Während es in anderen Städten nächtliche Kontrollen bislang nur vereinzelt gibt, gehören sie für das Münchner Kreisverwaltungsreferat zum "Kurs konsequenten Schutzes der Bewohner". Die Heimaufsicht kommt unangemeldet, in der Regel zwei Mal im Jahr, zur Überprüfung am Tag.
Zusätzlich hat die Behörde damit begonnen, den Nachtdienst zu kontrollieren. Auch da werden die Beamten immer wieder fündig. So ist es schon vorgekommen, dass Klingeln, mit denen Bewohner im Notfall den Pfleger rufen sollen, einfach ausgesteckt oder alte Menschen durch Schlafmittel ruhiggestellt waren.
Die Heimträger dagegen fühlen sich von städtischen Kontrollen sogar gegängelt und klagen über den "bürokratischen Aufwand" für die Pflegedokumentation. Die städtische Heimaufsicht hält dagegen die Dienstprotokolle für das "Zeugnis der individuell geplanten und ausgerichteten Pflege". Schlampiges oder gar vorsätzlich falsches Protokollieren gefährde schließlich die Gesundheit der Bewohner.
Zwei Nachtdienst-Pfleger für 120 Bewohner
Den Pflegekritiker Claus Fussek überraschen die Ergebnisse der nächtlichen Kontrollen nicht. "Die Nachtschichten sind chronisch unterbesetzt, eigentlich müssten die Pflegekräfte Lücken in der Dokumentation lassen." Nur zwei Nachtdienst-Pfleger für 120 Bewohner seien keine Seltenheit, eine gesetzliche Mindestbesetzung gibt es nicht. Fussek: "Die Träger verteidigen die geringe Besetzung damit, dass ihnen sonst das Personal tagsüber fehle."
Viele Pfleger wären dabei schon froh, wenn sie nachts überhaupt zu zweit wären, es wäre, so hat Fussek von manchen gehört, "eine Traumbesetzung", weil sie schon mit sehr viel mehr schwerstpflegebedürftigen Bewohnern auf sich allein gestellt waren. Fussek fordert deshalb, sich nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen solcher extremen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen.
In vielen Städten werde nachts gar nicht kontrolliert, weil die Mitarbeiter der dortigen Heimaufsichtsbehörden ahnen, "dass sie bis zum Ende des Nachtdienstes dort mit anpacken müssten, weil sie sich sonst unterlassener Hilfeleistung schuldig machen würden, wenn sie nach der Kontrolle einfach wieder gehen".