Zu wenig Geschäfte erlaubt:Die Rebellen von Wartenberg

Zu wenig Geschäfte erlaubt: Ob auch beim traditionellen Pfingstradrennen Anfang Juni die Geschäfte in Wartenberg auf haben dürfen, ist derzeit offen.

Ob auch beim traditionellen Pfingstradrennen Anfang Juni die Geschäfte in Wartenberg auf haben dürfen, ist derzeit offen.

(Foto: Renate Schmidt)

Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat führt zur Absage des verkaufsoffenen Sonntags Ende April

Von Gerhard Wilhelm, Wartenberg

"Mit einem Bein stehen wird jetzt wohl im Gefängnis", meinte Heike Schmidt-Kronseder (FWG) nach der Abstimmung Dienstagabend im Gemeinderat Wartenberg über die neue Verordnung des Marktes über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage. Zuvor hatte die Verwaltung den Gemeinderäten empfohlen, eine Variante 1 der Verordnung zu verabschieden, diese sei mit dem Landratsamt abgesprochen und würde den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Doch acht der 15 anwesenden Gemeinderäte sahen sich und die Gewerbetreibenden am Ort durch diese Variante eingeschränkt - und lehnten sie ab. Eine noch größere Mehrheit (13 von 15) stimmte auch gegen die zweite Variante, die immerhin noch ein paar Geschäfte in der Pesenlerner Straße erfasst hätte. Letztlich entschied man sich mit neun zu sechs Stimmen für eine Variante, die erst in der Sitzung aufkam: den nächsten Marktsonntag an Pfingsten genau so ohne räumliche Grenzen durchzuführen, wie bisher auch und abzuwarten, was der nächste Zug des Landratsamtes ist, der kommunalen Aufsicht.

Doch dazu wird es erst gar nicht kommen. Bereits am Donnerstag verschickte Peter Schickinger (FWG), der den erkrankten Bürgermeister Manfred Ranft (FWG) vertrat, eine auch vom Gewerbeverein Wartenberg unterzeichnete Erklärung, dass der Markt mit verkaufsoffenem Sonntag, der seit Jahren am letzten Sonntag im April stattfindet, "aus rechtlichen Gesichtspunkten" mit "großem Bedauern" abgesagt werden muss.

Die Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage muss seit kurzem jährlich neu erlassen werden, wie Geschäftsstellenleiter Werner Christofori in der Sitzung Anfang April den Gemeinderäten gesagt hatte. Schon damals hatte sich eine Diskussion entfacht, weil das Gebiet für Geschäfte, die an so einem Tag geöffnet haben dürfen, eine genaue Abgrenzung benötige, wie ihm das Landratsamt mitgeteilt habe. Und das Amt habe dem Markt Wartenberg signalisiert, dass eigentlich nur das Gebiet, das östlich der Strogen liegt und überwiegend zwischen Strogenstraße und Untere Hauptstraße sowie Am Burggraben, in Frage kommt. Alles westlich davon wurde ausgeschlossen. Und damit auch Geschäfte, die bisher teilnehmen konnten. Zum Beispiel ein Schuh- und ein Fahrradgeschäft.

Den Ball ins Rollen brachte CSU-Gemeinderat Josef Sedlmaier. Man könne doch nicht Wartenberg mit Städten vergleichen und den gleichen Maßstab anlegen. Die Struktur sei völlig anders. Er fühle sich vom Landratsamt "verarscht". Auch Paul Neumeier (FWG) sah es als falsch an, einige Gewerbetreibende, die seit Jahren dabei seien, auszuschließen. Ebenso war für Michael Paulini die Variante 2 keine Alternative. Schickinger und Christian Pröbst (CSU) schlugen daraufhin vor, doch diesmal der vom Landratsamt gebilligten Variante 1 zuzustimmen, um für den nächsten verkaufsoffenen Sonntag "Rechtssicherheit" zu haben und im nächsten Jahr einen neuen Anlauf auf Ausweitung des Gebietes zu nehmen, da die Zeit für den Erlass der Verordnung dränge. Man solle doch nicht das Landratsamt durch eine Ablehnung der Variante provozieren, sonst könnte nächstes Jahr der Schuss nach hinten losgehen.

Doch das verstärkte eher den Widerstand bei einigen Gemeinderäten. "Wenn wir schon provozieren, dann richtig. Dann machen wir es in der Verordnung wie früher", sagt Sedlmaier. Neun der 15 Räte fanden das auch. Und sogar ein Gemeinderat, der zuvor für Variante 1 war - mit der Konsequenz, dass zumindest der nächste verkaufsoffene Sonntag ausfällt.

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