Walpertskirchener Spange:Vorgewarnt

Bürgerinitiative und Bauernverband informieren über den Bau der Trasse. Landwirte und Umweltschützer befürchten gravierende Eingriffe

Von Philipp Schmitt, Bockhorn

Der geplante Bau der etwa neun Kilometer langen und 145 Millionen Euro teuren Walpertskirchner Spange als wichtiges Teilstück des 360 Millionen Euro teuren S-Bahn-Ringschlusses, der bis 2029 realisiert werden soll, sorgt bei potenziell betroffenen Bürgern für Kopfzerbrechen: Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat deshalb zu einer Informationsveranstaltung beim "Wirt z' Riedersheim" eingeladen, um über das 62 Hektar umfassende Projekt zu sprechen: Für die Spange seien 26 Hektar für die Trasse und je 18 Hektar für Ausgleichsflächen und für die Inanspruchnahme von vorübergehend erforderlichen Flächen erforderlich, war von Vertretern des BBV zu hören: "Vor allem die 18 Hektar für Ausgleichsflächen sind uns zu viel, das geht gar nicht", sagte Jakob Maier aus Niederding. Der BBV-Kreisobmann kündigte an, dass der Bauernverband, "sobald konkrete Pläne für die Spange vorliegen, eine weitere Informationsveranstaltung organisieren wird".

Hans Handel von der Bürgerinitiative (BI) mit etwa fünfzig Mitgliedern forderte potenziell Betroffene dazu auf, sich zu informieren und später Einwendungen zu schreiben: "Wir müssen was tun, die Trasse tangiert auch neue Naturschutz- und FFH-Gebiete und greift in den Grundwasserhaushalt ein", sagte Handel, der im kleinen Ort Schwarzhölzl wohnt, der als Knotenpunkt von der Walpertskirchener Spange besonders betroffen wäre. Die BI hat bereits Hinweise zu den späteren Einwendungen im Baukastensystem zusammen gestellt, die auf deren Facebook-Seite abgerufen werden können.

Über das komplizierte Genehmigungsverfahren informierten BBV-Umweltreferent Franz Sedlmeier und Rechtsanwalt Johannes Daseking. Der seit Jahrzehnten geplante Ringschluss soll Freising, den Flughafen und Erding verbinden und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs beitragen, wobei die Walpertskirchener Spange die Gemeinde Bockhorn durchschneidet und Anwohner und Landwirte vor Herausforderungen stellt. Sedlmeier sagte, dass im ersten Quartal 2019 auf dem Weg zum Baurecht das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden soll.

Um ihre Rechte zu wahren, sollten Betroffene wachsam sein, sich informieren, nichts versäumen und sich Gründe für Einwendungen überlegen. Wenn dann 2019 das Genehmigungsverfahren starte, könnten der BBV als Träger öffentlicher Belange und von der neuen Bahntrasse oder den Ausgleichsflächen betroffene Bürger Stellung nehmen. Die Planungen können im Einzelfall "massive Auswirkungen haben", wenn etwa Landwirte nur noch auf Umwegen zu ihren Feldern kommen, Jagdreviere oder Naturschutzgebiete durchschnitten und das Grundwassersystem beeinträchtigt würden oder der Lärm problematisch wäre: "Unser Ziel ist, die Schäden so gering wie möglich zu halten", sagten Sedlmeier und Maier.

Die Planungen der Walpertskirchener Spange sind nicht neu. Bereits 1991 und 1992 wurden beim Raumordnungsverfahren diverse Trassenvarianten landesplanerisch geprüft, 2009 wurden die Ergebnisse bestätigt: "Das ist ewig her, aber die landesplanerische Beurteilung von damals ist laut Aussagen der Staatsregierung immer noch gültig." Somit könne das Planfeststellungsverfahren Anfang 2019 starten. Wenn dann die Pläne einige Wochen in den Rathäusern ausgelegt werden, sollten die Bürger hingehen, auch wenn sie nicht direkt an der neuen Bahntrasse wohnen: "Schon wegen der Ausgleichsflächen, die bis zu zehn Kilometer von der Spange entfernt sein können", sagte Sedlmeier.

"Sie müssen im Planfeststellungsverfahren individuelle Einwendungen schreiben oder von einem Anwalt schreiben lassen, sonst haben Sie später keine Chance mehr", fügte Daseking an. Bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin bei der Bezirksregierung werden dann die Einwendungen erörtert. Der Planfeststellungsbeschluss, gegen den binnen vier Wochen Klage eingereicht werden könne, wird am Ende des Genehmigungsverfahrens das Baurecht feststellen: "Es kann dann auch auf fremden Grund gebaut werden." Vor Besitzeinweisungs- oder Enteignungsverfahren würden im Vergleichsverfahren die Grundstückspreise ermittelt, wobei in Sonderfällen Zuschläge möglich seien.

Der Rechtsanwalt von der vor fünf Jahren gegründeten Landvokat GmbH teilte mit, dass das Planungsstadium zur Walpertskirchener Spange mit der Vorplanung noch relativ früh sei. Von der Planung Betroffene würden aber nicht angeschrieben, sondern müssten sich über Amtsblatt, Internet oder Amtstafeln selbst informieren, wann die Planunterlagen in den Gemeinden öffentlich ausgelegt werden: "Dann sollten Sie hingehen und das Grunderwerbsverzeichnis mit den Flurnummern und Flächen anschauen: Falls eigene Flächen dabei sein sollten, müsste geprüft werden, ob diese dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen werden." Nach einem weiteren Check der Grunderwerbspläne sollten in der sechswöchigen Frist möglichst viele konkrete Einwendungen vorgebracht und auf Probleme hingewiesen werden, sagte Daseking: "Alles was dann nicht eingebracht wird, ist später bei Klagen verloren."

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