Tat war bereits 2013:Auf Bewährung

Tat war bereits 2013: Der Angeklagte erhielt am Amtsgericht Erding eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Angeklagte erhielt am Amtsgericht Erding eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

(Foto: oh)

50-jähriger Familienvater steht wegen sexuellen Missbrauchs einer Elfjährigen vor dem Amtsrichter in Erding

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Die Tat lag sieben Jahre zurück und war eher "unterdurchschnittlicher Natur", wie Amtsrichter Michael Lefkaditis in seiner Urteilsbegründung sagte. Aber nichtsdestotrotz sehe das Gesetz bei einem sexuellen Missbrauch von Kindern harte Strafen vor, da niemand in Kinder hineinsehen könne, wie sie das Geschehen verarbeiten und ob es nicht doch zu schweren Entwicklungsstörungen kommt. Für den 50-jährigen Angeklagten bedeutete dies eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, da der zweifache Familienvater sich in seinem Leben nie was zuschulden kommen hatte lassen, von Anfang an geständig war und sich mehrfach entschuldigte.

Es war mehr einem Zufall geschuldet, wie aus der Aussage der ermittelnden Polizeibeamten zu entnehmen war, dass der Missbrauch aus dem Jahr 2013 aufkam. Eine Beleidigungsanzeige des Freundes des heute 18-jährigen Mädchens in München führte zu Akteneinträgen des Jugendamtes Ebersberg damals. Das damals elfjährige Kinde war zu der Zeit bei einer Pflegefamilie untergebracht. Im Juli 2013 fuhr seine Pflegemutter mit ihm zum Anwesen des Angeklagten. Die Frau des 50-Jährigen konnte sich nach Angaben der Polizistin bei der Vernehmung noch genau daran erinnern, da ihr eigener Sohn, damals vier Jahre alt, fiebrig erkältet gewesen sei und sie deshalb die Pflegemutter gebeten habe, doch wegen des Abholens von Honig an einem anderen Tag zu kommen. Doch das habe sie nicht gemacht. Die Elfjährige und der Vierjährige hätten an dem Tag auf dem Hof und in der angrenzenden Scheune herum getobt. Sie habe die Mutter noch gebeten, deren Tochter soll doch den Buben nicht so herumscheuchen, weil der krank sei.

In den Akten stand, was auf der Heimfahrt passiert sein soll: das Mädchen habe berichtet, der "Bauer", also der Angeklagte habe sie sexuell belästigt - wobei es zwei Versionen gab. Die harmlosere lautete, er habe sie am Po angefasst. Laut Akten habe es auch keine Beweise gegeben, dass er sie wo anders berührt habe. Warum es damals zu keiner weiteren Untersuchung kam, blieb unbeantwortet.

Der Angeklagte gab zu, dass er sie wohl beim Hochheben am Po angefasst habe, mehr aber auch nicht. Er habe damals getrunken gehabt und bereue sein Handeln heute. "Es tut mir alles leid, aber leider kann man es nicht mehr rückgängig machen", sagte der 50-Jährige in seinem Schlusswort. Auf eine Vernehmung des heute 18-jährigen Opfers hatten alle Beteiligten verzichtet.

Staatsanwältin und der Pflichtverteidiger waren sich in vielen Punkten einig. Zu Gunsten des Angeklagten spreche, dass er zwar schuldig sei, wie es in der Anklage stehe, aber vollumfänglich geständig sei, bisher strafrechtlich noch nie aufgefallen sei und dass die Tat schon eine Zeit zurück liege. Dass das Mädchen damals erst elf Jahre alt war, wertete die Staatsanwältin indes als erschwerend. Sie plädierte für ein Jahr Freiheitsstrafe ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Zudem forderte sie eine Geldstrafe von 3000 Euro für einen guten Zweck.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten hielt acht Monate für ausreichend und 1500 Euro, da die Tat eher am unteren Ende sei. Und als Mindeststrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern sieht das Gesetz sechs Monate Freiheitsstrafe vor.

Richter Michael Lefkaditis wählte in seinem Urteil am Amtsgericht Erding einen Mittelweg: zehn Monate auf Bewährung, sowie 2500 Euro Geldstrafe, zahlbar an den Kinderschutzbund. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass es sich nicht um einen einmaligen Fall handle, so die Begründung, und der 50-Jährge leben in einem stabilen, sozialen Umfeld.

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