Streit um Unterkellerung:Oberding trotzt dem Denkmalamt

Die Gemeinde Oberding hat in der jüngsten Sitzung dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz wieder einmal Contra gegeben. Diesmal ging es um die zweite Änderung des Bebauungsplans Nummer 40 für Oberding Süd III. Das Gelände grenzt im Süden an den Wasserzweckverband Moorain an, westlich davon verläuft die Kreisstraße ED5. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens hatte das Landesamt für Denkmalpflege erklärt, das Plangebiet befinde sich "zur Gänze in einem ausgedehnten Bodendenkmal", unter anderem der frühen Bronze-, Hallstatt- und der späten Latenezeit. Gleich nebenan ist laut Bürgermeister Bernhard Mücke (CSU) der berühmte Spangenbarren gefunden worden. Von Seiten des Landesamt ist die Sache somit klar: Oberding wird gebeten, "auf Bodeneingriffe vollständig oder in großen Teilen zu verzichten", heißt es in der Stellungnahme der Behörde.

Zudem sollten zunächst andere Standorte geprüft werden, auf eine Unterkellerung sollte verzichtet werden. Das sehen die Oberdinger Gemeinderäte anders: Im einstimmigen Beschluss heißt es, "eine Alternativprüfung beziehungsweise Umplanung ist nach Auffassung der Gemeinde Oberding nicht gegeben." Denn es werde lediglich Baurecht geändert, das bereits seit 18 Jahren in ähnlicher Art existiere. Im bereits rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1999 seien "auch Keller nicht ausgeschlossen", heißt es weiter in der schriftlichen Antwort. Aufgrund der hohen Grundstückspreise und "der im Landesentwicklungsprogramm ausgerufenen gewünschten Innenverdichtung" sei schließlich der Bau von Kellern "zur wirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke Usus". Der Bebauungsplan liegt ab sofort für vier Wochen öffentlich im Oberdinger Rathaus an der Tassilostraße 17 aus.

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