Wirtschaft in Erding:265 Betriebe wollen Überbrückungshilfe wegen Covid-19

Wirtschaft in Erding: Mehr als 1,1 Millionen Euro hat das Gastgewerbe im Landkreis Erding erhalten. Der Bereich muss ebenfalls zum zweiten Mal schließen.

Mehr als 1,1 Millionen Euro hat das Gastgewerbe im Landkreis Erding erhalten. Der Bereich muss ebenfalls zum zweiten Mal schließen.

(Foto: Privat)

Jeder dritte Antrag aus dem Landkreis kommt aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe. Geld deckt Verluste nur teilweise

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zieht eine positive Bilanz bei der sogenannten Überbrückungshilfe I. Bislang seien mehr als 3,1 Millionen Euro an 232 Antragsteller im Landkreis Erding ausgezahlt worden. "Insgesamt gingen 265 Anträge von Betrieben mit Sitz in unserem Landkreis ein", sagt Otto Heinz, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Erding-Freising und IHK-Vizepräsident. Die durchschnittliche Auszahlung je Antrag betrage 13 494 Euro. Bayernweit erhielten Firmen in 148 Fällen die maximale Fördersumme von 150 000 Euro.

Die staatliche Überbrückungshilfe I soll die durch die Corona-Krise eingetretenen Verluste in den Monaten Juni, Juli und August teilweise ausgleichen. Die Antragsstellung war bis Anfang Oktober möglich. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt im Freistaat die IHK für München und Oberbayern. Aktuell sind laut dem IHK-Vorsitzenden 93 Prozent der Anträge beschieden. Von den ausgezahlten Fördergeldern seien 31 Prozent ins Hotel- und Gaststättengewerbe, 23 Prozent an Unternehmen, die im Bereich Verkehr und Lagerei tätig sind gegangen. Neun Prozent der bereits ausgezahlten Anträge stammten laut Heinz von Firmen aus dem Wirtschaftszweig "sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen", der unter anderem Reisebüros, Event- und Messeveranstalter abdecke.

Mit einem Gesamtwert von mehr als 1,1 Millionen Euro habe das Gastgewerbe die höchste Förderung im Landkreis erhalten, gefolgt von den Unternehmen aus dem Bereich Verkehr und Lagerei mit einer Gesamtfördersumme von rund 650 00 Euro und den Betrieben "sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen", an die insgesamt mehr als 340 000 Euro ausgezahlt worden seien.

Für das Anschlussprogramm "Überbrückungshilfe II", das Betriebskostenzuschüsse für die Monate September bis Dezember gewährt, können laut Heinz bereits seit Ende Oktober Anträge gestellt werden. "Nach wie vor sind ganze Branchen stark von der Krise und dem aktuellen Teil- Lockdown betroffen und brauchen Beistand auf dem Weg in die Nach-Corona-Zeit. Dies betrifft vor allem Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, die Veranstaltungswirtschaft, teilweise den Einzelhandel und viele Dienstleister. Die staatlichen Hilfen sind gut und richtig", sagt der IHK-Vizepräsident. Die Antragsfrist ende am 31. Dezember.

Für die Überbrückungshilfe II sind nach Heinz in Bayern bereits rund 3500 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 100 Millionen Euro bei der IHK für München und Oberbayern eingegangen, die erneut die Abwicklung der Hilfe für ganz Bayern übernehme. Die Fördersumme pro Antrag habe sich auf knapp 30 000 Euro deutlich erhöht, auch wenn die längere Förderdauer von vier statt drei Monaten gegenüber der Überbrückungshilfe 1 zu berücksichtigen sei. Das Antragsverfahren laufe weiter ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und vereidigte Buchprüfer. Die abschließende Bearbeitung der Anträge durch die IHK sei ab sofort möglich, da die Bearbeitungssoftware des Bundes und die beihilferechtliche Genehmigung der EU endlich vorlägen.

Auch die angekündigten Novemberhilfen - also die zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, die durch die Schließung während des Teil-Lockdowns betroffen sind - laufen über das gleiche Antragsportal des Bundes und werden für Bayern von der IHK München abgewickelt, teilt der Regionalvorsitzende mit. Aktuell erarbeiteten Bund und Länder für das Programm die Möglichkeit einer Abschlagzahlung. Genaue Details zur Antragstellung würden in den kommenden Tagen erwartet.

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind online verfügbar unter www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe.

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