Vor Gericht:Keine Einigung im Schwenkgrill-Streit

Von Florian Tempel, Erding

Der vor Gericht ausgetragene Streit im vergangenen Advent hatte nichts gebracht. Der Erdinger Grillbudenbesitzer Sascha Schmid wollte im Dezember 2016 am Landgericht Landshut per einstweiliger Verfügung einen Standplatz für seine Schwenkgrill-Hütte auf dem Erdinger Christkindlmarkt erzwingen. Der Richter gab ihm zwar Recht mit seiner Klage; der vom ehemaligen Zweiten Bürgermeister Fritz Steinberger geleitete Verschönerungsverein hätte Schmid nicht so einfach ausschließen dürfen. Es fehle an einer nachvollziehbaren Abwägung und Argumentation, warum Schmid mit seine Bude nicht mehr dabei sein konnte, erklärte der Richter. Einen Platz auf dem Markt bekam er trotzdem nicht, deshalb pocht er nun auf Schadensersatz von bis zu 50 000 Euro vom Verschönerungsverein.

Dessen Vorsitzender Fritz Steinberger denkt freilich nicht daran, einen so gewaltigen Schadensersatzanspruch zu akzeptieren. Beim sogenannten Gütetermin am Landgericht gaben sich beide Parteien unnachgiebig. Der Versuch des Richters, einen friedlichen Vergleich zu schließen, fruchtete nicht. 8000 Euro waren dem einen viel zu wenig, dem anderen viel zu viel. Ein weiterer Termin muss her, aber womöglich einigen sich beide Seiten doch noch. Denn die Erfolgsaussichten sind weder für den Kläger noch den Beklagten klar und sicher und ein langer Prozess kostet letztlich nicht nur eine Menge Nerven, sondern auch Geld.

Nur eines hat der sonderbare Streit gebracht: Für den Christkindlmarkt im kommenden Jahr wird es endlich klare Regeln geben, wer dort einen Stand bekommt und wer nicht. Steinberger hat versichert, man werde sich an dem in München praktizierten System orientieren. Kriterien sind dort zum Beispiel die Ortsansässigkeit, die Attraktivität des Angebots und die persönliche Zuverlässigkeit eines Standbetreibers.

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