Süddeutsche Zeitung

Facebook-Gruppe:36-Jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt

  • Christian A. hat eine Facebook-Gruppe mit dem Namen "gegen das Asylhaus an der Bayernkaserne" gegründet.
  • Ein Nutzer machte Anspielungen auf das Konzentrationslager Dachau. A. verfasste darauf einen zustimmenden Kommentar.
  • Weil A. in den Augen der Staatsanwaltschaft für diese Gruppe verantworlich war, wurde er wegen Volksverhetzung verurteilt.

Von Thomas Anlauf

Der Angeklagte gibt sich ziemlich locker. Die Sonnenbrille auf den kurz geschorenen Schädel geschoben schlendert er in den Gerichtssaal. Von Nervosität keine Spur. Der 36-jährige Münchner ist die Umgebung gewohnt. Amtsrichter Andreas Schätzl verliest am Montag minutenlang, weshalb Christian A. bereits verurteilt worden ist: wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Waffenbesitz bei einer Demonstration. Nun sitzt er wieder einmal vor Gericht und verzieht keine Miene. Diesmal lautet die Anklage Volksverhetzung.

Was Christian A. konkret getan hat

Er selbst sieht sich als völlig unpolitisch. "Ich hab' mit Politik nix am Hut", sagt A., betont dann aber wieder: "Ich hab' meine Meinung." Die hat er im Internet öffentlich gemacht, und welche Gesinnung der Münchner hat, wird da mehr als deutlich. Im vergangenen Juli eröffnete der 36-Jährige eine offene Facebook-Gruppe "gegen das Asylhaus an der Bayernkaserne" und schreibt darin: "tut euch zusammen, zündet die hütten an, und verhaut die ordentlich. dann ist ruhe da."

Ein Gesinnungsgenosse nutzt das neue rassistische Forum und schreibt mit mehreren Ausrufezeichen: "Meine Lösung für das Problem wäre ein Sonderzug nach Dachau". Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass A. die menschenverachtende Anspielung auf das Konzentrationslager Dachau als Administrator der Facebook-Gruppe hätte löschen müssen. Doch das tat er nicht und kommentierte den Satz mit "So sehe ich das auch". Damit habe sich A. den Kommentar des Verfassers zu eigen gemacht, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Sätze stehen tagelang im Internet, die Polizei steht schließlich in der Wohnung von A.s Freundin, wo Beamte mit dem 36-Jährigen die Facebook-Gruppe löschen.

Dabei hatte A. die Plattform eigens gegründet, weil seine offenbar rassistischen Beiträge in anderen Facebook-Gruppen immer wieder gelöscht worden waren. Auf seiner Gruppe habe jeder schreiben können, was er wolle, betont der Angeklagte. "Ich wusste nicht, dass ich verantwortlich bin für das, was andere schreiben", sagt A. vor dem Amtsgericht.

Was Christian A. für einen Hintergrund hat

Dem gebürtigen Münchner scheint einiges in seinem Leben nicht klar gewesen zu sein. Schon früh schlittert er offenbar in die Neonazi-Szene, auch wenn er sich nicht politisch engagiert habe, wie er sagt. Früher trug er Bomberjacke und Springerstiefel. "Er ist damals mitgelatscht", sagt seine Anwältin Angelika Baumgärtel, die A. seit mehr als zehn Jahren immer wieder juristisch betreut und von ihrem Mandanten sagt: "Er hat rechtes Gedankengut." Eine Einladung der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" als Reaktion auf A.s volksverhetzende Sprüche im Internet habe er bislang jedoch abgelehnt, so die Anwältin.

Angesichts der mittlerweile sechsten Straftat in offener Bewährung forderte die Staatsanwaltschaft eine zehnmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Straftaten würden sich wie ein roter Faden durch A.s Leben ziehen. Die Verteidigung plädierte jedoch auf Freispruch. Seine früheren Drogenprobleme habe A. mittlerweile in den Griff bekommen, Alkohol trinke er überhaupt nicht: "Davon werde ich aggressiv", sagt der Angeklagte und grinst. Richter Schätzl wertet die Facebook-Gruppe als "überflüssig wie einen Kropf" und seine Kommentare als "hetzerisch und menschenverachtend". Sein Urteil ist dennoch vergleichsweise milde: sechs Monate auf Bewährung und 500 Euro Geldstrafe. Mehr nicht, denn der Mann ist seit zwei Jahren privatinsolvent. Bei der Urteilsverkündung verschränkt A. nur die Arme, eben eine Bewährung mehr.

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SZ vom 01.09.2015/axi
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