Süddeutsche Zeitung

Wohnungssuche von Flüchtlingen:Ein bisschen Hilfe vom Landkreis

Lesezeit: 2 min

Kommunen erhalten Unterstützung bei Wohnungssuche für anerkannte Flüchtlinge.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Wer bleiben darf muss gehen. Was sich paradox anhört, ist aktuelle Rechtslage für anerkannte Flüchtlinge. Diese dürfen mit Anerkennung ihres Asylantrages zwar in Deutschland bleiben, aber nicht mehr in einer Asylunterkunft. Abhilfe schaffen müssen laut Gesetz die Kommunen, denn diese sind zuständig, wenn auf ihrem Gebiet jemand seinen Wohnsitz verliert. Etwas Hilfe sollen die Kommunen künftig vom Landkreis erhalten, dies hat der zuständige Ausschuss beschlossen.

Damit anerkannte Flüchtlinge irgendwann aus Unterkünften ausziehen können, soll der Landkreis nun den Kommunen etwas zur Hand gehen. Von Januar an wird der Ehrenamtskoordinator Asyl im Landratsamt Ebersberg bei der Wohnungssuche für Flüchtlinge helfen, zudem soll es eine Beratung für potenzielle Vermieter geben. Ende 2018 soll es dann dazu einen ersten Erfahrungsbericht im Ausschuss geben.

Dass der Landkreis Ebersberg seine Kommunen hier unterstützen solle, hatte die SPD-Fraktion beantragt. Allerdings waren die angeregten Maßnahmen deutlich umfangreicher. Demnach hätte der Landkreis aktiv nach Mietangeboten öffentlicher wie privater Wohnungseigentümer suchen sollen. Außerdem sollten auch die Flüchtlinge bei der Suche nach Wohnraum aktiv unterstützt werden. Neben den potenziellen Vermietern sollte der Landkreis Ebersberg zudem auch Helferkreis-Mitglieder beraten.

Begründet wurde dies bei der SPD mit der großen Zahl sogenannter Fehlbeleger im Landkreis. Dies sind Personen, die zwar als Flüchtlinge anerkannt sind und damit eigentlich aus den Asylbewerberunterkünften ausziehen müssten, dort aber geduldet sind, solange sie Miete zahlen und der Platz nicht anderweitig gebraucht wird. Die Genossen verweisen auf andere Landkreise, wie etwa Mühldorf, wo zusammen mit dem Roten Kreuz eine Stelle eingerichtet wurde, die sich um die Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge kümmert.

Im Landratsamt sieht man das Problem der Fehlbeleger - aktuell etwa 290 - ebenfalls. Laut Marion Wolinski von der Abteilung Soziales sei die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge aber weder Aufgabe des staatlichen Landratsamtes noch des Landkreises. Eine Auffassung, der sich Bianka Poschenrieder (SPD) nicht anschließen wollte. Sie verwies darauf, dass den Kommunen die Asylbewerber schließlich vom staatlichen Landratsamt zugeteilt würden, "es kann doch dann nicht die Aufgabe der Gemeinden sein, die Fehlbeleger unterzubringen." Tatsächlich sei die Zuständigkeit hier "ein strittiges Thema", sagte Wolinski, es gebe nämlich durchaus auch die Rechtsmeinung, dass die anerkannten Flüchtlinge keine regulären Obdachlosen und damit die Kommunen nicht zuständig sind.

Die Frage, wer hier zuständig sei, "ist momentan nicht geregelt, das ist eine Lücke", so Wolinski. Was man aber sicher sagen könne, ist, dass der Landkreis gar nicht die Möglichkeiten habe, genügend Mietwohnungen für die Fehlbeleger zu organisieren: "Wir wissen oft gar nicht, wo etwas frei ist", so Wolinski, viele Wohnungen würden gar nicht auf den offenen Mietmarkt gelangen, "das wird im Bekanntenkreis vermietet." Allenfalls könne man das Thema "in die Öffentlichkeit bringen und es den Vermietern schmackhaft machen", aber die Wohnungen zu finden, "das muss vor Ort in den Gemeinden passieren."

Renate Will (FDP) stimmte dem zu, auf keinen Fall könne und solle die von Wolinski angesprochene Lücke durch eine neue Stelle im Landratsamt geschlossen werden. Tobias Scheller (CSU) wollte wissen, wie dringlich die Wohnungssuche denn sei. "Wie lange dürfen die Fehlbeleger noch in den Unterkünften bleiben? Und was passiert, wenn sie ausziehen müssen?" Dies könne man nicht beantworten, so Wolinski, Landrat Robert Niedergesäß (CSU) wurde da schon deutlicher: "Das darf nie passieren", machte er klar, dafür werde man sich auch einsetzen.

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Quelle:
SZ vom 20.10.2017
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