Familienstreit:Mama oder Papa? Wo Trennungskinder Weihnachten feiern dürfen

  • Das Münchner Modell regelt die Zusammenarbeit des Gerichts unter anderem mit Jugendämtern und Rechtsanwälten bei Sorgerechtsstreitigkeiten.
  • Ein Leitfaden mit 15 Einzelempfehlungen hilft dabei, dass der Tonfall zwischen den Ex-Partnern meist sachlich bleibt - und eine einvernehmliche Lösung für das Kind gefunden wird.
  • Mehr zum Müncher Modell lesen Sie etwa hier.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Moritz darf am zweiten Weihnachtsfeiertag zu seinem Papa. Der Fünfjährige ist glücklich, auch weil sich seine Eltern nicht mehr dauernd streiten. Dabei hatte es Ende Oktober noch so ausgesehen, als würde es diesmal ein besonders trauriges Christfest für den Kleinen. Seine Eltern hatten sich im Sommer getrennt und auf einen langen Streit vor den Gerichten um das Sorgerecht eingestellt. Das "Münchner Modell" hat der Familie aber eine rasche Konfliktlösung rechtzeitig zu den Festtagen beschert.

Weihnachtszeit ist im Familiengericht Konfliktzeit, sagt Monika Andreß vom Amtsgericht München. "In vielen Familien herrscht Streit statt Weihnachtsfrieden." Häufig werde das Familiengericht in dieser Zeit angerufen, etwa weil sich die Eltern nach ihrer Trennung nicht einigen können, wer das Kind an den Weihnachtstagen bekommt. "Am Amtsgericht wurde hierfür das 'Münchner Modell' entwickelt", sagt die Gerichtssprecherin.

Der Vater von Moritz war in den Sommerferien ausgezogen. Er beauftragte Ende Oktober einen Rechtsanwalt, weil sich die Eltern nicht einigen konnten, wer den kleinen Moritz wann bekommt. Der Vater wollte nun eine Regelung für den Umgang mit seinem Sohn vor Gericht erstreiten und insbesondere erreichen, dass er an Weihnachten seinen Kleinen treffen darf. Er rechnete fest damit, monatelang prozessieren zu müssen. Seinem Anwalt schilderte er ausführlich alle negativen Eigenschaften der Kindsmutter und erwartete, dass der Jurist einen geharnischten Schriftsatz verfassen würde. Auf eine Schlammschlacht war auch die Mutter gefasst.

Ein zweiter Gerichtstermin? Gar nicht mehr nötig

Der Anwalt, ein erfahrener Familienrechtler, wusste aber, dass nach dem "Münchner Modell" eine rasche und weniger streitintensive Lösung möglich ist. Er reichte den Antrag Anfang November bei Gericht ein. Die Richterin setzte sofort einen Termin für Ende November an, stellte der Mutter alle Unterlagen zu und faxte den Antrag auch gleich an das Jugendamt. Das nahm sofort Kontakt mit den Eltern auf.

Bei der Gerichtsverhandlung Ende November erschien die Mutter ohne eigenen Anwalt - durch den bisher allseits sachlichen Ton hat sie offenbar Vertrauen gefasst. In der Verhandlung wurde die Situation erörtert, die Mitarbeiterin des Jugendamtes erstattete Bericht. Die Eltern bekamen einen Termin bei einer Beratungsstelle schon Anfang Dezember: Dort einigten sie sich auf die Modalitäten des Umgangs von Moritz mit seinem Vater.

Moritz kann sich trotz Trennung auf Weihnachten freuen

Ein zweiter Gerichtstermin wurde so unnötig und eine Anhörung blieb dem Jungen erspart. Und so ist es zur Erleichterung aller dazu gekommen, dass trotz der Trennung der Eltern der Fünfjährige sich auf das Weihnachtsfest und das Beisammensein mit seinem Vater freuen kann.

Solche Fälle werden tagtäglich vor dem Familiengericht verhandelt, sagt Monika Andreß. Leider gebe es nicht immer ein Happy End und auch nicht immer gehe es so schnell. "Das Münchener Modell ermöglicht es jedoch, Reibungsverluste jeglicher Art und unnötigen Zeitverlust zu vermeiden und ein vergiftetes Klima erst gar nicht aufkommen zu lassen oder zu entschärfen", sagt die Richterin.

Das "Münchner Modell" wird seit 2007 praktiziert. Der Leitfaden besteht aus 15 Einzelempfehlungen und regelt die Zusammenarbeit des Gerichts mit den Stadt- und Kreisjugendämtern, Rechtsanwälten, Beratungsstellen, Mediatoren, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen.

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