Stadtwerke Dorfen:Figl gewinnt Arbeitsrechtsprozess

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Urteil des Landesarbeitsgerichts: Der frühere Geschäftsführer hat einen bestehenden Vertrag als kaufmännischer Leiter. Das kommunale Unternehmen stellt ihn sofort von der Arbeit frei

Von Florian Tempel, Dorfen

Seit Ende 2016 ist Karl-Heinz Figl nicht mehr Geschäftsführer der Stadtwerke Dorfen. Nach einer intriganten Rufmordkampagne war er, nach 14 Jahren erfolgreichen Jahren an der Spitze der Stadtwerke, von einer knappen Mehrheit des Stadtrats geschasst worden. Doch Figl ist, so hat es das Landesarbeitsgericht München nun festgestellt - die erste Instanz hatte es anders gesehen -, weiterhin Mitarbeiter der Stadtwerke. Sein Arbeitsvertrag als kaufmännischer Leiter besteht, so das Urteil der Münchner Richter, unverändert fort. Das Gericht erklärte zudem zwei nachträgliche Kündigungsversuche für unwirksam. Auch eine von den Stadtwerken beantragte gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnis wurde vom Landesarbeitsgericht abgelehnt. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Da die Stadtwerke dagegen Beschwerde einlegen können, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Figls Anwalt hat den Stadtwerken nach der Urteilsverkündung mitgeteilt, dass sein Mandant vom Donnerstag an wieder als Mitarbeiter zur Verfügung stehen würde. Klaus Steiner, der Geschäftsführer der Stadtwerke, sagte der SZ, Figl sei jedoch am Donnerstag in Absprache mit dem Betriebsrat und dem Aufsichtsrat von der Arbeit freigestellt worden: "Wir sind gemeinsam der Meinung, dass eine Rückkehr von Dr. Figl zu den Stadtwerken Dorfen nicht sinnhaft ist und auch als nicht möglich gesehen wird."

Figl erhält, solange er freigestellt ist, wieder ein Gehalt. Seit Ende 2016 war er fast durchgehend ohne Arbeit. Seine Bemühungen um eine Rehabilitierung seines beschädigten Ansehens und der langwierige Arbeitsrechtsprozess haben den 54-Jährigen auch wirtschaftlich sehr stark belastet.

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, wie es weiter gehen könnte. Die Stadtwerke könnten versuchen, die Sache in die dritte Instanz, ans Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu bringen. Die Aussicht, dass nach einer Beschwerde doch noch eine Revision zugelassen wird, sind jedoch gering. Solche Beschwerden haben erfahrungsgemäß selten Erfolg. Und selbst wenn, könnte auch das Bundesarbeitsgericht letztlich wieder Figl recht geben.

Wenn das Urteil des Landesarbeitsgerichts rechtskräftig wird, müssen die Stadtwerke Figl wohl für etwa zwei Jahre Gehalt nachzahlen. Außerdem müssen die Stadtwerke dann die vollständigen Kosten des Verfahrens durch zwei Instanzen tragen. Da die Stadtwerke eine Beschäftigung von Figl als unmöglich ausschließen, scheint als endgültige Lösung zudem nur eine Möglichkeit zu bleiben: Figls Arbeitsvertrag als kaufmännischer Leiter kann nur einvernehmlich aufgelöst werden, wobei man sich auch auf die Höhe einer finanziellen Abfindung einigen müsste. Schon jetzt kann man also sagen, dass die auf Lügen und Verleumdungen basierende Entlassung Figls noch sehr teuer für die Stadtwerke werden kann.

Sowohl Figl wie auch Steiner wollten zum weiteren Vorgehen nichts sagen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und noch nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Erklärungsbedürftig ist jedoch, wie es dazu kam, dass Figl zwei Verträge bei den Stadtwerken Dorfen hatte. Geschäftsführer Steiner sagt, dass dieser Umstand für ihn und den Aufsichtsrat überraschend gewesen sei. Dass der frühere Geschäftsführer Manfred Bendner und der Aufsichtsrat unter Vorsitz des damaligen Bürgermeisters Josef Sterr 2002 Figl mit zwei Verträgen ausgestattet hatten, "das ist, gelinde gesagt, dilettantisch gemacht worden", sagt Steiner.

Bendner widerspricht dem in aller Deutlichkeit. Dass Figl mit zwei Verträgen ausgestattet wurde, sei eine sehr bewusste Entscheidung gewesen. Man habe Figl, in dem man einen außerordentlich fähigen Stadtwerke-Chef gefunden hatte, eine "Lebensstellung" geben wollen. Der Angestelltenvertrag als kaufmännischer Leiter sei "eine Absicherung" gewesen, da der Geschäftsführervertrag jederzeit durch die Stadt kündbar war, sagt Bendner: "Aber es kann doch nicht sein, dass er dann von einem auf dem anderen Tag auf dem Trockenen steht." Die Umstände, die zur Entlassung Figls als Geschäftsführer der Stadtwerke führte, waren allerdings nichts, was Bendner vorausgeahnt hätte, sondern "nahe an einem Polit-Krimi."

© SZ vom 09.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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