Süddeutsche Zeitung

Verdächtige Indizien:Blutige Details

Prozess gegen Frauenarzt: Gutachter weist nach, dass der Tatort vor dem Eintreffen der Polizei absichtlich verändert wurde

Allmählich steuert die zweite Auflage des Totschlag-Prozesses gegen den ehemaligen Erdinger Frauenarzt Michael B. auf sein Ende zu. Und immer mehr fragen sich die Beobachter, wie wird es wohl ausgehen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufhebung des Freispruchs im ersten Durchgang damit begründet, die "Gesamtschau der Indizien" sei nicht korrekt gewesen. Die Indizien selbst haben sich freilich nicht geändert, es gibt keine neuen Beweismittel. Alles, was die Zeugen und Gutachter seit Ende April am Landgericht Landshut vorgetragen haben, haben sie schon im ersten Prozess gesagt. Das gilt auch für einen Blutspurenexperte der Universität München. Auch er hatte nichts wirklich Neues. Doch er betonte einige Aspekte diesmal etwas stärker als im ersten Prozess - womöglich sind das die Nuancen, die bei der zweiten "Gesamtschau der Indizien" den entscheidenden Unterschied machen könnten.

Der Gutachter hat Kleidungsstücke des Angeklagten untersucht, auch seine Brille, sein Fahrrad und das Badezimmer im ersten Stock des Reihenhauses, in dem am 4. Dezember 2013 die damals 60 Jahre alte zweite Ehefrau des Angeklagteumgebracht wurde. Die Frau wurde zunächst etwa eine Viertelstunde lang in übler Weise verprügelt und anschließend erwürgt und erstickt. Der Angeklagte Michael B. sagt, er habe damit nichts zu tun.

Auch wenn vieles in diesem Kriminalfall nicht eindeutig zu klären ist, scheint doch eines klar festzustehen: Der Täter - der Angeklagte oder ein unbekannter Dritter - hat nach seiner Bluttat das Badezimmer geputzt. Der Nachweis gelang so: Auf zwei Fotos sieht man in einer Ecke des Bades ein Beautycase stehen. Das erste Foto wurde am Tattag gemacht, das zweite zwei Tage später. Mit einer Überlagerung der Fotos ließ sich beweisen, dass das Köfferchen zwischen den zwei Aufnahmen keinen Millimeter bewegt worden war. Das heißt: Es wurde nicht bewegt, als der Angeklagte mit Erlaubnis der Polizei das Bad putzte.

Der Blutspurenexperte hat jedoch auf dem Fliesenboden genau unter dem Beautycase einen Fleck weggeputzten Bluts des Opfers gefunden. Damit war aber eines bewiesen: Das Bad war von Blutspuren gereinigt worden, bevor ein Nachbar, ein Notarzt, mehrere Rettungssanitäter und Polizeibeamte die Leiche im Bad zu sehen bekamen. Wobei alle zunächst glaubten, die Frau sei durch einen unglücklichen Sturz ums Leben gekommen - eben weil sie nur eine kleine Lache Blut direkt neben ihrem Kopf zu sehen bekamen und sonst keine weiteren Blutspritzer, wie es bei einer Gewalttat zu erwarten gewesen wäre.

Der Blutspurenexperte wies zudem auf zwei weitere Details hin: Da es ganz sicher "dynamische Kampfhandlungen" im Badezimmer gegeben hat, passe es nicht, dass man kaum Blutspritzer gefunden habe. Auch das sei ein Indiz dafür, dass "die Auffindesituation verändert wurde". Und: Ein blutiger Fleck im Gesicht der Leiche, in dem sich die Spur einer Haarsträhne abzeichnet, sei plausibel nur so zu erklären, dass die Leiche in einer andere Lage gedreht worden ist. Auch das muss der Täter gemacht haben.

Ein den Angeklagten direkt belastender Punkt sind Blutspuren am Lenker seines Fahrrades und an seinen Handschuhen. Der Angeklagte hat dafür folgende Erklärung: Das Rad habe er bevor ins Haus ging, in der Garage abgestellt. Die Handschuhe habe er in den Jackentaschen gehabt. Er habe sie dann später angezogen, als er mit Erlaubnis der Polizei das Blut im Bad wegputzte. So sei das Blut seiner toten Frau daran gekommen. Und als er die Handschuhe später in die Garage brachte und auf den Lenker seines Rades legte, müsse Blut von den Handschuhen auf den Lenker übertragen worden. Der Blutspurenexperte sagte, das sei wissenschaftlich nicht zu widerlegen, klinge allerdings wenig plausibel.

Vor allem aber passt eines nicht: Die Handschuhe lagen nicht auf dem Lenker des Fahrrads, sondern an einer anderen Stelle in der Garage.

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Quelle:
SZ vom 01.06.2017
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