Zuverlässig im Dienst:Frostsicherer Alkomat

Zuverlässig im Dienst: Anton Altmann ist seit 2004 Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Erding. Bis 2004 war er Dienststellenleiter in Neufahrn im Landkreis Freising.

Anton Altmann ist seit 2004 Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Erding. Bis 2004 war er Dienststellenleiter in Neufahrn im Landkreis Freising.

(Foto: Peter Bauersachs)

Im Gegensatz zu oberfränkischen Geräten funktionieren die Tests in Erding bei Kälte

Es klingt wie ein schlechter Scherz: Bei den aktuell kräftigen Minusgraden können die Alkoholtestgeräte der Polizei angeblich ihren Dienst versagen. Passiert ist das einem Radio-Hörer bei einer Kontrolle in Oberfranken. Auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks bestätigte das zuständige Polizeipräsidium, dass die akkubetriebenen Geräte bei eisiger Kälte schon mal schlapp machen können. Die Alkomaten im Landkreis Erding hingegen trotzen offensichtlich Eis und Kälte. Dem Leiter der Polizeiinspektion Erding, Anton Altmann, ist bisher kein einziger Fall zu Ohren gekommen, bei dem die Geräte ihren Dienst versagt hätten. Ein Gespräch über unterschiedliche Gerätetypen und warum man als Autofahrer auch mit 0,3 Promille vor dem Richter landen kann.

SZ Erding: Herr Altmann, im Landkreis Erding scheinen die Alkomaten trotz eisiger Kälte zu funktionieren.

Anton Altmann: Jedenfalls habe ich von meinen Kollegen bislang noch von keinem einzigen Ausfall gehört. Es gibt ja verschiedene Modelle. Das Handmessgerät, das mit einem Akku versehen ist, bietet grundsätzlich einen ersten Ansatzwert, der nicht vor Gericht verwertet werden kann. Wir haben in unseren Streifenwägen einen weiteren, fest installierten Alkomaten, da können Temperaturen herrschen, wie sie wollen. Und der ist auch gerichtsverwertbar.

Ein Alkoholtest ist ja eine freiwillige Sache. Was passiert, wenn sich ein Autofahrer weigert?

Wenn der Autofahrer eine Fahne hat, erweiterte Pupillen oder verlangsamte Reaktionen, dann liegt natürlich nahe, dass er über 0,5 Promille hat - auch wenn er ansonsten keine Ausfallerscheinungen zeigt. Hat die Polizei einen begründeten Verdacht und der Autofahrer weigert sich zu pusten, dann muss er mit zu einer Blutentnahme, die gegebenenfalls auch zwangsweise durchgeführt wird.

Und was zählt zu typischen Ausfallerscheinungen?

Der Autofahrer schwankt, ist orientierungslos oder hat eine verwaschene Sprache.

Wann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Wenn Sie mit 0,5 Promille erwischt werden und keine Ausfallerscheinungen zeigen, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille liegt immer eine Straftat vor. Aber es kann auch sein, dass bei jemandem mit 0,3 Promille wegen des Verdachts auf eine Straftat ermittelt wird, nämlich dann, wenn er Ausfallerscheinungen zeigt. Nicht jeder verträgt ja Alkohol gleich. In einem solchen Fall entscheidet dann die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Gericht, ob es sich um eine Straftat handelt und nicht.

Ist die Zahl der Alkoholfahrten eher rückläufig?

Leider verfüge ich noch nicht über das aktuelle Zahlenmaterial für das letzte Jahr. Im hiesigen Dienstbereich bewegen sich die Zahlen mit geringen Schwankungen auf dem gleichen Niveau. Zum September 2016 waren für die ersten neun Monate zum Beispiel 85 folgenlose Trunkenheitsfahrten unter Alkoholeinfluss zu verzeichnen, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 97. Natürlich ist die Feststellung der Alkoholfahrten auch abhängig von der Intensität und Häufigkeit von Kontrollen. Wir sind bemüht, neben den vielen anderen Aufgaben, häufige Kontrollen durchzuführen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: