Fahrverbot:Die nächste Frist verstreicht

Umwelthilfe beantragt Zwangsgeld gegen den Freistaat

Von Dominik Hutter

In der Debatte um Diesel-Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut ein Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern beantragt. Die Umweltorganisation wirft der Staatsregierung vor, schon zum zweiten Mal eine vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gesetzte Frist zu missachten. Die Richter hatten im Februar festgelegt, dass spätestens zum 31. August 2017 die Öffentlichkeitsbeteiligung für ein Konzept für Diesel-Fahrverbote starten muss. Dies sei nun erkennbar nicht mehr zu schaffen, kritisiert Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch. Laut DUH-Anwalt Remo Klinger gibt es europaweit nur zwei Staatsregierungen, die die bindenden Beschlüsse ihres höchsten Gerichts absichtlich ignorieren: in Bayern und in Polen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Februar auf Betreiben der Umwelthilfe ein Urteil aus dem Jahr 2012 bekräftigt, das den Freistaat zur Einhaltung der EU-Schadstofflimits verpflichtet. Dabei, so verkündete der Vorsitzende Richter Rainer Schenk, komme man an Diesel-Fahrverboten nicht mehr vorbei. Da unklar ist, ob eine solche Maßnahme rechtmäßig ist, verurteilte das Gericht den Freistaat zunächst nur dazu, ein Konzept auszuarbeiten. Damit es fertig in der Schublade liegt, falls das Bundesverwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote für zulässig erklärt. Das entsprechende Urteil, das ursprünglich im Herbst fallen sollte, wird nun für Anfang 2018 erwartet.

Die Umwelthilfe will den Freistaat nun wegen erneuter Missachtung eines gerichtlich festgesetzten Termins zu 4000 Euro Zwangsgeld verknackt sehen. Es sei ausgeschlossen, bis zum 31. August noch ein Öffentlichkeitsverfahren für Diesel-Fahrverbote zu starten, da das nächste Amtsblatt erst am 1. September erscheine. Resch will bewusst nicht bis zum Ablauf des Termins warten, weil er im Frühsommer schlechte Erfahrungen gemacht hat: Der Freistaat hätte am 29. Juni, auch das ein Ergebnis des Gerichtsurteils, eine Liste mit besonders stark mit Stickstoffdioxid belasteten Straßen vorlegen müssen, kam dieser Pflicht aber mit einigen Tagen Verspätung nach. Die dafür fälligen 2000 Euro Zwangsgeld habe der Freistaat nie zahlen müssen, beklagt Resch - weil bis zur Sitzung des Gerichts die Liste bereits öffentlich geworden war.

Das Bayerische Umweltministerium sieht seine Pflicht hingegen als erfüllt an und verweist auf das Maßnahmenpaket der Staatsregierung, für das im Juli eine Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet und inzwischen abgeschlossen wurde. In dem Paket sind unter anderem Kaufanreize für moderne Dieselfahrzeuge, neue Software für Euro-5-Autos, der Ausbau von Nahverkehr und Elektromobilität sowie die Unterstützung moderner Mobilitätskonzepte enthalten. Aber keine Diesel-Fahrverbote. "Die Staatsregierung lehnt pauschale Diesel-Fahrverbote in Großstädten ab", erklärt Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Stattdessen habe man ein Maßnahmenbündel ausgearbeitet, das vor allem an der Quelle, also den Motoren, ansetzt.

Der Münchner Stadtrat hat allerdings bereits vor Monaten beschlossen, auf die Blaue Plakette zu setzen, die als Voraussetzung fürs Aussperren älterer Diesel gilt. Entsprechende Pläne werden im Umweltreferat bereits ausgearbeitet. Die Plakette muss aber auf Bundesebene beschlossen werden.

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