Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht in Erding:Trickdiebstahl in Juweliergeschäften

21-jähriger Angeklagter zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Bei manchen Gerichtsverhandlungen weiß man zwar am Ende, wie das Urteil lautet und weshalb es gefällt wurde, aber nicht, wie viele Straftaten der Angeklagte tatsächlich verübt hat. Wie jetzt in einem Fall, der am Amtsgericht Erding verhandelt wurde und in dem der heute 21-jährige Angeklagte wegen Diebstahl in zwei Fällen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Michael Lefkaditis verurteilt wurde.

Die Taten lagen schon drei Jahre zurück. Im Mai und Juni 2016 hatte der Angeklagte zusammen mit einem Kompagnon mehrere Juweliergeschäfte aufgesucht. Nachweislich in zwei Fällen - und die räumte der Angeklagte auch vollständig ein - wurde dabei jeweils Schmuck im Wert von rund 4300 Euro entwendet. Das Muster war dabei stets gleich: Er und sein Kumpane gaben sich im Geschäft als Brüder aus, die ihrer Mutter zum 60. Geburtstag ein wertvolles Schmuckstück schenken wollten. Sie ließen sich Ringe, Ketten und Armbänder zeigen, einer nahm die Teile immer in die Hand, und lenkte damit den Verkäufer ab. Der andere griff dann zu und alleine bei der ersten, dem Angeklagten vorgeworfenen Tat, verschwanden aus den Schmucktabletts zwei Armbänder im Wert von zusammen 4208 Euro. Danach sagten die beiden, dass man später noch mal komme und sich dann entscheide. In der Regel wurden die Diebstähle zwar rasch entdeckt, aber da waren beide schon verschwunden.

Einer der Juweliere hegte den Verdacht, dass er vielleicht nicht der einzige sei, der bestohlen wurde und rief bekannte Geschäftskollegen an. Und tatsächlich, in einem Umkreis von rund zehn Kilometern hatten die beiden die gleiche Masche versucht. Da es in den anderen Geschäfte Videokameras gab, entdeckte der bestohlene Juwelier beide auf Aufnahmen. Zudem hatte der Angeklagte auf einem Schmucktablett einen Fingerabdruck hinterlassen.

Die Ermittler der Polizei fanden dann heraus, dass der Angeklagte kein Unbekannter war. Vor allem in Kärnten ist er mehrmals aufgefallen und von der Polizei als Verdächtiger eingestuft worden. Und somit auch erkennungsdienstlich behandelt. Dem Fingerabdruck konnte das Landeskriminalamt damit eine Person zuordnen. Auch im süddeutschen Raum hatten die beiden öfters mit der Polizei zu tun. Nach Erkenntnis des Gerichts war es aber bis auf einen Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft nie zu einer Anzeige gekommen. 2017 wurde dann aufgrund der Ermittlungen ein Haftbefehl ausgestellt.

Verhaftet wurde der Angeklagte aber erst Ende März in diesem Jahr in Polen. Nach den zwei definitiv bekannten Straftaten war der damals 18-Jährige, der in Frankreich geboren wurde und die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt, seinen Eltern in die USA gefolgt. Als er zurückkehrte und in Polen landete, wurde er am Flughafen verhaftet und nach einem Monat dort im Gefängnis nach Deutschland ausgeliefert, wo er seit dem 24. April in Untersuchungshaft sitzt.

Jugendgerichtshilfe und sein Verteidiger forderten, den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Dass er in Rumänien nur vier Jahre lang die Schule besucht habe und finanziell stets abhängig von seinen Eltern gewesen sei, zeuge von einer "erheblichen Reifeverzögerung".

Das Schöffengericht schloss sich aber der Meinung der Staatsanwaltschaft an, und blieb sogar mit einem Jahr Freiheitsstrafe einen Monat über der Forderung der Staatsanwältin. Die zwei Taten seien planmäßig und zielgerichtet ausgeführt worden, um sich gewerbsmäßig eine Einnahmequelle zu verschaffen und keine jugendtypische oft spontane Tat. Auch, dass der Angeklagte kaum nach seiner Einreise ins Bundesgebiet straffällig geworden sei, zeuge von seinen tatsächlichen Absichten. Zudem gebe es weitere Verdachtsfälle.

Da er bisher strafrechtlich - zumindest offiziell - nicht in Erscheinung getreten war und sich geständig zeigte, wurde das Urteil für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der 21-Jährige musste vor seiner Rückkehr in seine Heimat nur noch mal zur JVA Mühldorf, um seine Sachen dort abzuholen. Nicht mitnehmen durfte er allerdings drei Gegenstände, die man bei der Verhaftung bei ihm konfiszierte: eine Rolex-Uhr, ein Cartier-Armband und eine goldene Kette. Woher er die Schmuckstücke hatte, blieb offen. Richter Lefkaditis ging nicht von einem legalen Erwerb aus.

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Quelle:
SZ vom 24.09.2019
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