Totschlag in Erding:Prozess gegen Frauenarzt wird neu verhandelt

Totschlag in Erding: Der Angeklagte auf dem Weg in den Gerichtssaal.

Der Angeklagte auf dem Weg in den Gerichtssaal.

(Foto: Renate Schmidt)
  • Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den ehemaligen Erdinger Frauenarzt Michael B. aufgehoben.
  • Damit muss der Fall neu verhandelt werden.
  • B. steht unter Verdacht, seine Frau getötet zu haben.

Von Florian Tempel

Der Prozess gegen den ehemaligen Erdinger Frauenarzt Michael B. muss noch einmal neu aufgerollt werden. Die Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen den Freispruch des Landgericht Landshuts war erfolgreich. Die erste Strafkammer des Landgerichts hatte den 56-Jährigen am 19. Januar dieses Jahres vom Vorwurf des Totschlags an seiner sechs Jahre älteren Ehefrau mangels Beweisen freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch den Freispruch aufgehoben und das Verfahren ans Landgericht Landshut zurückverwiesen. Eine andere Strafkammer muss den Fall "komplett neu verhandeln", bestätigte der Sprecher des Landgerichts, Rainer Wiedemann. Wann es zur Neuauflage des Prozesses kommt, steht noch nicht fest.

"Der Freispruch hatte zu erfolgen, weil sich die Schwurgerichtskammer weder von der Schuld noch von der Unschuld des Angeklagten überzeugen konnte", hatte die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert im Januar in der Urteilsbegründung gesagt. Michael B. sei zwar "tatverdächtig", seine damals 60 Jahre alte Ehefrau am 4. Dezember 2013 im gemeinsamen Reihenhaus im Erdinger Stadtteil Pretzen während eines Streits getötet zu haben. Doch "auch die Gesamtschau aller zweideutigen Indizien" - eindeutige Beweise gab es nicht - ergebe keine Grundlage für eine Verurteilung.

Warum der Fall neu verhandelt wird

Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshof sah die Sache ganz anders. Er bemängelte, dass gerade die Gesamtschau der Indizien auch zu einer Verurteilung hätte führen können. Das Landshuter Schwurgericht hätte zu sehr einzelne Indizien betrachtet. Damit folgte der BGH den Argumenten der Staatsanwaltschaft und der Anwälte der zwei erwachsenen Kinder der Getöteten: Staatsanwalt Klaus Kurtz hatte beklagt, das Landshuter Schwurgericht habe bei seinem Freispruch "überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung gestellten Nachweisbarkeit" gestellt sowie belastende Indizien und Widersprüchlichkeiten unzureichend gewichtet.

Kurtz hatte im Prozess 14 Jahren Haft gefordert. Er war der Ansicht, dass die Indizien in ihrer Gesamtheit Michael B. als Täter überführten. Der Angeklagte habe sei Frau in einer "Situation starker emotionaler Erregung" während eines Streits wegen familiärer Probleme umgebracht.

Richterin Geppert hatte den Freispruch auch mit den vielen Ermittlungspannen und Fehlern der Kripo Erding begründet. Beamte des Kriminaldauerdienstes hatten am Tatort die völlig falsche Einschätzung eines Notarztes übernommen, dass die Frau durch einen unglücklichen Sturz ums Leben gekommen sei. Die "polizeiliche Leichenschau" wurde dann zu einer "polizeilichen Spurenvernichtung", klagte Geppert in der Urteilsbegründung.

Beim Entkleiden der Leiche spritzte Blut durchs Bad - die Beamten wischten es weg. Die Polizisten hatten kein medizinisches Thermometer, um die Temperatur der Leiche zu messen - einer der beiden nahm ein privat gekauftes Fleischthermometer. Die einen Tag später dann doch angeordnete Obduktion machte klar, dass die 60-Jährige umgebracht worden war. Spuren am Tatort ließen sich da aber kaum noch sichern. Michael B. hatte mit ausdrücklicher Erlaubnis der Polizei im Bad geputzt.

Wie die Verteidiger argumentieren

Auch die drei Verteidiger von Michael B. hatten die Ermittlungsarbeit der Kripo massiv kritisiert. Der Kölner Juraprofessor Karsten Fehn sagte in seinem Plädoyer, die Arbeit der Polizei strotzte vor "Fehlern, Versäumnissen, frühzeitigen Festlegungen und Manipulationen". Zudem sei sie "erschreckend einseitig" gewesen.

Der Münchner Anwalt Maximilian Müller erklärte, sein Mandant habe seine Ehefrau aus "zeitlichen Zwängen" gar nicht umbringen können. Die These der Staatsanwaltschaft, Michael B. habe seine Frau vormittags erschlagen, sei dann für fünf Stunden in seine Praxis gefahren, bevor er am Abend zurück zu Hause bei einem Nachbar klingelte, und diesen um Hilfe bat, sei nicht haltbar. Der dritte Verteidiger, der Münchner Rechtsanwalt Matthias Schütrumpf, wies auf die Möglichkeit hin, dass ein völlig unbekannter Täter die Frau umgebracht haben könnte - die Spurenlage am Tatort widerspreche dem nicht.

Ob Michael B., der bis zum Freispruch im Januar 14 Monate in Untersuchungshaft saß, nun erneut in U-Haft muss, ist noch nicht entschieden. Zuletzt suchte der Gynäkologe nach einer neuen Praxis in Nordrhein-Westfalen.

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