraße befindet sich überdies die erst im Vorjahr in Betrieb genommene städtische Kompostieranlage. Ihre Lagerflächen reichen bis ungefähr 30 Meter an die Autobahn heran.

Damit dürften zugleich die wesentlichen Herausforderungen beschrieben sein, denen sich die Planer gegenübersehen. Vor allem wird es darum gehen, wie man die künftigen Bewohner vor dem Auto-, aber auch dem Bahnlärm schützen kann. So hat eine schalltechnische Voruntersuchung ergeben, dass sich für das ganze Planungsgebiet durch die Emissionen der A 8 hohe Lärmbelastungen ergeben. Die Pegel der Messegeräte schlagen hier offenbar bis in den gesundheitsgefährdenden Bereich aus. Deshalb steht es laut Anina Bühler auch außer Frage, dass die Siedlung durch etwa zehn Meter hohe Lärmschutzwände abgeschirmt werden muss.

Wie aber steht es um die Lufthygiene? Zwar wird von Seiten des Planungsreferates eingeräumt, dass durch die A 8 eine Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung gegeben sei. "Schädliche Umwelteinwirkungen, die einer Entwicklung des Planungsgebietes entgegenstehen, werden hier aber nicht erwartet." Unklar ist allerdings, ob sich das Referat bei dieser Aussage auf die Untersuchung "Immissionsbelastung im Hauptstraßennetz München, 2005" beruft, denn die ist immerhin ja auch schon elf Jahre alt.

Angesprochen wird in der Beschlussvorlage auch eine mögliche Belastung durch Keime. Unter anderem aus diesem Grund hatte ein Anwohner versucht, den Bau der Kompostieranlage zu verhindern, war damit aber vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Entsprechend dazu heißt es nun von Seiten des Planungsreferats: "Schädliche Auswirkungen auf die geplante Wohnbebauung sind hier aber nach Einschätzung der Gutachter nicht zu erwarten. Im Zuge des weiteren Verfahrens ist dazu eine qualifizierte Aussage zu treffen und diese Einschätzung zu verifizieren."

Wie fast immer bei Siedlungsprojekten nahm auch in den Erläuterungen von Anina Bühler die Erschließungsfrage größeren Raum ein. Ihr zufolge wurde die Anbindung des künftigen Wohngebiets an die Fasangartenstraße im Süden - über den von ihr so bezeichneten "Schnorchel" - geprüft. Letztlich wurde diese Variante aber verworfen. Stattdessen soll diese Funktion die Obernzeller Straße erfüllen, über die der motorisierte Individualverkehr hin zur Balanstraße geführt würde.

Bei der Realisierung der Wohnungen wiederum kommen laut Bühler die Vorgaben der Sozialgerechten Bodennutzung (Sobon) zum Tragen. Das heißt, auf den privaten Flächen werden 30 Prozent und auf den städtischen Flächen 50 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert. Zur Qualitätssicherung schlägt das Planungsreferat außerdem vor, einen nicht offenen, anonymen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb auszuloben. Zunächst einmal ist aber der Stadtrat gefragt. Voraussichtlich im September wird man im Rathaus über den Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans entscheiden.

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