Süddeutsche Zeitung

Verfassungsgericht stoppt Auslieferung in die USA:Mord in Los Angeles, Prozess in Landshut

Am Landgericht wird gegen einen 25-jährigen Amerikaner verhandelt, der im Oktober 2018 einen 22-jährigen Bekannten auf offener Straße erschossen hat. Auf der Flucht mit dem Ziel Iran wird er am Flughafen München festgenommen

Von Florian Tempel, Landshut

Die Gerichtssprache ist Deutsch, so steht es im Gerichtsverfassungsgesetz. In der Anklage gegen einen 25-jährigen US-Amerikaner, der wegen Mordes in Landshut vor Gericht steht, fanden sich aber auch Sätze auf Englisch. Nun gut, der Mord war ja auch vor etwas mehr als drei Jahren in Kalifornien begangen worden. Die dennoch ungewöhnlichen englischen Sätze in einer deutschen Anklageschrift sind die letzten Worte eines 22 Jahre alten Mannes, den der Angeklagte am frühen Abend des 23. Oktober 2018 auf einer Kreuzung in Woodland Hills, einem Stadtteil von Los Angeles, erschossen hat. Die beiden waren Bekannte, sie hatten gemeinsam im Auto des 22-Jährigen gesessen und getrunken. Dann gab es Streit, beide stiegen aus und der Angeklagte zog eine Waffe. Der andere schrie ihn unerschrocken und furchtlos an: "What? Are you gonna shoot me with your gun? Fuck you! Shoot me, shoot me! Fuck you!" Dann drückte der Angeklagte ab und tötete ihn.

Die Tat ist dank Beobachtungen von Zeugen, denen sich dieser Mord auf offener Straße ins Gedächtnis gebrannt hat, ziemlich gut rekonstruierbar. Der Angeklagte gestand die Tat nur "ganz allgemein" ein, wollte sich aber nicht zu Einzelheiten äußern. Laut dem wichtigsten Zeugen - einem Spaziergänger, der mit seinem Hund zufällig auf dem Gehweg unmittelbar am Tatort vorbeiging - drückte der Angeklagte mit seiner Pistole, einer zigtausendfach in den USA verkauften Waffe des österreichischen Herstellers Glock, zweimal aus kurzer Distanz ab. Nachdem das Opfer zusammengebrochen war, stellte sich der Angeklagte über ihn und feuerte vier weitere Schüsse in seinen Brustkorb. Dann setzte er sich in das Auto des tödlich Verletzten und überfuhr "mindestens einmal bewusst und gewollt den Körper des auf dem Boden liegenden Geschädigten mit dem rechten Vorder- und Hinterreifen", wie es auf Deutsch in der Anklage heißt. Nach wenigen Kilometern ließ er das Auto mit leerem Tank mitten auf der Straße stehen und flüchtete.

Seine Flucht war nicht lange erfolgreich und sie ist der Grund, warum der Prozess dem jungen Mann weit weg von Los Angeles, Kalifornien, in Landshut, Niederbayern, gemacht wird. Nachdem er das Auto seines Opfers einfach stehen gelassen hatte, ließ er sich von einem Uber-Taxidienst nach Hause fahren. Dort packte er hastig das Nötigste zusammen und fuhr an die mexikanische Grenze. Nach einer Nacht in Tijuana reiste er weiter nach Mexiko Stadt. Dort buchte er eine Flug über München und Wien nach Teheran.

Seine Eltern stammen aus dem Iran und waren in den 1970er Jahren in die USA ausgewandert. Der Angeklagte besitzt neben der US-amerikanischen auch die iranische Staatsbürgerschaft und wollte sich in die Heimat seiner Eltern absetzen, wo noch Verwandte von ihm leben. Fünf Tage nach der Tat, beim Zwischenstopp in München, lag aber längst ein internationaler Haftbefehl gegen ihn vor. Die Bundespolizei am Flughafen nahm ihn fest und er kam in Haft. Das Oberlandesgericht München (OLG) erlaubte zunächst die Auslieferung in die USA, das Bundesverfassungsgericht stoppte sie jedoch.

Die Haftbedingungen in Kalifornien entsprechen nicht den Mindeststandards, die die Europäische Menschenrechtskonvention vorschreibt. Haftinsassen stehen demnach mindestens drei Quadratmeter Zellenfläche pro Person zu. In Kalifornien sind es aber in vielen Gefängnissen nur 2,86 Quadratmeter, auf denen ein Häftling - bis auf dreieinhalb Stunden Hofgang und im Gemeinschaftsraum - seine Tage verbringen muss. Nach der erfolgreichen Beschwerde in Karlsruhe erklärte das OLG München deshalb im August vergangenen Jahres im zweiten Anlauf eine Auslieferung für unzulässig, was das Auswärtige Amt in Berlin der US-Botschaft mittels einer sogenannten Verbalnote bekannt gab.

Da die Tat aber deswegen nicht ungesühnt bleiben konnte, übernahm die Kripo Erding von den kalifornischen Behörden die Ermittlungen. Nach einer Sondierung der aus den USA übermittelten Akten und einer Videokonferenz mit den Ermittlern und einer Staatsanwältin in Los Angeles, reisten Erdinger Kommissare schließlich selbst nach Kalifornien, um sich ein eigenes Bild vom Tatort zu machen und persönlich mit Zeugen zu sprechen. Kleidung und Schuhe des Angeklagten, die er nach Deutschland mitgebracht hatte, wurden derweil im Landeskriminalamt auf Blut- und DNA-Spuren des Opfers untersucht.

Der früher drogenabhängige Angeklagte ist nach Einschätzung eines Gutachters voll schuldfähig. Er habe sich zudem in den mehr als drei Jahren in deutschen Gefängnissen "in jeder Hinsicht gefestigt". Er spricht mittlerweile fließend Deutsch und hat 40 Kilogramm abgenommen. In einer von ihm verlesenen Erklärung im Prozesses sagte er, er sehe seine schwere Schuld ein und bedauere die Tat sehr. Ursache für alles sei sein exzessiver Alkohol- und Drogenkonsum gewesen - und: "Ich hätte nicht bewaffnet sein sollen."

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SZ vom 20.01.2022
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