Spielplatzsatzung für Erding:Mehr Raum für Kinder

Spielplatzsatzung für Erding: Wenn Zeit genug ist, gehen Eltern mit ihren Kindern zu den großen Spielplätzen. Die Kinder sollen aber auch in Wohnortnähe spielen können.

Wenn Zeit genug ist, gehen Eltern mit ihren Kindern zu den großen Spielplätzen. Die Kinder sollen aber auch in Wohnortnähe spielen können.

(Foto: Renate Schmidt)

Erding muss sich eine neue Satzung geben, dazu muss der Stadtrat noch viele Detailfragen klären

Von Antonia Steiger, Erding

Wie weit können Kinder bis zum nächsten Spielplatz gehen? Macht die Politik einen Fehler, wenn sie daran mitwirkt, dass das Bauen in der Innenstadt noch teurer wird? Sind kleine Spielplätze in Wohnanlagen überhaupt wünschenswert? Über jede dieser Fragen ließe sich lange diskutieren, und die Erdinger Stadtpolitik muss sie alle beantworten, wenn sie sich demnächst eine Spielplatzsatzung geben möchte. Sie ist dazu sogar gezwungen, denn die Satzung ist im Rahmen der neuen bayerischen Bauordnung erforderlich. In einem sind sich alle einig: Kinder brauchen Platz zum Spielen. Aber wo? Und wer muss dafür zahlen? Wem wird die Pflicht erlassen, einen Spielplatz in die Wohnanlage zu bauen? Und vor allem: Wie viel Geld darf man ihm dafür abknöpfen? Im Januar möchte OB Max Gotz (CSU) über die Satzung abstimmen lassen, er wird dies in Einzelabstimmungen über die einzelnen Aspekte tun, wie er ankündigte. Bis dahin dürfen sich die Stadträtinnen und Stadträte in den Fraktionen die Köpfe heiß reden und über den Entwurf reden, den die Stadtverwaltung vorgelegt hat. Er gefällt nicht allen.

Am Ende wird die Stadtverwaltung allerdings am meisten von dem Werk profitieren, so der Plan. Dann liegen Regeln vor, die zum Beispiel besagen, dass nur da, wo in 200 Meter - oder 300 oder 350 Meter - Entfernung ein öffentlicher Spielplatz ist, der Bauherr darauf verzichten darf, einen eigenen Spielplatz anzulegen. Diese Pflicht obliegt ihm ab einer Größe von mehr als drei Wohneinheiten. Wird kein Spielplatz in der Anlage angelegt, muss der Bauherr oder die Baudame eine Ablöse zahlen. Geklärt werden muss die bedeutsame Frage, wie die Ablöse berechnet wird: ob anhand des Bodenrichtwertes, wie es die Verwaltung vorgeschlagen hatte, und ob dies dann auch für die Altstadt gilt, für die dann "astronomische Summen" herauskämen, wie Thomas Bauer (CSU) sagte, oder ob man in der Innenstadt die errechnete Summe einfach halbiert oder vielleicht doch lieber mit Pauschalen hantiert. Eines wird nicht passieren: dass man der Verwaltung Spielraum lässt, wie es Hans Egger (Erding Jetzt) vorgeschlagen hatte. Es gehe um die Gleichbehandlung aller, sagte Gotz. Und darum, dass die Verwaltung in der Debatte mit Bauwilligen auf klare Vorgaben verweisen kann. Man sei "sehr dankbar" über die kommende Satzung, sagte Anton Scherer von der Bauverwaltung in der Sitzung des Stadtrates, wo man sich noch einmal über das Regelwerk beugte, nachdem schon ein Ausschuss Argumente ausgetauscht hatte. Bislang sind von Bauwilligen "ausreichend große Spielplatze" gefordert, ein dehnbarer Begriff.

Schwer tut sich die Stadtpolitik mit der Höhe der Ablöse für Bauvorhaben in der Innenstadt. Als Rechenbeispiel dient das ehemalige Möbelhaus Falterer in der Haager Straße, wo 1400 Quadratmeter Wohnfläche entstehen. Auf Basis des Bodenrichtwertes müsste der Bauherr 760000 Euro Ablöse zahlen; er hat sich nun aber doch dazu entschlossen, einen Indoor-Spielplatz zu errichten. Man verteure das Bauen und Wohnen in der Innenstadt, sagten Bauer und Thomas Schmidbauer (Erding Jetzt) und verwiesen darauf, dass auch Einheimische bauen wollen. Dass Investoren einen klaren Anreiz bräuchten, um Spielplätze zu bauen - und das wäre eine hohe Ablöse - finden andere wie Gerhard Ippisch und Herbert Maier (Grüne), Stefan Grabrucker (SPD) und die Zweite Bürgermeisterin Petra Bauernfeind (FW).

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