Fall Teresa Z.: Polizist vor Gericht:Eskalation ohne Erklärung

Teresa Z.

Teresa Z.

(Foto: Jakob Berr)

Er brach der gefesselten Teresa Z. das Nasenbein und die Augenhöhle: Vor dem Münchner Amtsgericht beginnt am Dienstag der Prozess gegen einen Polizisten. Die Staatsanwaltschaft sieht für den Faustschlag keine Entschuldigung. Entscheidend dürften allerdings auch die Aussagen der Kollegen von Frank W. werden.

Von Susi Wimmer und Christian Rost

Ein halbes Jahr nach den Vorfällen in der Inspektion in der Au muss sich der 33-jährige Polizeibeamte Frank W. an diesem Dienstag am Münchner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzliche Körperverletzung im Amt vor. Laut Anklage hatte der Beamte am 20. Januar einer gefesselten Frau, Teresa Z., in der Haftzelle der Wache mit mindestens einem Faustschlag das Nasenbein und die Augenhöhle gebrochen.

Für den aufsehenerregenden Fall hat das Gericht nur einen Verhandlungstag angesetzt, obwohl 13 Zeugen gehört und viele noch immer offene Fragen geklärt werden müssen. Dabei wird es in erster Linie darum gehen, ob der Beamte tatsächlich in Notwehr gehandelt hat.

Auch bei seiner letzten Befragung durch die Staatsanwaltschaft im Mai beharrte der 33-Jährige auf der Darstellung, er habe aus reiner Notwehr zugeschlagen. Er habe mit einem Kopfstoß der gefesselten Teresa Z. gerechnet und ihr mit der Faust einen Schlag ins Gesicht versetzt, um sich selbst zu schützen. Dabei fügte er der 23-Jährigen schwere Verletzungen im Gesicht zu.

Teresa Z. hatte am Nachmittag dieses Tages selbst die Polizei gerufen. Nach einer durchfeierten Nacht hatte sie Streit mit ihrem Freund. Die Beamten versuchten die Situation zu klären. Da Polizeiangaben zufolge "mögliche Straftaten" im Raum standen, wurde das Paar mit auf die Wache genommen. Schon im Streifenwagen kam es zum Streit, weil Teresa Z. mit dem Handy telefonieren wollte.

Auf der Wache eskalierte die Situation: Teresa Z. lag gefesselt in einer Zelle auf einer Holzpritsche und wurde von mehreren Beamten fixiert. Sie schimpfte, schrie, wehrte sich und spuckte W. ins Gesicht. Daraufhin versetzte ihr der Beamte den Faustschlag. Teresa Z. gab an, dass er nicht ein-, sondern zweimal kurz hintereinander zugeschlagen hatte.

"Strafrechtlich nicht gerechtfertigt"

Die Staatsanwaltschaft beauftragte das Institut für Rechtsmedizin mit einem Gutachten. Das sollte unter anderem klären, ob der Beamte einem Kopfstoß auch einfach hätte ausweichen können. Wie die Staatsanwaltschaft vorab erklärte, geht die Rechtsmedizin von mindestens einem Faustschlag aus, der intensiv gewesen sei. Aus Sicht der Anklage kann der Schlag "strafrechtlich nicht gerechtfertigt oder entschuldigt" werden.

Entscheidend dürften vor Gericht die Aussagen der Kollegen von Frank W. werden. Mindestens sechs Beamte befanden sich in wechselnder Besetzung in der Zelle. Teils hatten sie beobachtet, wie ihr Kollege W. zu einem schnellen Schlag mit der rechten Faust ausholte. Die Frage ist nun: Erfolgte der Schlag vorsätzlich oder handelte es sich um einen Reflex? Im Falle einer vorsätzlichen Körperverletzung im Amt droht dem Polizisten eine Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindesten zwölf Monaten wird der 33-Jährige automatisch aus dem Dienst entfernt.

Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Teresa Z.

Frank W. ist bislang nicht strafrechtlich vorbelastet. Allerdings stieß die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gegen den Polizisten auf einen Fall aus dem Jahr 2010. Zusammen mit einem Kollegen hatte er eine im sechsten Monat schwangere Frau gegen ein Auto gedrückt und gefesselt. Sie hatte zuvor einen Papier-Flyer nach einem Beamten geworfen. Das Verfahren gegen Frank W. wurde eingestellt.

"Für mich sind das Fälle, die durch das Verhalten der Beamten völlig unnötig eskalieren", sagte Franz Erlmeier, Anwalt von Teresa Z. Für den Prozess am Dienstag hat er ganz klare Vorstellungen: Dass der Beamte gesteht und sich bei seiner Mandantin entschuldigt, ebenso die Führung des Polizeipräsidiums München.

Der damalige Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer hatte das Vorgehen des Beamten aus dessen Sicht als "konsequent" bezeichnet. Erlmeier erwartet von dem Angeklagten außerdem, dass er sich zu einer angemessenen Schmerzensgeldzahlung bereit erklärt. Allenfalls will der Anwalt klagen.

Teresa Z. leidet auch ein halbes Jahr nach dem Schlag an den Folgen der Attacke: Sie sieht teilweise verschwommen, die Hornhaut des rechten Auges wurde verletzt. Ob dauerhafte Beeinträchtigungen bleiben, können die Ärzte noch nicht sagen. Nach SZ-Informationen hat die Frau inzwischen vom Münchner Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Beleidigung erhalten. Weil sie vier Polizisten als "Hurensöhne" bezeichnete hatte, muss sie 750 Euro zahlen. Alle anderen Vorwürfe wie Körperverletzung, Widerstand und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Begleitend zum Prozess gegen Frank W. wollen am Dienstag bis zu 150 Menschen vor dem Strafjustizzentrum demonstrieren. Sie fordern einen sensibleren Umgang mit Gewaltopfern und verlangen von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) eine Entschuldigung.

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