Volksfestsaison:Schonfrist für Erdings Raucher

Das Landratsamt Erding lässt für die Volksfestsaison 2010 Ausnahmeregeln prüfen - und überlegt, ob es dem Münchner Wiesn-Modell folgen soll.

Nach dem Volksentscheid dürfte vom 1. August an nicht mehr in Festzelten geraucht werden. Allerdings ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass das Landratsamt Erding für die diesjährige Volksfestsaison insoweit eine Ausnahme machen wird, dass Verstöße gegen das Rauchverbot in Festzelten nicht verfolgt und geahndet werden.

Diskussion um Rauchverbot Bayern

Rauchen im Bierzelt verboten, aber dieses Jahr vielleicht doch noch erlaubt: Das Landratsamt Erding prüft noch.

(Foto: ag.dpa)

Damit würde zum Beispiel für die im August stattfindenden Volksfeste im Dorfen oder Erding dasselbe gelten wie für das erst im September beginnende Münchner Oktoberfest. In der Landeshauptstadt wurde bereits im Frühjahr vorsorglich beschlossen, dass auf der Wiesn 2010 in jedem Fall weder Festbesucher, die sich einen Glimmstängel anzünden, noch Festwirte, die das nicht unterbinden, mit einem Bußgeld belegt werden. Die Festwirte des Münchner Oktoberfest sind lediglich dazu angehalten, auf das Rauchverbot hinzuweisen. Faktisch darf also auf der Wiesn geraucht werden.

In einer Pressemitteilung des Landratsamts heißt es zum Thema Volksfeste im Landkreis Erding, man werde "in den kommenden Wochen entscheiden, ob diesem Beispiel gefolgt wird". Als Argumentation wird folgendes angeführt: Es sei "zu überprüfen, inwieweit sich das Rauchverbot sich mit dem aktuellen Sicherheitskonzept der Festzelte und Freiflächen vereinbaren lässt".

Das Landratsamt sieht folgendes Problem, wie Pressesprecherin Christina Centner erläuterte: Die Sicherheitskonzepte der Volksfeste seien auf der Basis, dass im Zelt geraucht werden darf, bereits genehmigt worden. Das ab 1. August geltende Rauchverbot würde jedoch neue Sicherheitskonzepte notwendig machen. Aus zwei Gründen: Die Festwirte müssten für ihre rauchenden Gäste Raucherzonen außerhalb der Zelte einrichten, die dann erstmal in Bezug auf Flucht- und Rettungswege zu prüfen seien. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass deutlich mehr Bewegung im Zelt entstehe, wenn Raucher an die frische Luft gehen, um zu qualmen, und nach wenigen Minuten wieder zurück zum Feiern ins Festzelt kommen. Die Notwendigkeit anderer Sicherheitskonzepte sei auch bei der Münchner Entscheidung für das Oktoberfest 2010 ausschlaggebend gewesen.

Womöglich wird dem Landratsamt Erding eine Entscheidung durch eine höhere Stelle leicht gemacht. Centner sagte, man erwarte "Vollzugshinweise seitens des Ministeriums" zu diesem Thema. Denn überall in Bayern gebe es Volksfeste und so stünde "ja eine Vielzahl von Landratsämtern vor derselben Problematik". Die Dorfener Festwirtin Ilse Klotz war nach dem Volksentscheid noch ganz perplex und fragte sich unschlüssig: "Was mach ich denn, wenn doch jemand raucht?" Gut möglich, dass sie sich erst im kommenden Jahr eine Antwort darauf einfallen lassen muss.

Beim Vollzug des strikten bayerischen Rauchverbots wird das Landratsamt bei ganz normalen Gaststätten wieder so vorgehen, wie das bereits bisher gehandhabt wurde. Nur wenn sich jemand beschwert, gehen Mitarbeiter des Landratsamts der Sache nach. Außerdem werde bei den üblichen Routinekontrollen von Gaststätten auch die Einhaltung des Rauchverbots mit überprüft, sagte Centner. Bislang gab es für die Behörde nicht viel Arbeit. In den vergangenen zwei Jahren seien nicht einmal zehn Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen Rauchverbote eingeleitete worden.

Die Betreiber von kleinen Kneipen sehen der Zukunft indes mit Bangen entgegen. Ilse Klotz, die in Dorfen auch das Café Liberty betreibt, fürchtet, das Rauchverbot werde "an meine Existenz gehen". Als vom Januar 2008 an schon einmal das Rauchen in ihrer Kneipe verboten war, habe sich ihr Umsatz um 40 Prozent verringert. Erst als wieder die Aschenbecher am Tresen standen, seien ihre Gäste - "das sind zu 80 Prozent Raucher" - zurückgekehrt. Etwas ist von diesem August an jedoch anders als damals: Raucherklubs sind nicht mehr erlaubt. Doch auch das kann die Kneipenwirtin nicht beruhigen: "Ich habe ein schlechtes Gefühl."

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