Er habe so ziemlich alles konsumiert, „außer Heroin hat es nichts gegeben, was ich nicht genommen hätte“, erzählte der 22-jährige Angeklagte der Richterin. Folgt man der Anklageschrift, dann hat der junge Mann nicht nur beim Konsumieren kaum etwas ausgelassen, sondern hatte auch bei seinem schwunghaften Drogenhandel in Taufkirchen an der Vils eine breite Palette an berauschenden Mitteln im Angebot. Darum muss er sich zusammen mit einem 23-jährigen Freund, der ihn bei seinen Rauschgiftgeschäften unterstützte, jetzt vor der Jugendkammer des Landgerichts Landshut verantworten.
Zum Prozessauftakt am Donnerstag räumten die beiden Angeklagten nach einem Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung die gegen sie erhobenen Vorwürfe ein. Dem 23-Jährigen wurde von der Kammer in diesem „Deal“ eine Strafe zwischen drei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und acht Monaten in Aussicht gestellt. Bei dem 22-Jährigen ist es etwas komplizierter, weil noch nicht klar ist, ob er unter das Jugendstrafrecht fällt. Einige bei ihm gefundene Drogen stammten nämlich noch aus der Zeit vor seinem 21. Geburtstag, führte sein Verteidiger an.
Kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, wurde ihm unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Erding vom Juli 2023 eine Strafe zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten zugesichert. Fällt er unter das Erwachsenenstrafrecht, liegen die Unter- und die Obergrenze gemäß Verständigung bei vier Jahren beziehungsweise vier Jahren und sechs Monaten.
Nach den Erklärungen der beiden Angeklagten, die sie über ihre Verteidiger abgaben, war es der 22-Jährige, der den Drogenhandel eigentlich betrieb. Der 23-Jährige habe eine untergeordnete Rolle gespielt und nur kleinere Drogengeschäfte für seinen Freund übernommen. Dafür erhielt er jeweils 50 Prozent des erzielten Gewinns und bekam für den Eigenbedarf die Drogen zum Einkaufspreis. Er gab an, zwei bis drei Gramm Cannabis pro Woche konsumiert zu haben, bei Feiern auch mal andere Drogen wie Kokain oder Amphetamin.
Der 22-jährige Hauptdealer dagegen habe „eine sehr hohe Abhängigkeit“, betonte sein Verteidiger. Der Konsum seines Mandanten habe in einem Bereich gelegen, in dem er für die Drogen „monatlich einen vier- bis fünfstelligen Euro-Betrag am freien Markt hätte ausgeben müssen“. Er wolle unbedingt eine Therapie machen, hieß es in der Verhandlung.
Eine Kundin, selbst drogensüchtig, überlässt dem Dealer ihren Keller als Depot
In der Anklageschrift ist für die beiden jungen Männer jeweils ein Fall aufgeführt, in dem sie Drogen verkauft haben. Es wird ihnen zur Last gelegt, im Keller einer Bekannten des 22-Jährigen diverse Drogen aufbewahrt zu haben. Gefunden wurden dort von der Polizei rund 8,5 Kilogramm Haschisch, 3,7 Kilogramm Marihuana, 308 Gramm Kokaingemisch, 8,4 Kilogramm Amphetamin, 255 Gramm Ecstasy-Tabletten, 60 Gramm Methamphetamin und sechs Gramm psilocybinhaltige Pilze.
Dem 22-Jährigen wird laut Anklage eine Sporttasche zugeordnet, die bei der Durchsuchung des Kellers und der Wohnung der Bekannten gefunden wurde. Neben rund 8000 Euro Bargeld, das wohl aus Drogengeschäften stammt, fand man einen Zettel mit dem Telegram Accountnamen des Angeklagten. Dieser soll mit Videos in Zusammenhang stehen, in denen der 22-Jährige seine Drogen beworben hat.
Die 49-jährige Bekannte, gegen die ein gesondertes Verfahren lief, gab in der Verhandlung als Zeugin an, den 22-Jährigen bereits zu kennen, seit er 13 ist. Er sei in der Schule eine Jahrgangsstufe unter ihrer Tochter gewesen. Die Zeugin ist selbst von Cannabis und Amphetamin abhängig und macht gerade eine Therapie, wie sie sagte. Sie sei Kundin des 22-Jährigen gewesen. Der habe sein Drogen-Depot eigentlich in einem Wald gehabt. Als es ihm bei einem Hochwasser das ganze Rauschgift weggeschwemmt habe, habe sie ihm ihren Keller als Lagerplatz für das Rauschgift angeboten.
Der Prozess wird fortgesetzt.