Süddeutsche Zeitung

Verhandlung am Erdinger Amtsgericht:Verbotene Substanzen für die Freunde

In Erding kommen Bodybuilder offenbar leicht an leistungssteigernden Substanzen. Ein Apotheker und ein Pilot wurden erwischt. "Wenn man weiter kommen will, dann kommt man um diese Mittel nicht herum", sagt einer der Angeklagten

Von Gerhard Wilhelm, Erding

"Sie haben einen sehr guten Deal gemacht", sagte Staatsanwältin Melanie Martinez in Richtung der beiden Angeklagten und deren Anwälte. Und die konnten dem nur zustimmen, es gab sogar von einem der Verteidiger einen "herzlichen Dank". Die beiden, ein Pilot und ein Apotheker, standen unter anderem wegen mehrfacher Verstöße gegen das Antidopinggesetz, unerlaubtem Medikamentenverkauf- und Handel sowie im Fall des Piloten auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht. Beide hatten sich vollumfänglich geständig gezeigt, allerdings auch betont, dass es sich in allen Fällen um Freundschaftsdienste in der Fitness- und Bodybuilderszene gehandelt habe und nichts gewerbsmäßig erfolgt sei. Letztendlich wurden die Verfahren gegen Geldauflagen in Höhe von 20 000 Euro für den Piloten und 25 000 Euro für den Apotheker eingestellt. Beide dürfen damit hoffen, ihren Beruf weiter ausüben zu können.

Wer in Saal 1 des Amtsgerichtes der öffentlichen Verhandlung beiwohnte, konnte schnell den Eindruck gewinnen, dass es in der Stadt Erding eine Fitness- und Bodybuilderszene gibt, in der die Einnahme von unerlaubten leistungs- und kraftsteigernden Mittel an der Tagesordnung ist. Der Pilot sprach offen darüber, wie alles in den Jahren 2017 und 2018 abgelaufen sei. Im Nachhinein wisse er selber nicht mehr, was ihn damals getrieben habe. Er wollte nie leistungsmäßig Bodybuilding betreiben, "aber wenn man weiter kommen will, dann kommt man um diese Mittel nicht herum", sagte der Angeklagte. Und man kommt offenbar leicht an diese Mittel heran. "Es gibt einen Arzt in Erding, von dem weiß man, dass er Sportlern gerne Rezepte ausstellt."

Über die Rezepte lernte er einen Erdinger Apotheker kennen, der inzwischen aber weggezogen ist, weshalb für die Zeit nach 2018 von der Staatsanwaltschaft keine Vorwürfe mehr erhoben wurden. Der, ebenfalls in der Fitnessszene, habe ihn dann auch ohne Rezepte versorgt, sagte der Pilot. Letztlich habe er über seinen Apotheker noch einen Physiotherapeuten und einen Bundespolizisten, beide ebenfalls aus Erding, mit Mitteln versorgt, beziehungsweise es wurde sozusagen getauscht. Unter anderem mit Testosteronpräparaten, Schilddrüsenhormonen, Steroiden und Clenbuterol-Tabletten.

Als die Polizei wegen einer Hausdurchsuchung vor seiner Haustüre gestanden sei, sei er wie in Schockstarre verfallen. Er habe sich nie größere Gedanken darüber gemacht, wie illegal sein Tun sei. "Ich habe dann alles gesagt, ganz ehrlich, nichts beschönigt, auch ohne Anwalt", sagt er vor Gericht. Zu dem Zeitpunkt habe er sich auch über die möglichen Folgen noch keine Gedanken gemacht. "Wenn Sie sagen, dass ich vorher hätte überlegen sollen, dann stimmt das", sagt er in Richtung Staatsanwältin und dem Schöffengericht unter Amtsrichter Björn Schindler. Danach habe er die ganze Sache aufgearbeitet, um zu erkennen, warum er damals so gehandelt habe und ob er in irgendeiner Weise suchtgefährdet sei. Er habe sich regelmäßig auf Drogen testen lassen, habe sich psychologische Hilfe geholt und will nun auch an einem Suchtpräventionsprogramm seines Arbeitgebers teilnehmen.

Seine Bemühungen und Offenheit dürften aber auch von konkreten Existenzsorgen getrieben sein, wie er selber zugab. Denn bei einer Verurteilung, die mehr als 60 Tagessätze umfasst, würde ihm die Zuverlässigkeit aberkannt werden. Die benötige er nach dem Luftsicherheitsgesetz. Ohne sie würde er seine Fluglizenz verlieren und könnte in dem Beruf nicht mehr arbeiten. Selbst wenn er nach frühestens fünf Jahren eine neue Zuverlässigkeitsüberprüfungen machen könnte, müsste er erst wieder eine neue Fluglizenz erwerben, was zwei Jahre dauere und rund 110 000 Euro koste. Sein Arbeitgeber sei von dem Verfahren informiert und warte das Urteil ab. Derzeit fliege er noch, wegen der Corona-Pandemie aber nur selten.

Auch für den Apotheker stand die Existenz auf dem Spiel. Bei einer Tagessatzhöhe von mehr als 90 Euro würde auch er seine Zulassung verlieren, sagte der Angeklagte. Und alles nur, weil er damals "dämlich" gewesen sei und nach einiger Zeit als "Freundschaftsdienst" die Mittel auch ohne Rezept herausgegeben habe. Er habe dies eben nicht, wie im Strafbefehl steht, gewerbsmäßig gemacht, um sich dabei zu bereichern. "Ich bedauere dies sehr, ich bin das nicht", sagte der Apotheker.

In einem Rechtsgespräch einigten sich alle Parteien darauf, bei einem vollumfänglichen Geständnis - bis auf die Gewerbsmäßigkeit - gegen eine Geldauflage die beiden Verfahren einzustellen. Der Apotheker muss 5000 Euro mehr bezahlen, da er laut Schindler eher wissen hätte müssen, was erlaubt sei und was nicht.

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Quelle:
SZ vom 23.10.2020
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