Urteil des Monats:Tierische Entscheidung

Amtsgericht weist Klage wegen eines nicht idealen Hunds zurück

Das Amtsgericht Erding veröffentlicht regelmäßig interessante Zivilprozesse. In der aktuellen "Entscheidung des Monats" hat Stefan Priller, der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts, die Klage einer Hundehalterin gegen eine Hundezüchterin aus dem Landkreis zusammengefasst. Die Klägerin hatte Schadenersatz und eine Kaufpreisminderung wegen eines "mit diversen Mängeln behafteten Hundes" gefordert.

Die Klägerin hatte vor zwei Jahren einen Pomeranian-Welpen für 4000 Euro gekauft. Laut Kaufvertrag wurde "der Welpe vor der Abholung beim Tierarzt vorgestellt, vollständig entwurmt, geimpft und gechipt." Hundertprozent fit war der kleine Hund aber nicht. Er hat eine offene Schädelfontanelle, die das Risiko von Hirnverletzungen birgt. Wegen einer Zahnfehlstellung konnte er kein Trockenfutter fressen, da ihn das schmerzte. Und er litt unter einem akuten Atemwegsinfekt. Die Klägerin ging mit ihm deswegen mehrmals zum Tierarzt, der ihr gut 560 Euro Behandlungskosten in Rechnung stellte. Weil sie zudem keine offizielle Ahnentafel eines anerkannten Zuchtverbandes erhalten hatte, wie es vertraglich vereinbart war, wollte sie 1300 Euro vom Kaufpreis zurück. Inklusive Zinsen und Anwaltskosten summierten sich ihre Forderungen auf fast 3300 Euro.

Das Amtsgericht Erding gab der Klage nur teilweise statt. Das Gericht hielt lediglich einen Schadenersatz von 390 Euro für einen Teil der Tierarztkosten und eine Minderung des Kaufpreises um 200 Euro für angemessen. Zur Begründung hieß es, dass "die übliche Beschaffenheit eines Tieres nicht mit einem biologischen oder physiologischen Idealzustand gleichzusetzen" sei. Zwar gelten auch beim Kauf von Tieren die Sachmängelvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Käufer könne jedoch nicht erwarten, dass er ein Tier mit idealen Eigenschaften erhalte.

Nach den Ausführungen eines Gutachters sei zum Beispiel eine offene Fontanelle eine bekannte Problematik bei kleinen Hunden mit großen Köpfen. Sie käme, ebenso wie die Notwendigkeit Milchzähne operativ entfernen zu müssen, bei der Rasse Pomeranian überdurchschnittlich häufig vor. Schadenersatz stehe der Klägerin nur für die Tierarztkosten wegen des Atemweginfekts zu, da dies eine akute Erkrankung und somit ein Sachmangel war. Eine Minderung des Kaufpreises um fünf Prozent, also um 200 Euro, gab es für die fehlende Ahnentafel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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