Familiengericht:Wie das "Münchner Modell" Scheidungskinder schützt

Amtsgericht München, 2016

Im sechsten Stock des Amtsgerichts an der Pacellistraße kümmern sich Familienrichter um das Kindeswohl und das Elternrecht.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Wenn sich ein Paar scheiden lässt, sind die Kinder oft die Leidtragenden.
  • Zwei Münchner Familienrichter haben deswegen ein Verfahren entwickelt, das bei der Trennung die Kinder in den Mittelpunkt stellt.
  • Am Freitag werden sie es im Zuge der Aktionswochen gegen Gewalt vorstellen.

Von Stephan Handel

Neulich musste Ulrike Sachenbacher tatsächlich auf den Notknopf unter ihrem Schreibtisch drücken, und die Minuten erschienen ihr endlos, bis endlich die Wachtmeister aus dem zweiten Stock hinaufkamen in den sechsten, wo das Familiengericht sitzt im Amtsgericht an der Pacellistraße. Es war aber dann glücklicherweise doch eher ein medizinischer als ein polizeilicher Notfall: Eine Frau hatte sich beim Termin bei der Familienrichterin Sachenbacher, ob aus Aufregung oder absichtlich, in eine Hyperventilation hineingesteigert.

Dieser Vorfall ging glimpflich aus, aber der Notruf sitzt nicht ohne Grund an der Schreibtisch-Unterkante der Richter. Sie verhandeln an Scheidewegen menschlicher Schicksale, wenn zwei Menschen aufgehört haben, sich zu lieben, und wenn es oft nur noch darum geht, dem anderen die Schmerzen mit gleicher Münze zurückzuzahlen, die psychischen und manchmal auch die körperlichen.

Weil aber in vielen Fällen nicht nur der Mann und die Frau beteiligt sind, wenn eine Liebe zu Ende geht, haben Ulrike Sachenbacher und ihr Kollege Jürgen Schmid vor bald zehn Jahren ein Verfahren entwickelt, das in Fachkreisen als "Münchner Modell" bekannt geworden ist. Am Freitag werden sie es im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt vorstellen, von 10 bis 12 Uhr im achten Stock des Amtsgerichts, der nebenbei auch einen nicht alltäglichen Ausblick über die Münchner Altstadt bietet.

Bei den Fällen, die auf den Schreibtischen von Sachenbacher, Schmid und ihren Kollegen landen, ist der Ausblick, der Blick in die Zukunft meist nicht sehr von Optimismus geprägt. Wann immer es um das Kindeswohl geht, also bei Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und ähnlichem, wird gleich dem ersten gerichtlichen Brief ein Blatt beigelegt, in dem die Regeln des Münchner Modells zusammengefasst sind.

Dafür, dass sie von Juristen geschrieben sind, finden sich in ihnen erstaunliche Sätze: "Schriftliche Stellungnahmen sind nicht erforderlich und sollten möglichst unterbleiben." Es geht ja darum, Mann und Frau im Sinne der Kinder zum Reden zu bringen - da ist es eher nicht so vorteilhaft, wenn die Rechtsanwälte in seitenlangen Schriftsätzen die angeblichen Verfehlungen des Partners auflisten. Dazu gehört auch, dass der erste Termin am Gericht innerhalb von vier Wochen stattfindet - möglichst wenig Gelegenheit zur Eskalation soll den Kontrahenten gelassen werden.

"Kinderschutz geht vor Datenschutz"

Wenn aber die Situation schon gefährlich ist, wenn Gewalt im Spiel oder zu befürchten ist - dann legen die Richter ihrem Schreiben ein anderes Blatt bei, dieses unterscheidet das Münchner Modell von anderen gebräuchlichen Verfahren: Im "Sonderleitfaden" sind Maßnahmen aufgelistet, die die Opfer häuslicher Gewalt vor den Tätern schützen sollen. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, alle Briefe an den jeweiligen Rechtsanwalt zuzustellen, damit eine neue Wohnadresse nicht preisgegeben werden muss. Dazu gehört die Beiziehung aller verfügbarer Informationen - Jugendamt, polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Akten, Bundeszentralregisterauszug, Unterlagen über Gewaltschutz-verfahren und über vorhergegangene familienrechtliche Verfahren stehen dem Richter zur Verfügung, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Weil das heutzutage ja nicht zu vernachlässigen ist, wirft Jürgen Schmid gleich noch einen Satz ein: "Kinderschutz geht vor Datenschutz."

Wenn dann alle an einem Tisch sitzen, muss der Familienrichter, die Familienrichterin nicht nur juristischen Sachverstand walten lassen - Pädagoge, Psychologe, Moderator, Mediator und deren jeweilige Kompetenzen sind vonnöten - und manchmal sogar Erfahrungen aus dem Strafrecht, die viele Richter im Lauf ihrer Karriere gemacht haben. Ulrike Sachenbacher zum Beispiel berichtet von der Notwendigkeit, bei der Aussage eines Kindes einzuschätzen, ob das Kind seinen eigenen Willen kundtut oder ob es indoktriniert worden ist: "Die Mama hat gesagt, ich muss sagen, dass ich den Papa nicht mehr mag." Wenn sie solche offensichtlichen Beeinflussungen bemerkt, sagt Sachenbacher, "dann kauf' ich mir die Mutter beim nächsten Mal."

Wie erfolgreich das Münchner Modell ist, das ist naturgemäß schwer in konkrete Zahlen zu fassen. Sachenbacher sagt, sie führe eine Art "innere Statistik". Diese sagt ihr: Von zehn Fällen auf ihrem Schreibtisch enden zwei offensichtlich mit einem guten Ergebnis, fünf Elternpaare versuchen zumindest, sich auf einen gemeinsamen Weg zu begeben - und bei dreien führen die hilfreichsten Angebote nicht zum Erfolg. Da wünsche sie sich dann manchmal mehr Sanktionsmöglichkeiten - zum Beispiel eine positive Entscheidung über das Umgangsrecht mit der Bereitschaft zu einer Therapie zu verknüpfen. Dazu können die Richter aber niemanden zwingen, ebenso wenig wie zu einer psychologischen Begutachtung.

Zufrieden mit ihrer Arbeit, sagen die beiden Familienrichter dann noch, sind sie, wenn die beiden Erwachsenen, deren Liebe geendet hat, die Vergangenheit begraben können, wenn sie zum Wohl ihres Kindes eine Lösung finden und sich am Ende die Hände schütteln. Schmid: "Eltern bleibt man ja, sein Leben lang."

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