Weekend Club:Untersagung wird wirksam

Weekend

Eine Genehmigung als Tanzlokal gibt es für das Weekend. So ein Tanzlokal wird zumeist von älteren Gästen besucht und ermöglicht diesen Standardtänze zu typischer Tanzmusik, heißt es in einem Kommentar zum Gaststättengesetz.

(Foto: Stephan Goerlich)

Mit der Zustellung des Gerichtsbeschlusses darf bis auf weiteres kein Discobetrieb mehr stattfinden. Ein Tanzlokal wäre aber erlaubt

Von Florian Tempel, Erding

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München, das dem Weekend Club in der ehemaligen Schiaßn am Volksfestplatz den Betrieb als Diskothek untersagt hat, ist nach zwei Wochen nun zugestellt und entfaltet damit seine Wirkung. Dennoch sieht es derzeit nicht so aus, als ob die Betreiber des Weekend Clubs den Laden dicht machen wollten, bis sie eine ordentliche Diskotheken-Genehmigung haben. Für kommenden Freitag ist auf der Facebook-Seite des Weekend Club unter dem Motto "Wuid o'bandln" eine "große Flirtparty" von 22 bis 5 Uhr angekündigt. Am Samstag heißt es "Rave on Snow" mit vier DJs, die "House & Techno all night long" auflegen.

Die Nachbarn leiden unter den wummernden Bässen.

Sechs Nachbarn hatte wegen des nächtlichen Discolärms geklagt und Recht bekommen. Nicht nur, weil es seit einem Jahr jedes Wochenende erwiesener Maßen zu laut war, sondern vor allem, da es gar keine ordentliche Genehmigung des Weekend Clubs als Diskothek gibt. Die Stadt hatte den Betrieb zunächst unter Auflagen geduldet und im Mai dieses Jahres dann untersagt, als Lärmmessungen zu hohe Werte bestätigten. Die Untersagung des Discobetriebs wurde von der Stadt aber nicht durchgesetzt. Dazu mussten die Lärm geplagten Nachbarn erst vor Gericht ziehen.

Das Discolärmproblem ist vielfältig, doch vor allem leiden die Nachbarn an wummernden Bässen, die sie in ihren eigenen Häusern erzittern lassen und ihnen den Schlaf rauben. Die Nachbarn gehen bislang davon aus, dass mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts München der Discobetrieb so lange eingestellt wird, bis man die Lärmprobleme in den Griff kriegt - und die Stadt Erding auch eine richtige Genehmigung als Diskothek erteilt hat.

Ein "Tanzlokal" ist erlaubt.

Die Weekend Club-Betreiber David Ritter und Tom Sitter sowie ihr Anwalt Matthias Vögele, der auch Geschäftsführer der Fischers Stiftung ist, die den zwei die Schiaßn als Diskothek vermietet hat, wollten der SZ nicht sagen, was sie nun tun werden. Laut einem Bericht des Münchner Merkurs sehen sie aber einen Ausweg, wie man weiter machen könnte: Das Gebäude ist, so die Auskunft der Stadt, "baurechtlich als Gaststätte mit Tanzfläche genehmigt", somit sei dort ein "Tanzlokal" möglich. Der Begriff ist rechtlich aber kein Synonym für Disco. In einem Kommentar zum Gaststättenrecht heißt es: "Das Tanzlokal ist von der Diskothek zu unterscheiden. Im Gegensatz zu jener wird das Tanzlokal zumeist von älteren Gästen besucht und ermöglicht diesen Standardtänze zu typischer Tanzmusik."

In Gerichtsurteilen zu Nutzungsuntersagungen von Diskotheken wird stets eines betont: Es kommt nicht darauf an, wie man etwas nennt, sondern was dort tatsächlich passiert. Als discotypische Aspekte wird es angesehen, wenn von 22 bis 5 Uhr geöffnet ist, wenn es verschiedene Party-Motto für die Nächte gibt, wenn DJs engagiert werden, um Musik aufzulegen, wenn Eintritt verlangt wird, und wenn, ganz allgemein, die Vergnügung der Gäste im Mittelpunkt steht. Die Stadt Erding schreibt auf Anfrage der SZ, dass ein unerlaubter Discobetrieb "mit einem Bußgeld zwischen fünf und 500 000 Euro geahndet werden kann". Und: "Sollte gegen den Beschluss verstoßen werden, kann die Stadt auch ein Zwangsgeld von bis zu 50 000 Euro androhen, das bei einem weiteren Verstoß zusätzlich fällig wird."

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