500 Euro Bußgeld für Polizisten:Nichts zu lachen

Weil ein Polizist im Kollegenkreis Spaß-Mails verschickt hat, wird nun eine saftige Strafe fällig. Der Kriminaloberkommissar hatte den Vornamen eines befreundeten Kollegen mit dem Namen seines Chefs verwechselt - und der fand es nicht lustig, sich im Verteiler der witzigen E-Mails wiederzufinden.

Ekkehard Müller-Jentsch

Schluss mit Lustig: Über spaßige E-Mails können die Chefs im Münchner Polizeipräsidium gar nicht lachen. Ein Kriminaloberkommissar wurde am Dienstag zu 500 Euro Buße verdonnert, weil er im Kollegenkreis sogenannte Funmails verschickt hatte. Zum Vergleich: In dieser Höhe werden unter anderem Autofahrer zur Kasse gebeten, die man mit mehr als 0,5 Promille oder gar bekifft am Steuer erwischt.

Spammail

Spammail Nahaufnahme von Spammail-Anzeige

(Foto: iStockphoto/Jonathan Lim Yong Hian)

Diese Funmails grassieren überall", bestätigte die Vorsitzende der Disziplinarkammer am Münchner Verwaltungsgericht. Sie aber leide viel mehr unter den Massen der Casino- und Viagra-Werbung. Doch im Polizeipräsidium sieht man das mit den Spaß-Mails weniger entspannt. Mails mit mehreren hundert Kilobyte großen Anhängen habe der Beamte "in alle Polizeiwelt hinaus geschickt - das ist unverantwortlich". Bis zu 40 Adressaten hätten seine elektronischen Nachrichten gehabt. Pech nur, dass der Oberkommissar dabei einmal den Vornamen eines befreundeten Kollegen mit dem gleichlautenden Nachnamen eines Vorgesetzten verwechselte. Und der hatte auf die Pläne für einen Fußballeinsatz gewartet und nicht auf zweideutige Witzchen. Der Chef leitete dieses Missgeschick umgehend an die Abteilung P 3 weiter: die interne Disziplinarbehörde.

Dort war der Kriminaler kein Unbekannter: 2006 hatte er wegen solcher Mails schon einmal einen Verweis bekommen. Und beim zweiten Mal sei dann eben das Bußgeld fällig - "wir machen da auch bei Musterbeamten keine Ausnahme", erklärte der Vertreter der Abteilung P 3 in der Verhandlung.

Der so Abgestrafte fühlt sich jedoch als "Bauernopfer". Bis zu 150 Spaß-Mails würden täglich im Münchner Polizeinetz kursieren, aber nur wenige Beamten ziehe man zur Rechenschaft. "Das ist so, als wenn wir eine Diebesbande mit 25 Tätern fassen und nur einer davon wird verurteilt", meinte er. Der Vertreter des Polizeipräsidiums versicherte dem Gericht jedoch, dass in allen Fällen "konsequent verfahren wird". Zumeist würden solche Mails auffliegen, weil sie in der Firewall des Netzwerks hängen bleiben.

Das Gericht wies schließlich die Klage des Kommissars ab: Die Disziplinarmaßnahme sei "zweckmäßig" und angesichts der Vorbelastung auch angemessen, da er seinerzeit auch "leicht pornografische" Mails verschickt habe. Die Höhe des Bußgelds sei ebenfalls gerechtfertigt. Der Beamte machte aber schon in der Verhandlung deutlich, dass er mit dem Verwaltungsgerichtshof die nächsthöhere Instanz anrufen wolle. Ihm gehe es um die Sache. Dass er nicht befördert werde, solange das Gerichtsverfahren schwebt, und er so monatlich rund 200 Euro einbüße, nehme er deshalb hin.

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