Gericht:Falscher Taxifahrer wegen Vergewaltigung verurteilt

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  • Ein falscher Taxifahrer hatte eine 24 Jahre alte Frau in seinem Auto missbraucht.
  • Sie war nach einer Party in seinen Wagen gestiegen, der wie ein Taxi aussah.
  • Nun verurteilte ihn das Amtsgericht zu drei Jahren und drei Monaten Haft.

Von Susi Wimmer

Diese Umsetzung eines Gerichtsurteils mag auf den ersten Blick paradox erscheinen: Ein 42 Jahre alter Mann wird vom Amtsgericht München wegen Vergewaltigung einer 24-jährigen Frau zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt - und kann nach dem Urteilsspruch dann einfach wieder nach Hause gehen. Diese ungewöhnliche Maßnahme ist unter anderem auch damit zu erklären, dass der nun verurteilte Arif C. bereits länger als ein Jahr in Untersuchungshaft saß.

Arif C., so ergab die Verhandlung, war bei der Polizei bereits bekannt, weil er illegalerweise Taxifahrten in seinem Wagen anbot, der lediglich wie ein Taxi aussah, aber keines war. Tatsächlich wollte sich der Straßenbauer mit den Fahrten nur Geld dazuverdienen.

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So stand er auch in der Nacht auf den 8. April 2017 vor dem Partyareal an der Grafinger Straße und ließ eine 24 Jahre alte Frau in sein Auto steigen. Die Krankenschwester hatte mit ihren Freundinnen im Nachtclub "Willenlos" zu viele Cocktails getrunken, wollte so schnell wie möglich heim und war der festen Überzeugung, dass sie in einem richtigen Taxi saß. Auf der Fahrt fing Arif C. dann an, die teilweise völlig weggetretene Frau zu begrapschen. Schließlich stoppte er und fiel über sie her. Anschließend fuhr er die 24-Jährige noch zu einem Bankautomaten, weil er neben den "Taxikosten" auch noch eine Strafgebühr von ihr verlangte, weil sie sich in seinem Wagen übergeben hatte. Er ließ die junge Frau im Anschluss in Haar aussteigen, sie konnte sich aber noch das Kennzeichen des Autos einprägen.

Ursprünglich im Mai 2018 sollte der Prozess gegen den 42-Jährigen beginnen. Doch es fehlten ein Blutgutachten sowie Zeugen. Da die Justiz allerdings verpflichtet ist, die Untersuchungshaft so kurz wie möglich zu halten, musste Arif C. auf freien Fuß gesetzt werden. Der Prozess begann letztlich Ende Oktober. "Ich nehme keine Frauen im Auto mit, ich bin verheiratet", hatte Arif C. noch bei der Polizei ausgesagt. Doch die Beweislage überführte ihn. Richter Vincent Mayr verurteilte ihn zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Der Haftbefehl allerdings bleibt außer Vollzug gesetzt.

© SZ vom 03.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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