Vorwurf des Totschlags:Frauenarzt freigesprochen

Totschlagsprozess gegen einen Mediziner

Akten mit der Aufschrift "Prof. Dr. B." im Gerichtssaal des Landgerichts in Landshut. Der Mediziner wurde jetzt freigesprochen.

(Foto: dpa)
  • Ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer 60-Jährigen ist ihr Ehemann vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden.
  • Das Landgericht Landshut sagt, dass es handfestere Beweise für eine Verurteilung gebraucht hätte.
  • Der 55-Jährige ist laut dem Gericht nach wie vor tatverdächtig. Die Richterin betonte gegenüber dem Mediziner: "Die Schwurgerichtskammer hat nicht ihre Unschuld festgestellt."

Handfeste Beweise fehlen

Etwa ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer 60-jährigen Frau ist ihr Ehemann vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Das Landgericht Landshut sah es am Montag nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass der 55 Jahre alte Frauenarzt im Dezember 2013 seine Frau im gemeinsamen Haus in Erding zuerst brutal verprügelt und dann getötet hatte.

Für eine Verurteilung von Michael B. hätte es nach Überzeugung des Gerichts handfestere Beweise bedurft. Die Staatsanwaltschaft wollte 14 Jahre Haft für ihn, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. B. saß 410 Tage in Untersuchungshaft.

Gravierende Fehler bei der Ermittlung

Zwar sei B. nach wie vor tatverdächtig, aber auch ein anderer Täter könne nicht ausgeschlossen werden. "Die Schwurgerichtskammer hat nicht Ihre Unschuld festgestellt", gab die Vorsitzende Richterin dem Mediziner nach 19 Verhandlungstagen noch mit auf den Weg. Vielmehr habe man ihm die Tat nicht nachweisen können, obwohl es Anhaltspunkte gibt.

Beispielsweise wurden an seiner Brille Blutspuren der Frau gesichert. "Wir haben aber keine eindeutigen Indizien", sagte die Vorsitzende Richterin, die in der Urteilsbegründung keinen Zweifel daran ließ, wer diesen Freispruch mit zu verantworten habe: die ermittelnden Beamten. Nach Angaben der Richterin unterliefen der Polizei bei den Ermittlungen gravierende Fehler - so wurden zum Beispiel Spuren unsachgemäß oder gar nicht gesichert.

Die Arbeitsweise und das Verhalten der Polizisten mache die Schwurgerichtskammer "betroffen", so die Vorsitzende Richterin, die eine Reihe von Pannen aufzählte. "In der Küche sind viele Spuren vernichtet statt gesichert worden." Auch sei die Tote noch vor der Durchführung der Leichenschau, aber in Anwesenheit der Beamten bewegt worden. Hinzu komme noch die schlechte Ausstattung der Beamten. Statt mit einem Thermometer aus Quecksilber habe man den Todeszeitpunkt der 60-Jährigen mit einem handelsüblichen Fleischthermometer ermittelt.

Die Vorwürfe in dem Fall

Der Frauenarzt stand vor Gericht, weil er am 4. Dezember 2013 seine sechs Jahre ältere Ehefrau in ihrem gemeinsamen Haus erwürgt oder erdrosselt haben soll. B. ging an dem Abend zu einem Nachbarn und bat ihn, den Rettungsdienst zu verständigen, weil er eben zuvor seine Ehefrau leblos im Bad seines Hauses gefunden habe.

Schon dem Notarzt fiel damals allerdings auf, dass die Frau offensichtlich eines gewaltsamen Todes gestorben war. Die Obduktion im rechtsmedizinischen Institut in München ergab dann, dass die Frau zunächst grob verprügelt und schließlich erwürgt oder erstickt worden war.

Für die Festnahme von Michael B. waren zwei Gründe ausschlaggebend: Die Kripo fand keine Hinweise und Spuren, dass ein unbekannter Dritter am Tatort war. Und es gab "ganz massive Zweifel an seiner Einlassung, unter welchen Umständen er seine Frau aufgefunden haben will", sagte ein Polizeisprecher nach der Festnahme. Da B. zudem kein Alibi für den Todeszeitpunkt seiner Frau vorweisen konnte, reichte das, um ihn in Untersuchungshaft zu nehmen.

Warum der Prozess sich schwierig gestaltete

Bereits als die Staatsanwaltschaft Landshut Anklage wegen Totschlags gegen den Mann aufnahm, war klar, dass die Beweislage dünn ist.

Der Prozess gestaltete sich von Anfang an schwierig, da weder Tatzeugen noch ein Geständnis vorlagen. Die Folge war ein langwieriger Indizienprozess. An der Leiche der Frau zählten die Rechtsmediziner mehr als 100 Hämatome und mehrere Rippenbrüche. Mindestens 30 Faustschläge hatte die Frau im Dezember 2013 erlitten, ehe der Täter sie zehn Minuten lang würgte und schließlich erstickte.

Die Anklage hielt den Ehemann für den Täter. Das Motiv: Erbstreitigkeiten nach dem Tod der Mutter des Angeklagten sowie Konflikte zwischen dem Ehepaar wegen der Alkoholprobleme des Opfers. Der 55-Jährige sprach in seiner Aussage dagegen von einer harmonischen Ehe und beteuerte, es habe auch niemals Streit gegeben.

Der renommierte Gynäkologe eröffnete 2012 in Erding eine Praxis - zuvor war B. jahrelang Chefarzt an kirchlichen Krankenhäusern in Osnabrück und Bremen sowie Professor an der Medizinischen Hochschule Hannover.

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