Zwei Hundehalter vor Gericht:Drohung bestritten

Dieser Nachbarschaftsstreit begann mit zwei Hunden und endete mit einem Messer. Letzteres soll am 26. Januar ein Mann in Oberding gezückt und seinem Nachbarn gedroht haben, ihn abzustechen. Das warf die Staatsanwaltschaft am Erdinger Amtsgericht dem Angeklagten vor. Erhärten ließ sich der Vorwurf allerdings nicht. "Es besteht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung", urteilte Richter Andreas Wassermann und stellte das Verfahren ein.

Zuvor hatten der Angeklagte und der Geschädigte gegensätzliche Versionen der Ereignisse präsentiert. Der Angeklagte bestritt, überhaupt eine Drohung ausgesprochen zu haben. Er sei am fraglichen Tag mit seinem Hund Gassi gegangen. Der Weg habe ihn am Haus des Geschädigten vorbeigeführt, wo ihm dessen Hund entgegen gelaufen sei. Er habe die Situation als "bedrohlich" empfunden, sagte er vor Gericht aus. Daher habe er aus der Tasche, in der er Hundefutter aufbewahrt, ein Messer in der Scheide genommen: um sich zu verteidigen. In dem Moment sei der Geschädigte auf einem Pferd dazugekommen, habe ihn in die Enge getrieben, beschimpft und bedroht.

Der Geschädigte widersprach der Darstellung grundlegend. Es sei ja nicht das erste Mal, dass die beiden aneinander geraten seien. Provoziert fühle er sich, weil der Angeklagte stets den Weg an seinem Haus vorbei nehme, obwohl es zehn Alternativen gäbe. Schon in der Vergangenheit habe es Ärger gegeben, die Hunde würden sich nicht verstehen. Am 26. Januar habe sich die Situation "hochgeschaukelt". Während der Auseinandersetzung soll der Angeklagte seine Drohung ausgesprochen haben. Da es keine Zeugen für den Vorfall gibt, sah sich Richter Wassermann mit "widersprechenden Aussagen" konfrontiert - auch deshalb stellte er das Verfahren ein: "Es handelt sich um eine Nachbarschaftsstreitigkeit und es ist kein Schaden entstanden."

Ohnehin zweifelte der Richter daran, ob tatsächlich eine "ernste Bedrohung" vorliege. Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn hängt viel mit dem Empfinden des Betroffenen zusammen. Der Zeuge räumte ein, dem Angeklagten die Drohung nicht wirklich abgenommen zu haben. Er habe trotz des Messers, trotz der Ankündigung, ihn abzustechen, "keine unmittelbare Bedrohung gefühlt".

Als Wassermann die Verhandlung beendete, gab er den Nachbarn noch eine Empfehlung mit: "Gehen Sie sich aus dem Weg."

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