Straßenausbaubeitragssatzung:Zum Abkassieren gezwungen

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Unter die Straßenausbaubeitragssatzung würde auch die Anlegung des neues Radwegs an der Alten Römerstraße in Erding fallen. Noch ist die Straße zum Glück der Anwohner jedoch eine Staatsstraße. (Foto: Renate Schmidt)

Nur acht der 26 Kommunen im Landkreis haben eine Straßenausbaubeitragssatzung, die Hauseigentümer zum Mitzahlen zwingt. Ein Gerichtsurteil könnte das nun ändern, aber der Widerstand ist massiv: Sie sei ungerecht und ein Bürokratiemonster

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Wer eine erbitterte Diskussion losbrechen will, der braucht nur das Wortungetüm "Straßenausbaubeitragssatzung" in den Raum werfen. Für betroffene Hauseigentümer ist sie ein rotes Tuch, auch viele Bürgermeister nennen sie Bürokratiemonster. In Hohenbrunn zog Bürgermeister Stefan Straßmair vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, um seine Bürger auch weiterhin vor "horrenden Straßenbaukosten" zu verschonen - und scheiterte. Das Gericht entschied am 9. November, dass es sich bei der Satzung um eine "Soll-Regelung" handle, und die verpflichte die Gemeinden grundsätzlich zur Beitragserhebung. Das könnte auch einige Gemeinden im Landkreis Erding in Zugzwang bringen. Nur acht von 26 Kommunen - Dorfen, Forstern, Isen, Langenpreising, Ottenhofen, Walpertskirchen, Wartenberg und Wörth - haben eine Straßenausbausatzung, wie das Landratsamt mitteilt.

"Das Urteil lässt uns wenig Spielraum. Schade, dass Hohenbrunn vorgeprescht ist. Ich hätte mir ein gemeinsames Vorgehen aller Gemeinden, die gegen die Satzung sind, gewünscht. Wir Bürgermeister müssen uns nun in der Frühjahrsversammlung mit Verwaltungsexperten zusammensetzen und beraten, wie es weitergeht. Das grundsätzliche Ziel sollte sein, die Satzung zu verhindern", sagt Johann Wiesmaier, Bürgermeister von Fraunberg und Kreisvorsitzender des Gemeindetags.

15 000 bis 20 000 Euro kommen bei Straßenbaumaßnahmen schnell zusammen. Und das pro Anlieger. Beitragsfähig ist die Erneuerung einer Ortsstraße oder deren Verbesserung. Eine Verbesserung liegt zum Beispiel vor, wenn eine Straße verbreitert oder ein Geh- oder Radweg neu angelegt wird. Ob eine Maßnahme erforderlich ist, können alleine die Kommunen entscheiden. Bei einigen wird der "Straßenausbaubeitrag" allerdings gar nicht erhoben. Nur rund 1500, also etwa drei Viertel der Gemeinden im Freistaat, haben eine Satzung, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen regelt. Mit acht von 26 ist der Landkreis weit unter dem Durchschnitt. Für die restlichen Gemeinden gilt: Keine Satzung - keine Rechnung für die Bürger.

Als extrem ungerecht angesehen wird oftmals, dass sich die Beitragshöhe nach der Größe des Grundstücks richtet - aber keine Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse der Eigentümer nimmt. So muss ein Rentner auf dem Lande mit einem älteren Häuschen auf einem größeren Grundstück mehr zahlen als der Eigentümer des Mietshauses in einer Stadt. Allerdings gibt es hier Obergrenzen, um unnötige Härten zu vermeiden. Konkret haben die Kommunen die Möglichkeit, Beiträge zu erlassen, die 40 Prozent des Verkehrswerts einer Immobilie übersteigen.

Die Gemeinde Bockhorn hat seine Satzung vor vier Jahren außer Kraft gesetzt. "Uns wurde sie damals von der Kommunalaufsicht nahe gelegt. Und weil wir uns an das Gesetz halten wollten, haben wir sie eingeführt. In Bürgerversammlungen wurde ich heftig kritisiert, warum Bockhorn eine hat, aber andere Gemeinde nicht. Deshalb haben wir den Aufstellungsbeschluss wieder ausgesetzt", sagt Bürgermeister Hans Schreiner. Während ihrer Gültigkeit habe man keine Straßen saniert oder ausgebaut, sondern nur repariert. Vom Hohenbrunner Urteil erwartet Schreiner nun mehr Druck auf die Gemeinden ohne Satzung. "Jetzt ist eine Muss-Situation entstanden. Alle Gemeinden müssen meiner Meinung nach die Satzung einführen, unabhängig von ihrer Steuerkraft."

Erdings Oberbürgermeister Max Gotz will sich die ausführliche Begründung des Urteil erst einmal ansehen. "Wir verfahren weiter wie bisher und warten die Begründung ab." Er sei da noch "ein Stück entspannt", zumal er nicht einsehe, dass sich eine Stadt wie München aus der Verantwortung stehle, in dem sie darauf hinweise, dass der Aufwand zu groß für die Verwaltung sei. Die Satzung führe immer zu Ärger und bringe Verwaltungen und Bürger nur in Konflikt zueinander. "Die Dimension der Ungerechtigkeit" sei enorm, deshalb erwartet er von der Staatsregierung eine klare Regelung und keine Sollbestimmung.

Als der bayerische Landtag heuer ein neues Kommunalabgabengesetz beschloss, wurde an der Soll-Regelung festgehalten. Das heißt, alle Kommunen sind grundsätzlich verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Ausgenommen sind lediglich Städte und Gemeinden mit einer besonders günstigen Haushaltslage. Um zu große Einzelsummen zu vermeiden, wurde beschlossen, dass die Kommunen sogenannte wiederkehrende Beiträge erheben können. Das heißt, alle Haus- und Grundbesitzer zahlen einen bestimmten Jahresbeitrag für den Straßenausbau vor ihren Häusern. Die Belastung soll dadurch besser verteilt werden.

"Ich bin keinem böse, wenn er keine hat. Aber wir haben eine Satzung seit den 80er Jahren und müssen die anwenden, wenn wir auch nicht gerade glücklich darüber sind", sagt Manfred Ranft, Bürgermeister von Wartenberg. Ein einziges Mal sei die Satzung angewendet worden: 2009 beim Ausbau der Zustorfer Straße. Die Einsprüche der Anlieger vor Gericht seien immer noch nicht abgeschlossen.

Eine von Bürgerinitiativen geforderte vollständige Abschaffung der Ausbaubeiträge lehnt die CSU in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ab. Begründung: Auf Städte und Gemeinden würden Beitragsausfälle in zweistelliger Millionenhöhe zukommen. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würde gerade finanzschwache Gemeinden besonders hart treffen. Sie wären gezwungen, "das Straßennetz immer weiter verfallen zu lassen". OB Max Gotz sieht auch andere in der Pflicht beim Straßenausbau: "Wir haben einen großen Sanierungsstau bei allen nicht-kommunalen Straßen wie zum Beispiel Staatsstraßen. Viele Autofahrer weichen deshalb aus und belasten Straßen in Wohngebieten. Erst einmal sollten die nicht-kommunalen Straßen saniert werden, ehe der Bürger zahlen muss."

© SZ vom 01.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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