Vor Gericht:Verteidigung zweifelt Aussage an

Bei der Durchsuchung einer Firma sollen Senior- und Juniorchef einen Polizisten mehrmals beleidigt und sogar körperlich angegriffen haben. Zeugen gibt es zu dem Vorfall, der vor dreieinhalb Jahren stattfand, keine

Von Gerhard Wilhelm, Erding

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Die aus dem römischen Recht stammende Binsenweisheit besagt, dass man sich nie sicher sein kann, wie ein Gerichtsverfahren ausgeht. An die könnte auch der Staatsanwalt jüngst bei einem Fall am Erdinger Amtsgericht gedacht haben. Die Anklage warf einem 57-Jährigen und dessen 32-jährigem Sohn, beide Geschäftsführer eines Cargo-Unternehmens, vor, einen Mitarbeiter zur Unterschlagung angestiftet und bei der Firmendurchsuchung einen Polizeibeamten mehrfach beleidigt zu haben. Der 32-Jährige soll ihn sogar körperlich angegriffen haben. Die beiden Verteidiger zogen aber den Leumund des Beamten in Zweifel. Zudem wurde auch die Notwendigkeit einer Durchsuchung in Frage gestellt, da es - bis auf eine Aussage eines mittlerweile verurteilten ehemaligen Mitarbeiters - keine Beweise gebe, dass ihre Mandanten etwas mit der Entwendung von 60 Lederhosen zu tun haben. Zu einem Urteil kam es nur gegen den Senior, im Fall des Juniors wird am 22. Januar 2021 komplett neu verhandelt.

Problematisch war an dem Fall, dass alles schon dreieinhalb Jahre zurück liegt, die Erinnerungen also nicht mehr sehr präsent waren. Am 30. Juni 2017 soll der 57-jährige Geschäftsführer einem Mitarbeiter gesagt haben, dass er aus einem Lastwagen Kartons mit Lederhosen entwenden soll. Dank GPS wisse er, wo das Fahrzeug stehe und er habe ihm einen Zweitschlüssel gegeben. Der Diebstahl fand tatsächlich statt und kam nur durch einen Zufall auf. Eine Polizeistreife am Flughafen kontrollierte routinemäßig ein Auto und entdeckten darin jede Menge Lederhosen, was ihnen verdächtig vorkam. Bei der Vernehmung des Fahrers kristallisierte sich erst im Beisein des Pflichtverteidigers später eine angebliche Beteiligung des 57-Jährigen heraus.

Und auch das nur, so die Verteidigung, weil man dem Mann eine Strafe auf Bewährung in Aussicht gestellt habe, wenn er "auspacke". Für den vernehmenden und ermittelnden Beamten klang die Aussage stimmig. Und anhand der geriet der Geschäftsführer ins Visier der Ermittlungen. Der Mann wurde tatsächlich später in einem anderen Verfahren zwar schuldig gesprochen, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt - wie zugesagt. Um weitere Beweismittel zu finden, wurde dann am 21. Juli 2017 eine Durchsuchung durchgeführt.

Beweise, das musste der Beamte, der die Untersuchung damals leitete, zugeben, habe man aber nicht finden können. Dafür soll es zu anderen Straftaten gekommen sei, die jetzt ebenfalls Teil des Verfahrens wurden. Einer der durchsuchenden Beamten stellte nämlich nach der Durchsuchung eine Strafanzeige gegen beide Angeklagte. Der Einsatzbefehl habe seines Wissens nach gelautet, jegliche Kommunikation zu unterbinden. Da sei "Einsatztaktik" sagte der heute 61-Jährige bei seiner Zeugenaussage vor Gericht. Er habe die beiden an der Tür zum Firmengebäude abgefangen - alleine, was vielleicht im Nachhinein ein Fehler war, wie der Einsatzleiter jetzt sagte.

Nach der Anzeige des Beamten hätten die beiden Angeklagten ihn von Anfang an beleidigt. Als sie zusammen mit dem Aufzug hoch ins Büro gefahren seien, sei der Sohn des 57-Jährigen im ersten Stock ausgestiegen und habe telefonieren wollen. Er sei hinterher, um das zu verhindern. Dabei sei er erneut mehrfach übel beleidigt worden und sogar von dem 32-Jährigen mit beiden Händen weggeschubst worden. Er habe sogar schon zu einem Faustschlag gegen ihn ausgeholt, aber zum Glück sei sein Vater dazwischen gegangen.

Für die Verteidigung war zu einem die Durchsuchung schon unverhältnismäßig, da es nur eine, späte Aussage gebe, dass der Senior-Geschäftsführer beteiligt gewesen sei. Zum anderem habe die Aussage des Polizisten keine Beweiskraft, wenn sie zum größten Teil nur aus der Akte von vor nur drei Jahren vorgelesen werde und ansonsten immer wieder auf die Einsatztaktik oder ans Polizeipräsidium Oberbayern für Auskünfte verwiesen werde. Nach Meinung der Verteidigung sei der Beamte damals "übers Ziel hinausgeschossen" und das nicht zum ersten Mal. Ihres Wissens nach habe es gegen den inzwischen pensionierten Polizeibeamten mehrere diesbezügliche Anzeigen gegeben. Darüber wollte der 61-Jährige aber keine Aussagen machen, er sei aber nie verurteilt worden. Amtsrichterin Michaela Wawerla sagte, auch gegen sie habe man schon oft Anzeige gestellt, das sage nichts aus. Auf die Frage, ob der 61-Jährige öfters "hitzig" sei, antwortete der Durchsuchungsleiter, dass der Beamte ein "total besonnener Typ" sei, der als einer der ruhigsten gelte. Doch die Verteidigung bestand darauf, dass das Gericht die Dienstakte des Mannes anfordert.

Zu einem Urteil kam es nach einer mehrstündigen Verhandlung letztlich nur im Fall des 57-Jährigen. Im Vorwurf der Unterschlagung wurde er freigesprochen, da eine Aussage nicht ausreiche. Das Verfahren wegen Beleidigung wurde eingestellt gegen eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro. Das sei kein Schuldeingeständnis, sagte sein Verteidiger, sondern man stimme dem aus "prozessökonomischen Gründen" zu.

Dafür wird der Prozess gegen seinen Sohn weitaus aufwendiger jetzt. Da sich Wawerla und seine Verteidigerin nicht auf einen Fortsetzungstermin innerhalb der dafür notwendigen Frist von drei Wochen einigen konnten, muss das Verfahren am 22. Januar 2021 noch einmal komplett neu aufgenommen werden. Mit den beiden Zeugen, den Polizisten von diesmal, und allen Beamten, die bei der Durchsuchung dabei waren - darauf bestand die Verteidigung. Auf Haftbefehle für zwei geladene Zeugen, die in dem Diebstahl involviert gewesen sein sollen, verzichtete der Staatsanwalt. Die beiden sind unbekannt verzogen. Ein dritter soll in Quarantäne sein.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: