Urteil am Amtsgericht Erding:Bewährungsstrafe nach tödlichem Unfall

Die Fahrbahn auf der B15 zwischen Dorfen und Taufkirchen war am 1. März 2016 nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schneebedeckt und spiegelglatt. Und dennoch war ein damals 40-jähriger Fahrer eines Lastwagens mit Anhänger zwischen 71 und 77 Stundenkilometer unterwegs. Auf Höhe Jaibing geriet er auf die Gegenfahrbahn und es kam zum Zusammenstoß mit dem Auto eines 67-jährigen Dorfeners, der noch an der Unfallstelle starb. Dafür wurde der Lastwagenfahrer jetzt rechtsgültig zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seinen Führerschein darf er behalten.

Das Bild, dass sich den Rettungskräften damals bot, war schrecklich. Der Wagen des Dorfeners war zuerst gegen den Lastwagen, dann gegen den Anhänger geprallt und bei den beiden Zusammenstößen komplett zerstört und in den Graben geschleudert, wie die Polizei meldete. In die Unfallstelle waren zwei weiter Fahrzeuge gefahren. Ein 36-Jähriger aus Rosenheim und ein 30-Jähriger aus Dorfen mussten verletzt ins Krankenhaus gebracht werden. Den Gesamtschaden hatte die Polizei auf rund 40 000 Euro geschätzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Gutachten zu dem Unfall in Auftrag gegen und daraufhin dem Lastwagenfahrer vorgeworfen, dass er mit nicht an die Witterung angepasster Geschwindigkeit gefahren sei. Deshalb habe er "vorsätzlich und vermeidbar" den tödlichen Unfall in Kauf genommen. Gegen den Strafbefehl hatte der Pflichtverteidiger zunächst Einspruch eingelegt. Den zog der Angeklagte aber noch vor der Eröffnung des Verfahrens am Amtsgericht Erding zurück. Damit bleibt es bei den neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

© SZ vom 28.10.2017 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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