Die Erwachsenenbildung und die Volkshochschulen haben in Bayern Verfassungsrang. Das ist schon ein ganz besonderes Pfund. Eine Volkshochschule ist keine Nice-to-have-Institution, die Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern großherzig gönnen, sondern viel mehr. Artikel 139 der Verfassung des Freistaates Bayern hebt den besonderen Status explizit hervor: „Die Erwachsenenbildung ist durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern.“ Da wundert es nicht, dass die hiesige Volkshochschule auch fast genauso alt ist wie die Bayerische Verfassung selbst. Die VHS Erding ist nur knapp zwei Jahre jünger und durfte nun ihr bereits 75-jähriges Bestehen feiern. Zum Festakt in Oberding waren natürlich alle erschienen. Hier im Bild lauschen Bernhard Mücke, der Oberdinger Bürgermeister und Vorsitzender des VHS-Zweckverbands, Erdings Oberbürgermeister Max Gotz und seine Stellvertreterin Petra Bauernfeind der VHS-Geschäftsführerin Doris Fähr.
75 Jahre VHS ErdingInstitution von Verfassungsrang

Die Volkshochschule Erding feiert ihr 75-jähriges Bestehen.