Doppelmord in Krailling:Ein Foto, das Existenzen vernichtet

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Die Polizei hat nach dem Doppelmord in Krailling Fahndungsplakate des dringend verdächtigen Thomas S. herausgegeben. Das ist zwar juristisch vertretbar. Allerdings kommen die Ermittler dem Motiv dadurch nicht auf die Spur - und sie könnten so ihre eigenen Beweise kontaminieren.

Wolfgang Janisch

Mit großem Einsatz arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft daran, die letzten noch offenen Fragen um den Mord an zwei Mädchen aus Krailling aufzuklären. Die Herausgabe von Fahndungsplakaten mit Fotos des dringend verdächtigen Thomas S. erscheint daher folgerichtig.

Die Polizei hat Fahndungsplakate mit Fotos des dringend verdächtigen Thomas S. herausgegeben. (Foto: Johannes Simon)

Zeugen könnten den 50-Jährigen in den Morgenstunden des 24. März gesehen haben und damit ein weiteres Indiz liefern, um eine Anklage wasserdicht zu machen. Denn auch Ermittler müssen Vorsorge betreiben - eine scheinbar klare Beweislage kann sich später im Prozess doch noch als brüchig erweisen.

Juristisch ist die ungewöhnliche Plakataktion wohl vertretbar. Zwar sitzt der Mann bereits in Haft. Doch auch außerhalb der Fahndung dürfen Fotos veröffentlicht werden, wenn die Aufklärung schwerer Straftaten sonst "erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre" - so steht es in der Strafprozessordnung. Obwohl sich ein gewisser Widerspruch nicht übersehen lässt: Die Staatsanwaltschaft erachtet die Tat als weitgehend aufgeklärt, sodass es der Plakate offenkundig nur noch bedarf, um dem Gesamtbild ein paar Mosaiksteine hinzuzufügen; und in der wichtigsten noch offenen Frage - der nach dem Mordmotiv - wird man damit ohnehin nicht weiter kommen.

Noch problematischer ist, dass die Ermittler damit ihre eigenen Beweise kontaminieren könnten. Wer das Gesicht eines mutmaßlichen Täters öffentlich zeigt, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Zeugen ihn wiedererkennen - freilich auch solche, die ihn nie gesehen haben. Das hat nichts mit bösem Willen zu tun: Das Gedächtnis ist ein trügerisches Ding - manchmal kopiert es unwillkürlich zwei Bilder zu einem Ereignis zusammen.

Fotos nur bedingt hilfreich

Bis heute leidet beispielsweise die Aufklärung der RAF-Morde daran, dass auf Plakaten nach bestimmten Verdächtigen gefahndet wurde - was bei Zeugen womöglich zu Verwechslungen geführt hat. Das Mittel der Wahl wäre daher, den Zeugen fünf Fotos verschiedener Männer vorzulegen; wenn sie auf einem Thomas S. identifizieren, ist das ein guter Beweis.

Weil aber die Fotos ohnedies nur bedingt hilfreich sind, gewinnt das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen an Gewicht. Gerade in den frühen Phasen der Ermittlungen, in denen vieles ungewiss ist, hat die Unschuldsvermutung einen hohen Rang und gebietet daher Zurückhaltung bei der Identifizierung des Verdächtigen.

Denn so erdrückend die Beweislage auch scheinen mag: Es ist immer mal wieder vorgekommen, dass sich ein scheinbar überführter Täter letztlich als unschuldig erwiesen hat. In solchen Fällen kann ein Foto auf einem Polizeiplakat existenzvernichtend sein.

© SZ vom 15.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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